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1 Endurteil
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2 Endurteil
Endurteil n final decision; final judgment; final decree -
3 Endurteil
n final ( oder definitive) judg(e)ment* * *Ẹnd|ur|teil ['ɛnt|urtail]ntfinal verdict or judgement* * *End·ur·teilnt final verdict [or judgement]eine Entscheidung dem \Endurteil vorbehalten to reserve the decision for the final judgment* * * -
4 Endurteil
End·ur·teil ntfinal verdict [or judgement] -
5 Endfertigung
Endfertigung
finishing process;
• Endfinanzierung permanent financing;
• Endgehalt final salary;
• Endgerät (Computer) terminal;
• Endhafen final (home) port;
• Endhaltestelle (Bahn) terminus (Br.);
• Endkandidatenliste (Wahlen) short-list;
• Endkosten terminal costs;
• Endkunde end customer;
• Endlagerung (Atomphysik) final storage;
• Endlosformular continuous stationery;
• Endloslochstreifen continuous tape;
• Endmontage final assembly;
• Endmontageprodukt final assembled product;
• Endnachfragestruktur pattern of final consumption, final consumption pattern;
• Endnutzer end user;
• Endpreis final price, price to consumer;
• Endprodukt end-product (-item), final (finished) goods;
• Endrechnung final invoice;
• Endsaldo final (closing, ending) balance;
• Endstation terminus (Br.), railhead, final stopping point, jumping-off place, terminal (US), (Flughafen) town air terminus, (Nebenlinie) bay;
• Endsumme grand total, count;
• Endtermin final date, dies ad quem (lat.);
• Endtermin für die Frachtannahme festsetzen to close for cargo;
• Endurteil definitive judgment, final decision (sentence), (Ehescheidung) final decree;
• Endverbleibsnachweis final destination proof.
См. также в других словарях:
Endurteil — Endurteil, in der Sprache des Zivilprozeßrechts dasjenige Urteil, das den Rechtsstreit in der jeweiligen Instanz beschließt, im Gegensatz zu Vollurteil, das den Rechtsstreit ganz beendigt. Vgl. Urteil … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Endurteil — Ein Endurteil ist nach § 300 der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) ein Urteil das bei Entscheidungsreife erlassen wird, über den gesamten Prozessstoff entscheidet und die jeweilige Instanz beendet ( Endentscheidung ) . Endurteile , und damit… … Deutsch Wikipedia
Endurteil — Ẹnd|ur|teil 〈n. 11; Rechtsw.〉 endgültiges, letztes Urteil, Urteil der letzten Instanz, Urteil, gegen das es keine Berufung gibt * * * Ẹnd|ur|teil, das (Rechtsspr.): Urteil, das die für die jeweilige Instanz endgültige Entscheidung in einem… … Universal-Lexikon
Bedingtes Endurteil — Bedingtes Endurteil, nach der Zivilprozeßordnung (§ 460 ff. u. 477) dasjenige Urteil, durch das auf Leistung eines (zugeschobenen oder richterlichen) Cides (s. d.) erkannt wird. In dem bedingten Endurteil ist nach § 462 die Eidesnorm, ferner die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Beiurteil — Ein Zwischenurteil ist ein Urteil in einem Zivilprozess über prozessuale Vorfragen und nicht den eigentlichen Streitgegenstand. In der Schweiz wird es auch als Vorentscheid, Beiurteil oder Bescheid bezeichnet. In Deutschland wird das… … Deutsch Wikipedia
Flucht in die Säumnis — Das Versäumnisurteil ist nach deutschem Zivilprozessrecht eine gerichtliche Entscheidung, die gegen eine Partei ergeht, die in der mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist oder die trotz Erscheinens nicht zur Sache … Deutsch Wikipedia
Mandamus — (lat. wir ordnen an) ist ein Rechtsterminus, der eine gerichtliche Entscheidung in der Nebensache bezeichnet, also jede, meistens an einen Dritten oder an eine staatliche Stelle gerichtete Anordnung oder Verfügung, die kein Endurteil im… … Deutsch Wikipedia
Versäumnisverfahren — Das Versäumnisurteil ist nach deutschem Zivilprozessrecht eine gerichtliche Entscheidung, die gegen eine Partei ergeht, die in der mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist oder die trotz Erscheinens nicht zur Sache … Deutsch Wikipedia
Vorentscheid — Ein Zwischenurteil ist ein Urteil in einem Zivilprozess über prozessuale Vorfragen und nicht den eigentlichen Streitgegenstand. In der Schweiz wird es auch als Vorentscheid, Beiurteil oder Bescheid bezeichnet. In Deutschland wird das… … Deutsch Wikipedia
Läuterungsurteil — (Purifikationsurteil) wurde früher und wird manchmal noch jetzt das Endurteil genannt, durch das der Eintritt der im »bedingten Endurteil« (s. d.) vorgesehenen Eidesfolgen ausgesprochen wird. Durch dieses Urteil wird die in dem erwähnten Urteil… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Teilurteil — heißt nach der deutschen und österreichischen Zivilprozeßordnung das Endurteil, das ergeht, wenn von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen nur der eine, oder wenn nur die Klage oder nur die Widerklage zur Endentscheidung reif ist.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon