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1 Enteignung
Enteignung f RECHT, ADMIN expropriation* * *f <Recht, Verwalt> expropriation* * *Enteignung
compulsory surrender (Scot.), compulsory sale or purchase (Br.), (Land) expropriation, condemnation (US), disappropriation, recapture (US), eminent domain;
• entschädigungslose Enteignung expropriation without compensation;
• unberechtigte Enteignung excess condemnation;
• Enteignung ausländischen Vermögens expropriation of alien property;
• Enteignung für öffentliche Zwecke expropriation for public purpose. -
2 enteignung
Enteignung f, -en експроприация; отчуждаване, изземване, национализиране; die Enteignung des Großgrundbesitzes изземване на едрата собственост.* * *die, -en отчуждаване, експроприация -
3 Enteignung
Enteignung f =, -en экспроприа́ция, отчужде́ние (со́бственности); Enteignung der Enteigner экспроприа́ция экспроприа́торов -
4 Enteignung
Enteignung f <Enteignung; Enteignungen> vyvlastnění n -
5 Enteignung
-
6 Enteignung
Enteignung f <-; -en> kamulaştırma, istimlak -
7 Enteignung
Deutsch-Englisch Fachwörterbuch Architektur und Bauwesen > Enteignung
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8 Enteignung
kamulaştırma, istimlâk -
9 Enteignung
Enteignung f kisajátítás -
10 Enteignung
f von Besitz: expropriation, sequestration; eines Besitzers: dispossession, expropriation* * *die Enteignungouster; compulsory purchase; compulsory surrender; dispossession; expropriation* * *Ent|eig|nungfexpropriation; (von Besitzer) dispossession* * *Ent·eig·nung<-, -en>f JUR▪ \Enteignung von jdm dispossession of sbde-facto-\Enteignung de facto expropriationdirekte/indirekte \Enteignung direct/indirect expropriationdrohende/entschädigungslose \Enteignung threat of expropriation/expropriation without compensation* * *die expropriation* * *Enteignung f von Besitz: expropriation, sequestration; eines Besitzers: dispossession, expropriation* * *die expropriation* * *f.dispossession n.sequestration n. -
11 Enteignung
fлишение прав собственности, отчуждение собственности, изъятие собственности; ист. экспроприация- entschädigungslose Enteignung
- Enteignung gegen Entschädigung
- Enteignung des LandesDeutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > Enteignung
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12 Enteignung
\Enteignung von jdm dispossession of sb;\Enteignung von etw expropriation [or seizure] of sth -
13 Enteignung
f =, -enэкспроприация, отчуждение( собственности) -
14 Enteignung
-
15 Enteignung
Das Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business-und Banking-Wörterbuch > Enteignung
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16 Enteignung
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17 Enteignung
Enteignung f ekspropriation -
18 Enteignung
Enteignung f expropriation -
19 Enteignung
(im Städtebaurecht) kann nach BauGB §§ 85 bis 92 nur dann vorgenommen werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies erfordert, d. h., wenn zwingende städtebauliche Gründe vorliegen und der Enteignungszweck auf andere, zumutbare Weise nicht zu erreichen ist. Für Enteignung ist Entschädigung zu leisten (BauGB § 93).Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Enteignung
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20 Enteignung
экспроприация
—
[ http://www.eionet.europa.eu/gemet/alphabetic?langcode=en]EN
expropriation
To deprive an owner of property, especially by taking it for public use. (Source: CED)
[http://www.eionet.europa.eu/gemet/alphabetic?langcode=en]Тематики
EN
DE
FR
Немецко-русский словарь нормативно-технической терминологии > Enteignung
См. также в других словарях:
Enteignung — (Zwangsenteignung, Expropriation), der Verwaltungsakt, (das Verfahren), durch den (das) das Eigentum oder sonstige dingliche Rechte im öffentlichen Interesse dem Eigentümer oder sonstigen Berechtigten gegen Entschädigung zum Zweck der… … Lexikon der gesamten Technik
Enteignung — (expropriation; expropriation; espropriazione). Inhalt: I. Begriff; Allgemeines; Gesetzliche Bestimmungen. II. Gegenstand der E. III. Entschädigung der Eigentümer und Nebenberechtigten. IV. Rückerwerbsrecht. V. Benützung fremden Grundes für… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Enteignung — (Zwangsenteignung, Zwangsabtretung, Entwehrung, Expropriation) ist das Verfahren, durch das jemand im öffentlichen Interesse genötigt wird, ein ihm zustehendes Recht gegen Entschädigung an den Staat oder an eine von der zuständigen Behörde dazu… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Enteignung — Enteignung, s. Expropriation … Kleines Konversations-Lexikon
Enteignung — ↑Eviktion, ↑Expropriation, ↑Konfiskation … Das große Fremdwörterbuch
Enteignung — Als Enteignung (im 19. Jahrhundert entlehnt aus frz. expropriation, zu lat. proprius „eigen, eigentümlich“) bezeichnet man juristisch den Entzug des Eigentums an einer unbeweglichen oder beweglichen Sache durch den Staat, im Rahmen der Gesetze… … Deutsch Wikipedia
Enteignung — Vergesellschaftung; Verstaatlichung; Kollektivierung; Nationalisierung * * * Ent|eig|nung 〈f. 20〉 das Enteignen * * * Ent|eig|nung, die; , en: a) das ↑ Enteignen … Universal-Lexikon
Enteignung — (im Städtebaurecht) kann nach BauGB §§ 85 bis 92 nur dann vorgenommen werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies erfordert, d. h., wenn zwingende städtebauliche Gründe vorliegen und der Enteignungszweck auf andere, zumutbare Weise nicht zu… … Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens
Enteignung — die vollständige oder teilweise Entziehung vermögenswerter Rechtspositionen im Sinn des Art. 14 I 1 GG (⇡ Eigentum) durch einen gezielten hoheitlichen Rechtsakt zum Wohl der Allgemeinheit, d.h. zur Erfüllung bestimmter öffentlichen Aufgaben. Die… … Lexikon der Economics
Enteignung — Ent|eig|nung … Die deutsche Rechtschreibung
Kalte Enteignung — Als Enteignung bezeichnet man juristisch den Entzug des Eigentums an einer unbeweglichen oder beweglichen Sache durch den Staat, auf Grund der Gesetze und gegen Entschädigung. In der Umgangssprache wird auch die Konfiskation, der… … Deutsch Wikipedia