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1 Ökosystem eines semiariden Gebietes
экосистема полузасушливых земель
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[ http://www.eionet.europa.eu/gemet/alphabetic?langcode=en]EN
semi-arid land ecosystem
The interacting system of a biological community and its non-living environmental surroundings in regions that have between 10 to 20 inches of rainfall and are capable of sustaining some grasses and shrubs but not woodland. (Source: TOE / DOE)
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Немецко-русский словарь нормативно-технической терминологии > Ökosystem eines semiariden Gebietes
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2 Abtretung eines Gebietes
сущ.Универсальный немецко-русский словарь > Abtretung eines Gebietes
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3 Aneignung eines fremden Gebietes
сущ.Универсальный немецко-русский словарь > Aneignung eines fremden Gebietes
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4 Annexion eines Gebietes
сущ.Универсальный немецко-русский словарь > Annexion eines Gebietes
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5 Einverleibung eines Gebietes
сущ.Универсальный немецко-русский словарь > Einverleibung eines Gebietes
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6 Optik des paraxialen Gebietes
сущ.тех. параксиальная оптикаУниверсальный немецко-русский словарь > Optik des paraxialen Gebietes
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7 gewaltsame Lostrennung eines Gebietes
прил.Универсальный немецко-русский словарь > gewaltsame Lostrennung eines Gebietes
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8 Umriß des abgetasteten Gebietes
сущ.радио. зона действия радиолокационной станции, контуры просматриваемой зоныУниверсальный немецко-русский словарь > Umriß des abgetasteten Gebietes
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9 Anfang eines Gebietes mit Verkehrsbeschränkung
Neue Deutsch-Russische Wörterbuch > Anfang eines Gebietes mit Verkehrsbeschränkung
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10 Ende eines Gebietes mit Verkehrsbeschrankung
Neue Deutsch-Russische Wörterbuch > Ende eines Gebietes mit Verkehrsbeschrankung
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11 Artikel 66
1. Der Status einer Republik wird durch die Verfassung der Rußländischen Föderation und die Verfassung der Republik bestimmt.2. Der Status einer Region, eines Gebiets, einer bundesbedeutsamen Stadt, eines autonomen Gebietes und eines autonomen Bezirks wird bestimmt durch die Verfassung der Rußländischen Föderation und das Statut der Region, des Gebiets, der bundesbedeutsamen Stadt, des autonomen Gebietes, des autonomen Bezirkes, das von dem Gesetzgebungs(Vertretungs-)organ des entsprechenden Subjekts der Rußländischen Föderation verabschiedet wird. 3. Auf Vorschlag der gesetzgebenden und vollziehenden Organe des autonomen Gebiets oder eines autonomen Bezirks kann ein Bundesgesetz über das autonome Gebiet bzw. den autonomen Bezirk verabschiedet werden. 4. Die Beziehungen der innerhalb einer Region oder eines Gebietes belegenen autonomen Bezirke können durch Bundesgesetz und Vertrag zwischen den Organen der Staatsgewalt des autonomen Bezirks und den Organen der Staatsgewalt der Region beziehungsweise des Gebiets geregelt werden. 5. Der Status eines Subjekts der Rußländischen Föderation kann in gegenseitigem Einvernehmen zwischen der Rußländischen Föderation und dem Subjekt der Rußländischen Föderation in Übereinstimmung mit einem Bundesverfassungsgesetz geändert werden. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 66[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 66[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 66[/ref]> -
12 Keilbreite
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13 Abschnitt II. Die Schluss- und Uebergangsbestimmungen
