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1 erweislich
erweislich см. erweisbar -
2 erweislich
см. erweisbar -
3 erweislich
прил.устар. доказуемый -
4 erweislich
er|weis|lich [ɛɐ'vaislɪç] (geh)1. adjprovable, demonstrable2. advdas ist erwéíslich falsch — that is demonstrably false
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5 erweislich
a което може да се докаже; -
6 erweislich
adj (što) se može dokazati, jasan (-sna, -sno) -
7 erweislich
a уст доказуемый -
8 erweislich
erwéislich a уст.доказу́емый -
9 erweislich
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10 erweislich
a sübut olunan -
11 nachweis erweislich
гл.юр. доказуемый -
12 erweisen
erweisen, I) durch die Tat zeigen: praestare alci alqd (leisten, betätigen). – conferre alqd in alqm (zuwenden, angedeihen lassen). Vgl »Achtung, Ehre, Gefälligkeit, Wohltat, Wohlwollen«. – sich erweisen, se praebere alqm (z.B. dankbar, gratum): jmdm., se praestare alci alqm (z.B. gefällig, officiosum). – II) beweisen (w. vgl.): probare, approbare alqd od. mit folg. Akk. und Infin. (als wahr darstellen). – docere mit folg. Akk. u. Infin. (belehrend zeigen). – efficere mit folg. Akk. und Infin. od. (gew.) mit folg. ut u. Konj. (durch logische, strenge Beweisführung herausbringen. dartun). – unwiderleglich (bts zu evidenter Überzeugung) e., coarguere alqd od. m. folg. Akk. u. Infin. – deutlich e., illustrare (in sein volles, rechtes Licht setzen, wie z.B. Cic. Cat. 3, 3). – erwiesen sein, effectum esse: etwas für erwiesen halten, -ansehen, rem pro approbata accipere; alqd habere pro re comperta. – erweislich, probabilis; qui, quae, quod probari od. approbari od. doceri potest. – kaum e., vix probandus od. approbandus. – Adv.probabiliter. – woran e. nicht gedacht worden ist, id, de quo non cogitatum docetur.
См. также в других словарях:
Erweislich — Erweislich, er, ste, adj. et adv. was erwiesen werden kann, in der zweyten Bedeutung des Verbi. Der Satz ist gar leicht erweislich. Erweislich falsch, erweislich wahr. Etwas erweislich machen, es erweisen. Daher die Erweislichkeit, plur. inus.… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
erweislich — erweislich:⇨beweisbar … Das Wörterbuch der Synonyme
erweislich — er|weis|lich 〈Adj.; veraltet〉 nachweisbar ● es ist nicht erweislich, ob ..., dass ... * * * er|weis|lich <Adj.> (veraltet): nachweisbar: Dass Jaakob fünfundzwanzig Jahre bei Laban verblieb, ist e. wahr (Th. Mann, Joseph 246) … Universal-Lexikon
erweislich — er|weis|lich (veraltet) … Die deutsche Rechtschreibung
Injurie — Die Üble Nachrede nach § 186 StGB (D), § 111 StGB (AU) und Artikel 173 StGB (CH) ist eine Form der Beleidigung, die sich von dieser jedoch in der Begehungsform unterscheidet. Bei der Üblen Nachrede wird insbesondere eine ehrverletzende… … Deutsch Wikipedia
Schmähung — Die Üble Nachrede nach § 186 StGB (D), § 111 StGB (AU) und Artikel 173 StGB (CH) ist eine Form der Beleidigung, die sich von dieser jedoch in der Begehungsform unterscheidet. Bei der Üblen Nachrede wird insbesondere eine ehrverletzende… … Deutsch Wikipedia
Üble Nachrede — Die Üble Nachrede nach § 186 StGB (D), § 111 StGB (A) und Artikel 173 StGB (CH) ist eine Form der Beleidigung, die sich von dieser jedoch in der Begehungsform unterscheidet. Bei der Üblen Nachrede wird insbesondere eine ehrverletzende… … Deutsch Wikipedia
Betriegen — Betriegen, verb. irreg. act. (S. Triegen,) die gegründete Erwartung eines andern, in der Absicht ihm zu schaden, unerfüllet lassen. Dieses geschiehet im gesellschaftlichen Leben, 1) auf die gröbste Art, wenn man einen andern unter dem Versprechen … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Th — Th, der Figur nach ein zusammen gesetzter Buchstab, welcher indessen doch nur einen einfachen Laut bezeichnet, einen Laut, welcher dem t gleicht, nur daß er der Regel nach gelinder seyn, und das Mittel zwischen dem weichern d und härtern t halten … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Shrine of the Three Kings — The Shrine of the Three Kings (German Dreikönigsschrein ) is a reliquary said to contain the bones of the Biblical Magi, also known as the Three Kings or the Three Wise Men. The shrine is a large gilded and decorated triple sarcophagus placed… … Wikipedia
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz — Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, das Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse“, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder… … Deutsch Wikipedia