Перевод: с немецкого на латинский

с латинского на немецкий

frist+gewähren

  • 1 Frist

    Frist, temporis spatium, im Zshg. bl. spatium (Zeitraum übh.). – temporis intervallum, im Zshg. bl. intervallum (Zwischenzeit). – dies certa. dies praestituta. dies finita, auch bl. dies. tempus finitum, definitum, auch bl. tempus (festgesetzte Zeit, anberaumter Termin). – eine mäßige Fr., tempus modicum: die Fr. eines Jahres, s. Jahresfrist: eine Fr. von zwei Tagen, eine zweitägige Fr., biduum: in drei Fristen zahlen, tribus pensionibus solvere: eine Fr. bestimmen, diem statuere, constituere, praefinire: eine ziemlich lange Fr. bestimmen, diem statuere satis laxam: Fr. geben, gestatten, spatium dare alci (auch übtr., z.B. irae suae); tempus dare (z.B. tempora a iudice data); debitori intervallum dare (dem Schuldner eine Zahlungsfrist gewähren, ICt.): um Fr. (bei Zahlungen) bitten, rogare de die: um mehr als jährige Fr. bitten, plus annuā die postulare: um Fr. zur Überlegung (d. i. Bedenkzeit) bitten, Fr. zur Überlegung (d. i. Bedenkzeit) fordern, s. Bedenkzeit: jmdm., der zahlen soll, die Fr. einige Tage verlängern, alci paucos ad solvendum dies prorogare: die Fr. läuft ab, verstreicht, exit dies (z.B. indutiarum). fristen, differre, proferre (aufschieben, w. s.). – prolatare (hinausschieben, verzögern). – prorogare (verlängern, hinhalten). – jmdm. das Leben fr., vitam alci prorogare, propagare, producere; mit od. durch etw., alqm sustentare alqā re (z.B. frumento): mit der Hände Arbeit sein Leben notdürftig fr., manuum mercede inopiam tolerare: sein Leben kümmerlich fr., vitam inopem colere; mit od. durch etwas, vitam tolerare alqā re. fristenweise bezahlen, certis pensionibus solvere.

    deutsch-lateinisches > Frist

См. также в других словарях:

  • Frist — die Frist, en (Mittelstufe) Zeitspanne, die für eine Handlung festgelegt ist Beispiele: Dem Schuldner wurde eine Frist von sieben Tagen gesetzt. Die Frist läuft in zwei Tagen ab. Kollokation: die Frist einhalten die Frist, en (Aufbaustufe)… …   Extremes Deutsch

  • Frist — Dauer; Zeitlang; Zeitspanne; Zeitintervall; Zeitdauer; Zeitabschnitt; Zeitdifferenz; Periode; (zeitlicher) Abstand; Weile; Phase; Zeitraum; (zeitliches …   Universal-Lexikon

  • Frist — Frịst die; , en; eine Frist (von + Zeitangabe) (für etwas) ein bestimmter Zeitraum, innerhalb dessen etwas erledigt sein muss <eine Frist vereinbaren, festlegen, einhalten, überschreiten, verlängern; jemandem eine Frist geben, gewähren,… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Zwangsvollstreckung — Zwạngs|voll|stre|ckung 〈f. 20〉 Vollstreckung im Konkursverfahren; Sy 〈schweiz.〉 Schuldbetreibung * * * Zwạngs|voll|stre|ckung, die (Rechtsspr.): Verfahren, bei dem mit staatlichem Zwang die Ansprüche einer Privatperson durchgesetzt werden. * *… …   Universal-Lexikon

  • Enteignung — (expropriation; expropriation; espropriazione). Inhalt: I. Begriff; Allgemeines; Gesetzliche Bestimmungen. II. Gegenstand der E. III. Entschädigung der Eigentümer und Nebenberechtigten. IV. Rückerwerbsrecht. V. Benützung fremden Grundes für… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Frachtrecht, internationales — Frachtrecht, internationales. Inhalt: I. Geschichtliches, Geltungsgebiet, Wesen und Anwendbarkeit des IÜ. – II. Der internationale Frachtvertrag. Sein Abschluß und Inhalt. – III. Ansprüche aus dem internationalen Frachtvertrag. – IV. Rückgriff. – …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Ding — 1. Acht Dinge bringen in die Wirthschaft Weh: Theater, Putzsucht, Ball und Thee, Cigarren, Pfeife, Bierglas und Kaffee. 2. Acht Dinge haben von Natur Feindschaft gegeneinander: der Bauer und der Wolf, Katze und Maus, Habicht und Taube, Storch und …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen — Die VOB/B ist im deutschen Recht ein vorformuliertes Klauselwerk, das dazu bestimmt ist, in Bauverträgen die Regelungen des hierfür anwendbaren gesetzlichen Werkvertragsrechts zu ergänzen und teilweise zu modifizieren. Dies dient insbesondere… …   Deutsch Wikipedia

  • VOB/B — Die VOB/B ist im deutschen Recht ein vorformuliertes Klauselwerk, das dazu bestimmt ist, in Bauverträgen die Regelungen des hierfür anwendbaren gesetzlichen Werkvertragsrechts zu ergänzen und teilweise zu modifizieren. Dies dient insbesondere… …   Deutsch Wikipedia

  • Banken — Banken, Anstalten zur Vermittelung des Geld und Kreditverkehrs. Übersicht des folgenden Artikels: Die B. dienen in der Regel einem doppelten Zweck. Sie können einmal zur Regelung und Verbesserung des Zahlungswesens dienen, wie die Giro ,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Verfassungsbeschwerde — Die Verfassungsbeschwerde ist ein außerordentlicher Rechtsbehelf in Deutschland, mit dem Personen vor einem Verfassungsgericht eine Verletzung ihrer Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte durch Akte der Staatsgewalt geltend machen können. In …   Deutsch Wikipedia

Поделиться ссылкой на выделенное

Прямая ссылка:
Нажмите правой клавишей мыши и выберите «Копировать ссылку»