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121 Mauerwerk nach Eignungsprüfung
Mauerwerk (EM), dessen Bestandteile bestimmten Qualitätsanforderungen genügen müssen und dessen Festigkeitswerte (Rechenwerte für den statischen Nachweis, z. B. Grundwert der zul. Druckspannungen s0) aufgrund von Eignungsprüfungen "individuell" festgelegt werden (DIN 1053-2).Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Mauerwerk nach Eignungsprüfung
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122 operative Temperatur
als Empfindungstemperatur bezeichnet, entspricht sie dem arithmetischen Mittel zwischen der Raumlufttemperatur und der Strahlungstemperatur der Umgebungsflächen (z. B. Wand- und Fensterflächen, Heizflächen). In Abhängigkeit von der Außentemperatur wurde in der DIN 1946-2 ein Zulässigkeitsbereich der Raumtemperatur festgelegt.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > operative Temperatur
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123 Proctorversuch
Laborversuch zur Untersuchung der Verdichtbarkeit von Böden in Abhängigkeit vom Wassergehalt. Der Boden wird in einem Zylinder stampfend (Fallgewicht) bei unterschiedlichen Wassergehalten verdichtet. Fallhöhe, Gewicht und Schlagzahl sind festgelegt. Bei einem bestimmten Wassergehalt wird die größte Dichte bei vorgegebener Verdichtungsenergie erreicht. Kennwerte des P. sind Proctorwassergehalt und Proctordichte. Sie sind von entscheidender Bedeutung für die Verdichtungskontrolle im Erdbau.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Proctorversuch
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124 Prüfkorngröße
Korngröße des Zuschlags, die für die Prüfsiebung festgelegt ist und Kornklassen und Korngruppen begrenzt.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Prüfkorngröße
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125 Regenspende
Regenwassermenge, die in einer bestimmten Zeiteinheit auf eine bestimmte Fläche niedergeht, dargestellt in l/(s · ha) (l = Liter; s = Sekunde; ha = Hektar). Die Regenspende dient der Berechnung des Regenabflusses. Sie wird von der zuständigen Entwässerungsbehörde örtlich festgelegt.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Regenspende
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126 Rezeptbeton
Beton, dessen Zusammensetzung in Normen oder vom Abnehmer so festgelegt ist, dass die gewünschten Eigenschaften erfüllt werden.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Rezeptbeton
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127 Rückstauebene
wird von der zuständigen Behörde als Höhenlage, im allgemeinen Oberkante Straße oder Bordstein, an der Anschlussstelle der Gebäude festgelegt, d. h., bis zu welcher Höhe tiefer gelegene Entwässerungsgegenstände gegen Rückstau gesichert werden müssen. Alle über der Rückstauebene liegenden Entwässerungsgegenstände sind mit natürlichem Gefälle zu entwässern, alle unter der Rückstauebene liegenden Abläufe für Schmutz- und Regenwasser durch entsprechende Schutzmaßnahmen gegen Rückstau zu sichern (automatisch wirkende Rückstauverschlüsse nach DIN 1997 oder Hebeanlagen für Niederschlagswasser bzw. fäkalienfreies / fäkalienhaltiges Abwasser).Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Rückstauebene
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128 Schallschutz im Städtebau
(DIN 18 005); enthält Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung von Schallimmissionen und das zugehörige Beiblatt Orientierungswerte für den Schallschutz. In der 16. BImSchG-Verordnung werden etwas gemäßigtere Werte festgelegt.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Schallschutz im Städtebau
См. также в других словарях:
festgelegt — festgelegt … Deutsch Wörterbuch
festgelegt — ↑indisponibel … Das große Fremdwörterbuch
festgelegt — fẹst|ge|legt; auf etwas festgelegt sein (gebunden, verpflichtet sein); vgl. auch festlegen … Die deutsche Rechtschreibung
festgelegt — festgesetzt; besiegelt; bestimmt; determiniert; ausgemacht; erklärt; abgesprochen; vereinbart; abgemacht … Universal-Lexikon
noch nicht festgelegt — N. N.; nomen nescio; nomen nominandum … Universal-Lexikon
zeitlich nicht festgelegt — unterminiert; unbefristet … Universal-Lexikon
festgesetzt — festgelegt … Universal-Lexikon
besiegelt — festgelegt; bestimmt; determiniert … Universal-Lexikon
determiniert — festgelegt; besiegelt; bestimmt … Universal-Lexikon
ausgemacht — festgelegt; erklärt; abgesprochen; vereinbart; abgemacht * * * aus|ge|macht 〈Adj.; umg.〉 1. erwiesen, bewiesen 2. eindeutig, vollkommen ● ausgemachter Blödsinn; ein ausgemachter Schurke; →a. ausmachen * * * aus|ge|macht <Adj.> [zu veraltet … Universal-Lexikon
gesetzliche Feiertage — festgelegt durch Landesrecht, Tag der deutschen Einheit durch ⇡ Einigungsvertrag. In einzelnen Ländern, v.a. in Bayern, kommen noch anerkannte kirchliche Feiertage hinzu (Mariä Himmelfahrt, Reformationsfest, Totensonntag), die zwar nicht g.F.… … Lexikon der Economics