1. Die Verfassung der Rußländischen Föderation tritt mit dem Tage in Kraft, an dem sie entsprechend den Ergebnissen der Volksabstimmung offiziell veröffentlicht wird.Der Tag der Volksabstimmung, der 12. Dezember 1993, gilt als der Tag der Annahme der Verfassung der Rußländischen Föderation. Gleichzeitig verliert die am 12. April 1978 verabschiedete Verfassung (das Grundgesetz) der Rußländischen Föderation – Rußlands – mitsamt den nachfolgend vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen ihre Gültigkeit. Falls die Bestimmungen des Föderationsvertrages – des Vertrages über die Abgrenzung der Zuständigkeiten und Befugnisse zwischen den Bundesorganen der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und den Organen der Staatsgewalt der souveränen Republiken innerhalb der Rußländischen Föderation, des Vertrages über die Abgrenzung der Zuständigkeiten und Befugnisse zwischen den Bundesorganen der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und den Organen der Staatsgewalt der Regionen, der Gebiete sowie der Städte Moskau und St. Petersburg der Rußländischen Föderation, des Vertrages über die Abgrenzung der Zuständigkeiten und Befugnisse zwischen den Bundesorganen der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und den Organen der Staatsgewalt des autonomen Gebietes und der autonomen Bezirke innerhalb der Rußländischen Föderation sowie sonstiger Verträge zwischen den Bundesorganen der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und Organen der Staatsgewalt der Subjekte der Rußländischen Föderation und der Verträge zwischen den Organen der Staatsgewalt der Subjekte der Rußländischen Föderation – nicht in Einklang mit Bestimmungen der Verfassung der Rußländischen Föderation stehen, gelten die Bestimmungen der Verfassung der Rußländischen Föderation. 2. Die Gesetze und sonstigen Rechtsakte, die bis zum Inkrafttreten dieser Verfassung auf dem Territorium der Rußländischen Föderation gegolten haben, werden angewandt, soweit sie der Verfassung der Rußländischen Föderation nicht widersprechen. 3. Der Präsident der Rußländischen Föderation, der in Übereinstimmung mit der Verfassung (dem Grundgesetz) der Rußländischen Föderation – Rußlands – gewählt worden ist, übt ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Verfassung die darin festgelegten Befugnisse bis zum Ablauf des Zeitraums aus, für den er gewählt wurde. 4. Der Ministerrat – die Regierung der Rußländischen Föderation – übernimmt mit dem Tag des Inkrafttretens dieser Verfassung die Rechte, die Pflichten und die Verantwortung der Regierung der Rußländischen Föderation, wie sie in der Verfassung der Rußländischen Föderation festgelegt sind, und wird fortan als Regierung der Ruß-ländischen Föderation bezeichnet. 5. Die Gerichte in der Rußländischen Föderation üben die Rechtsprechung im Rahmen ihrer in dieser Verfassung festgelegten Kompetenzen aus. Nach Inkrafttreten der Verfassung behalten die Richter aller Gerichte der Rußländischen Föderation ihre Kompetenzen bis zum Ablauf des Zeitraums, für den sie gewählt worden sind. 3 Freie Stellen werden in dem durch diese Verfassung festgelegten Verfahren besetzt. 6. Bis zur Inkraftsetzung des Bundesgesetzes, das das Verfahren für die Verhandlung von Sachen durch ein Gericht unter Mitwirkung von Geschworenen festlegt, wird das frühere Verfahren der gerichtlichen Verhandlung entsprechender Fälle beibehalten. Bis die Strafprozeßgesetzgebung der Rußländischen Föderation mit den Bestimmungen dieser Verfassung in Einklang gebracht worden ist, bleibt das frühere Verfahren des Arrestes, der Untersuchungshaft und der Festnahme von Personen, die einer Straftat verdächtig sind, erhalten. 7. Der erste Bundesrat und die erste Staatsduma werden auf zwei Jahre gewählt. 8. Der Bundesrat tritt am 30. Tage nach seiner Wahl zu seiner ersten Sitzung zusammen. Die erste Sitzung des Bundesrates eröffnet der Präsident der Rußländischen Föderation. 9. Ein Abgeordneter der ersten Staatsduma kann gleichzeitig Mitglied der Regierung der Rußländischen Föderation sein. Die Bestimmungen der vorliegenden Verfassung über die parlamentarische Immunität erstrek-ken sich nicht auf die Abgeordneten der Staatsduma, die zugleich Mitglieder der Regierung der Rußländischen Föderation sind, sofern es sich um die Haftung für Handlungen (oder Unterlassungen) bei der Erfüllung ihrer Dienstpflichten handelt. Die Abgeordneten des ersten Bundesrates üben ihre Mandate auf nichtständiger Grundlage aus. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Section II. Concluding and Transitional Provisions[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Раздел II. Заключительные и переходные положения[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Titre II. Les Dispositions finales et transitoires[/ref]>Verfassung der Russischen Föderation > Abschnitt II. Die Schluss- und Uebergangsbestimmungen
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14 Artikel 77
1. Das System der Organe der Staatsgewalt der Republiken, Regionen, Gebiete, bundesbedeutsamen Städte, des autonomen Gebietes und der autonomen Bezirke wird von den Subjekten der Rußländischen Föderation, in Übereinstimmung mit den Grundlagen der Verfassungsordnung der Rußländischen Föderation und den allgemei-nen Prinzipien der Organisation der Vertretungs- und Vollzugsorgane der Staatsgewalt, die durch Bundesgesetz bestimmt sind, selbständig festgelegt.2. In den Grenzen der Zuständigkeit der Rußländischen Föderation und der Befugnisse der Rußländischen Föderation im gemeinsamen Zuständigkeitsbereich der Rußländischen Föderation und der Subjekte der Rußländischen Föderation bilden die Bundesorgane der vollziehenden Gewalt und die Vollzugsorgane der Subjekte der Rußländischen Föderation ein einheitliches System der vollziehenden Gewalt in der Rußländischen Föderation. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 77[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 77[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 77[/ref]> -
15 zusammenschrumpfen
v. Frucht, Haut смо́рщиваться /-мо́рщиться. v. Geld, Vorrat та́ять /pac-. umg усыха́ть /-со́хнуть | die Bevölkerung dieses Gebietes ist stark zusammengeschrumpft населе́ние э́того райо́на си́льно сократи́лось -
16 Abtrennung
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17 Ausdehnung
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18 écosystčme des terres semi-arides
экосистема полузасушливых земель
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semi-arid land ecosystem
The interacting system of a biological community and its non-living environmental surroundings in regions that have between 10 to 20 inches of rainfall and are capable of sustaining some grasses and shrubs but not woodland. (Source: TOE / DOE)
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19 semi-arid land ecosystem
экосистема полузасушливых земель
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semi-arid land ecosystem
The interacting system of a biological community and its non-living environmental surroundings in regions that have between 10 to 20 inches of rainfall and are capable of sustaining some grasses and shrubs but not woodland. (Source: TOE / DOE)
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См. также в других словарях:
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NSG Untere Pulsnitzniederung — Der Schraden ist eine Landschaft an der sächsisch brandenburgischen Grenze etwa 50 Kilometer nördlich der sächsischen Landeshauptstadt Dresden. Sie umfasst die ehemals vollständig bewaldeten Niederungen der Schwarzen Elster und der Pulsnitz im… … Deutsch Wikipedia
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Naturschutzgebiet Pulsnitz — Der Schraden ist eine Landschaft an der sächsisch brandenburgischen Grenze etwa 50 Kilometer nördlich der sächsischen Landeshauptstadt Dresden. Sie umfasst die ehemals vollständig bewaldeten Niederungen der Schwarzen Elster und der Pulsnitz im… … Deutsch Wikipedia
Naturschutzgebiet Untere Pulsnitzniederung — Der Schraden ist eine Landschaft an der sächsisch brandenburgischen Grenze etwa 50 Kilometer nördlich der sächsischen Landeshauptstadt Dresden. Sie umfasst die ehemals vollständig bewaldeten Niederungen der Schwarzen Elster und der Pulsnitz im… … Deutsch Wikipedia