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21 Recht
n1) право2) закон; законность (см. тж Rechte)•sich das Recht vorbehalten — оставлять [оговаривать] за собой право
- alleiniges RechtRecht der internationalen Wirtschaftsbeziehungen — правовые нормы, регулирующие международные экономические отношения
- allgemein gültiges Recht
- Recht auf Arbeit
- Recht auf Erholung
- Recht auf materielle Versorgung
- Recht aus der Mitgliedschaft
- ausschließliches Recht
- bedingtes Recht
- beschränktes Recht
- bürgerliches Recht
- dingliches Recht
- dispositives Recht
- Recht der Ersitzung
- Recht der ersten Hand
- exklusives Recht
- formelles Recht
- fremdes Recht
- geltendes Recht
- gemeines Recht
- gemeinsames Recht
- geschriebenes Recht
- internationales Recht
- internationales öffentliches Recht
- kanonisches Recht
- kirchliches Recht
- legitimes Recht
- materielles Recht
- nachgiebiges Recht
- nachrangiges Recht
- objektives Recht
- öffentliches Recht
- örtliches Recht
- partikuläres Recht
- persönliches Recht
- positives Recht
- primitives Recht
- privates Recht
- prozessuales Recht
- Recht der Schuldverhältnisse
- subjektives Recht
- subsidiäres Recht
- unabdingbares Recht
- ungeschriebenes Recht
- unveräußerliches Recht
- verbrieftes Recht
- Recht der Verjährung
- Recht zur Klage
- zwingendes RechtDeutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > Recht
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22 Besitz
m1) владение, обладание2) собственность, имущество3) земельное владение, имение•- unbeweglicher Besitz
- unselbständiger Besitz
- unveräußerlicher Besitz
- zur Ersitzung berechtigender Besitz
- Besitz auf Lebzeit
- den Besitz antreten
- in den Besitz einführen
- in den Besitz setzen
- in Besitz übergeben
- im Besitz seinDas Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business-und Banking-Wörterbuch > Besitz
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23 Recht
n- ohne Recht der Weitergabe
- alleiniges Recht
- ausschließliches Recht
- bedingtes Recht
- geltendes Recht
- materielles Recht
- übertragbares Recht
- unabdingbares Recht
- verbrieftes Recht
- Recht am unbeweglichen Eigentum
- Recht der wirtschaftlichen Verwaltung
- das Recht der Ersitzung
- das Recht aufgeben
- das Recht ausüben
- das Recht einräumen
- das Recht gewähren
- das Recht entziehen
- sich das Recht vorbehalten
- das Recht zugestehen
- j-s Recht wahrnehmen
- das ist Ihr gutes RechtDas Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business-und Banking-Wörterbuch > Recht
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См. также в других словарях:
Ersitzung — (lat. usucapio) ist der Erwerb an Sachen im Sinn des bürgerlichen Rechts durch Zeitablauf. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Deutsches Recht 2.1 Bewegliche Sachen (§§ 937 945 BGB) … Deutsch Wikipedia
Ersitzung — (Rechtsw.), Erwerbung des Eigenthums an Sachen durch Verjährung … Pierer's Universal-Lexikon
Ersitzung — (lat. Capio, Usucapio), Eigentumserwerb an einer beweglichen Sache durch zehnjährigen Eigenbesitz (s. Besitz). Während nach gemeinem Recht der Ersitzende nachweisen mußte, daß er während der Ersitzungszeit von Gründen, welche die E. unmöglich… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Ersitzung — (Usucapĭo), Erwerbung von Rechten durch einen während eines bestimmten Zeitraums fortgesetzten und mit gewissen Eigenschaften ausgerüsteten Besitz … Kleines Konversations-Lexikon
Ersitzung — (usucapio), Eigenthumserwerb durch langen Besitz; an beweglichen und unbeweglichen Sachen; in 1, 3, 10, 20, 30jährigen und unvordenklichem Besitz; mit redlichem Erwerbsgrund (justa causa) und gutem Glauben (bona fide). Die E. findet auch… … Herders Conversations-Lexikon
Ersitzung — Er|sịt|zung 〈f. 20〉 Erwerb durch langjährigen, gutgläubigen Besitz ● Ersitzung eines Grundstücksrechtes * * * Ersitzung, der sich durch Zeitablauf kraft Gesetzes vollziehende Eigentumserwerb. Die Ersitzung einer beweglichen Sache (§§ 937 ff.… … Universal-Lexikon
Ersitzung — Rechtsgrund für Eigentumserwerb. 1. Wer eine bewegliche Sache zehn Jahre im Eigenbesitz hat (⇡ Eigenbesitzer), erwirbt durch E. ⇡ Eigentum (§§ 937 ff. BGB). Keine E. bei Bösgläubigkeit. 2. Wer, ohne Eigentümer zu sein, 30 Jahre lang als… … Lexikon der Economics
Ersitzung — Er|sịt|zung (Rechtssprache Eigentumserwerb durch langen Besitz) … Die deutsche Rechtschreibung
Buchersitzung — Ersitzung ist der Erwerb eines Rechts durch Zeitablauf. Inhaltsverzeichnis 1 Deutsches Recht 1.1 Bewegliche Sachen (§§ 937 945 BGB) 1.2 Immobilien 2 Österreichisches Recht 2.1 Eigentliche Ersitzung … Deutsch Wikipedia
Verjährung — (Praescriptio), jede Veränderung in den rechtlichen Befugnissen od. Verhältnissen, welche hauptsächlich als die gesetzliche Folge der eine Zeit lang fortgesetzten Ausübung od. Nichtausübung eines Rechtes anzusehen ist. Das allgemeine Erforderniß… … Pierer's Universal-Lexikon
Actio Publiciana (Römisches Recht) — Die actio Publiciana war im römischen Recht die vermutlich im letzten Jahrhundert v. Chr.[1] geschaffene prätorische Klage des Ersitzungsbesitzers, dessen Ersitzungszeit noch nicht abgelaufen war, gegen einen neuen Besitzer. Nach Ablauf… … Deutsch Wikipedia