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1 Geselligkeitstrieb
Geselligkeitstrieb, coniunctionis appetitus (Trieb nach Verbindung mit andern). – naturalis quaedam hominum quasi congregatio (der Trieb der Menschen zum geselligen Zusammenleben). – dem Menschen ist der G. angeboren, s. Geselligkeit.
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2 gesellig
gesellig, socialis (zur Gesellschaft u. Verbindung mit andern geeignet). – sociabilis (zur Gesellschaft, zum Umgang mit andern geeignet, verträglich, umgänglich). – congregabilis (leicht zu einer Herde oder Gesellschaft zu vereinigen). – facilis (verträglich, umgänglich, als Eigenschaft des Charakters). – das g. Leben, die g. Verbindung der Menschen, vitae societas; societas caritatis; caritas atque societas humana; coniunctio hominum et societas: die Menschen zu einem g. Leben vereinigen, homines dissipatos congregare et ad (od. in) vitae societatem convocare. – Adv.socialiter. – Geselligkeit, socialitas (sofern sie in einer Gesellschaft herrscht). – mores faciles (Umgänglichkeit, als Eigenschaft eines Menschen). – der Mensch ist zur G. geboren (oder dem Menschen ist der Geselligkeitstrieb angeboren), homines naturā sunt congregabiles; natura nos sociabiles fecit.
См. также в других словарях:
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Geselligkeit — Geselligkeit, 1) Neigung, mit Anderen in Gemeinschaft zu leben; gründet sich auf einen Trieb (Geselligkeitstrieb), der selbst bei Thieren sich häufig geltend macht, bei Menschen aber durch die überall, wo Mehrere zusammentreffen, von selbst sich… … Pierer's Universal-Lexikon
Gesellschaft [1] — Gesellschaft, im weitesten Sinne des Wortes eine durch gemeinsame Zwecke oder Interessen zur Einheit verbundene, zusammengehörende Individuengruppe, eine (der Dauer, Ausdehnung, Innigkeit nach verschiedene) Lebensgemeinschaft. In einem engern… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Haustiere — (hierzu Karte »Verbreitung der wichtigsten Haussäugetiere«), zahme Tiere, deren Zucht in größerm Umfang zum Nutzen oder zum Vergnügen getrieben wird. Man unterscheidet von den eigentlichen Haustieren, die sich als solche fortpflanzen, die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Naturrecht — Na|tur|recht 〈n. 11〉 im Wesen des Menschen begründetes, von staatl. u. gesellschaftl. Verhältnissen unabhängiges Recht * * * Na|tur|recht, das (Ethik): Recht, das unabhängig von der gesetzlich fixierten Rechtsauffassung eines bestimmten Staates o … Universal-Lexikon