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1 geschäftsfähig
дееспособный -
2 дееспособный
(42; бен, бна) arbeitsfähig, leistungsfähig; Jur. handlungsfähig, geschäftsfähig* * *дееспосо́бный (-бен, -бна) arbeitsfähig, leistungsfähig; JUR handlungsfähig, geschäftsfähig* * *дееспосо́б| ный<-ная, ное; -ен, -на, -но>1. (трудоспосо́бный) arbeitsfähig2. ЮР handlungsfähig, rechtsfähig* * *adj1) gener. einwilligungsfähig2) law. abschlußberechtigt, handlungsfähig, rechtsfähig (juristische Person), geschäftsfähig3) econ. dispositionsfällig, funktionsfähig4) psych. arbeitsfähig, leistungsfähig5) patents. prozeßfähig6) busin. dispositionsfähig, funktionstüchtig -
3 ограниченно дееспособный
advlaw. beschränkt geschäftsfähig, beschränkt handlungsfähig, geschäftsfähig beschränktУниверсальный русско-немецкий словарь > ограниченно дееспособный
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4 деловитый
(42 K.) geschäftig; tüchtig* * *делови́тый geschäftig; tüchtig* * *делови́т|ый<-ая, -ое; -, -а, -о>прил sachlich, tüchtig, geschäftstüchtig* * *adj1) gener. geschäftig, praktisch, solid, solide2) colloq. trocken3) law. geschäftsfähig -
5 деловой
sachlich; fachlich; geschäftlich, Geschäfts-; Sach-, Fach-; Arbeits-; Nutz-* * *делово́й sachlich; fachlich; geschäftlich, Geschäfts-; Sach-, Fach-; Arbeits-; Nutz-* * *делов|о́й<-а́я, -о́е>1. (относя́щийся к служе́бной или предпринима́тельской де́ятельности) Geschäfts-, geschäftlichделова́я акти́вность Geschäftstätigkeit fделова́я документа́ция Schriftgut ntделовы́е лю́ди Geschäftsleute plделова́я женщи́на Geschäftsfrau fделовы́е круги́ Geschäftskreise plделова́я игра́ Unternehmensplanspiel ntделова́я пра́ктика Gebarung fделово́е письмо́ Geschäftsbrief mделово́й риск Geschäftsrisiko ntделово́й англи́йский Wirtschaftsenglisch ntделово́й визи́т Arbeitsbesuch mделова́я пое́здка Geschäftsreise f2. (делови́тый, де́льный) sachdienlichделово́е предложе́ние konkreter Vorschlag mделово́й стиль sachbetonter Stil mделовы́е ка́чества fachliches Können ntпо деловы́м ка́чествам nach fachlichen Kriterien* * *
1.
f.trade. Geschäfts
2. adj1) gener. betulich, gegenständlich, geschäftlich, geschäftig, praktisch, real, sächlich, materiell, geschäftlich, geschäftsmäßig, geschäftstüchtig, sachlich (о критике, тоне и т. п.)2) law. Geschäfts-, beruflich, energisch, exakt, geschäftsfähig, offiziell, sachdienlich3) f.trade. fachlich4) wood. industriell (о древесине) -
6 не полностью дееспособный
prepos.Универсальный русско-немецкий словарь > не полностью дееспособный
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7 ограниченный в дееспособности
adj1) law. (durch ein Gerichtsurteil) Entmündigter, beschränkt geschäftsfähig, beschränkt handlungsfähig2) econ. Entmündigte (решением суда)Универсальный русско-немецкий словарь > ограниченный в дееспособности
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8 полностью дееспособный
advlaw. voll geschäftsfähigУниверсальный русско-немецкий словарь > полностью дееспособный
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9 пригодный для реализации в торговой сети
adjfood.ind. geschäftsfähigУниверсальный русско-немецкий словарь > пригодный для реализации в торговой сети
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10 признать дееспособным
vlaw. für geschäftsfähig erklären, für mündig erklärenУниверсальный русско-немецкий словарь > признать дееспособным
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11 дееспособный
dispositionsfähig, geschäftsfähig, handlungsfähig -
12 дееспособный
(42; бен, бна) arbeitsfähig, leistungsfähig; Jur. handlungsfähig, geschäftsfähig
См. также в других словарях:
geschäftsfähig — Adj. (Oberstufe) fähig, rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben Synonym: dispositionsfähig Beispiel: Kinder unter 7 Jahren sind noch nicht geschäftsfähig und können Rechtsgeschäfte nur mit Genehmigung des gesetzlichen Vertreters… … Extremes Deutsch
geschäftsfähig — geschäftsfähig:dispositionsfähig … Das Wörterbuch der Synonyme
geschäftsfähig — ↑dispositionsfähig … Das große Fremdwörterbuch
Geschäftsfähig — Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben, zum Beispiel Verträge zu schließen. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Kinder unter 7 Jahren 1.1.1 Geschäftsunfähigkeit 1.2 Minderjä … Deutsch Wikipedia
geschäftsfähig — ge|schạ̈fts|fä|hig 〈Adj.〉 fähig, Rechtsgeschäfte vorzunehmen; Ggs geschäftsunfähig * * * ge|schạ̈fts|fä|hig <Adj.> (Rechtsspr.): fähig, Rechtsgeschäfte selbstständig u. verbindlich zu erledigen; dispositionsfähig: Minderjährige im… … Universal-Lexikon
geschäftsfähig — ge·schạ̈fts·fä·hig Adj; nicht adv, Jur; (z.B. aufgrund des Alters) fähig, selbstständig rechtlich gültige Geschäfte1 (1) zu machen ↔ geschäftsunfähig || hierzu Ge·schạ̈fts·fä·hig·keit die; nur Sg … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
geschäftsfähig — ge|schạ̈fts|fä|hig (Rechtssprache) … Die deutsche Rechtschreibung
Beschränkt geschäftsfähig — Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben, zum Beispiel Verträge zu schließen. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Kinder unter 7 Jahren 1.1.1 Geschäftsunfähigkeit 1.2 Minderjä … Deutsch Wikipedia
Geschäftsunfähigkeit — Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben, zum Beispiel Verträge zu schließen. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Kinder unter 7 Jahren 1.1.1 Geschäftsunfähigkeit 1.2 Minderjä … Deutsch Wikipedia
Zeichnungsfähigkeit — Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben, zum Beispiel Verträge zu schließen. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Kinder unter 7 Jahren 1.1.1 Geschäftsunfähigkeit 1.2 Minderjä … Deutsch Wikipedia
Geschäftsfähigkeit (Deutschland) — In der deutschen Rechtswissenschaft bezeichnet Geschäftsfähigkeit die Fähigkeit Rechtsgeschäfte wirksam selbst vorzunehmen. Inhaltsverzeichnis 1 Kinder unter 7 Jahren 1.1 Geschäftsunfähigkeit 2 Minderjährige ab 7 Jahren … Deutsch Wikipedia