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1 hire purchase
(Brit.) Ratenkauf, der; Teilzahlungskauf, der; attrib. Raten-; Teilzahlungs-pay for/buy something on hire purchase — etwas in Raten bezahlen/auf Raten od. Teilzahlung kaufen
* * *hire ˈpur·chasenHPto buy sth on \hire purchase etw auf Raten kaufento sign a \hire purchase agreement einen Teilzahlungsvertrag unterschreiben* * *buy sth on hire purchase etwas auf Abzahlung kaufenHP abk* * *noun, no pl., no art.(Brit.) Ratenkauf, der; Teilzahlungskauf, der; attrib. Raten-; Teilzahlungs-pay for/buy something on hire purchase — etwas in Raten bezahlen/auf Raten od. Teilzahlung kaufen
* * *n.Kaufmiete f. -
2 покупать в рассрочку
v1) gener. (что-л.) (etw.) auf Raten kaufen, auf Teilzahlung kaufen2) commer. (что-л.) (etw.) auf Abzahlung kaufen3) econ. auf Teilzahlung kauten, in Ratenzahlung kaufen4) busin. auf Abschlag kaufen5) f.trade. (что-л.) auf Abschlag etwas kaufen, auf Raten kaufenУниверсальный русско-немецкий словарь > покупать в рассрочку
См. также в других словарях:
Abzahlung — Teilzahlung; Rate; Abschlag; Quote; Teilbetrag; Anteil * * * Ạb|zah|lung 〈f. 20〉 Teilzahlung, Ratenzahlung, Rate ● etwas auf Abzahlung kaufen auf Raten * * * Ạb|zah|lung, die; , en: Raten , Teilzahlung: etw. auf A. [v … Universal-Lexikon
Abzahlung — Ạb·zah·lung die; 1 nur Sg; das Abzahlen || K : Abzahlungsgeschäft, Abzahlungsrate 2 ein Teil der Geldsumme, die bezahlt werden muss ≈ Rate 3 etwas auf Abzahlung kaufen etwas kaufen und jeden Monat einen bestimmten Teil der gesamten Geldsumme… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Rate — Teilzahlung; Abzahlung; Abschlag; Quote; Teilbetrag; Anteil; Satz; Tarif * * * Ra|te [ ra:tə], die; , n: 1. in regelmäßigen Zeitabständen zu zahlender Teilbetrag einer größeren Geldsumme: die nächste Rate ist am 1. Juli fällig; etwas a … Universal-Lexikon
Teilzahlung — Ratenzahlung; Abschlagszahlung; Abzahlung; Rate; Abschlag; Quote; Teilbetrag; Anteil * * * Teil|zah|lung [ tai̮lts̮a:lʊŋ], die; , en: Zahlung in Raten: sie kaufte das Auto auf Teilzahlung. Syn … Universal-Lexikon
Bank [2] — Bank (Hdlgsw.), eine auf Rechnung mehrerer Personen od. des Staates errichtete Anstalt, welche mit Geld Geschäfte macht, d.h. gegen Hinterlegung von Geld, Werthpapieren od. werthvollen Gegenständen od. auch gegen Bürgschaft Credit gewährt, den… … Pierer's Universal-Lexikon