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1 Bezug
bə'tsuːkm1) ( Kissenbezug) taie d'oreiller f2) ( Überzug) revêtement m, garniture f3) ( Kauf) achat m4)(Beziehung) auf etw Bezug nehmen — se référer à, prendre pour référence
BezugBez184d30bau/184d30bag [bə'7a05ae88ts/7a05ae88u:k, Plural: bə'7a05ae88ts/7a05ae88y:gə] <-[e]s, Bezcf7eb89aü/cf7eb89age>1 (Bettbezug) housse Feminin; (Kissenbezug) taie Feminin; Beispiel: die Bezüge wechseln changer la literie5 Plural (Einkünfte) eines Verwaltungsangestellten émoluments Maskulin Plural; eines Abgeordneten indemnités Feminin Plural; (Honorar) honoraires Maskulin Plural6 (Beziehung) Beispiel: Bezug zu etwas rapport Maskulin à quelque chose; Beispiel: keinen Bezug zur Wirklichkeit haben ne pas avoir le sens des réalités
См. также в других словарях:
beziehen — be·zie·hen1; bezog, hat bezogen; [Vt] 1 etwas (mit etwas) beziehen um etwas meist einen Stoff spannen und befestigen <Möbel (neu) beziehen> 2 etwas (mit etwas) beziehen ein Kissen, eine Decke oder eine Matratze mit Bettwäsche umhüllen oder… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Einkünfte — Ein·künf·te die; Pl; das Geld, das jemand in einem bestimmten Zeitraum bekommt <Einkünfte beziehen>: Neben seinem Gehalt hat er noch Einkünfte aus einem Haus, das er vermietet hat || K: Nebeneinkünfte … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung — gehören in Deutschland zu den in § 2 Abs. 1 Nr. 6 EStG genannten sieben Einkunftsarten und zählen zu den Überschusseinkünften. Gesetzliche Grundlage der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist § 21 EStG. Inhaltsverzeichnis 1 … Deutsch Wikipedia
Einkünfte — Begriff des Einkommensteuerrechts. E. sind der Gewinn (§§ 4–7k EStG) oder der Überschuss der Einnahmen über die ⇡ Werbungskosten (§§ 8–9a EStG), die der Steuerpflichtige im Rahmen der sieben Einkunftsarten erzielt (§ 2 II EStG). Danach sind zu… … Lexikon der Economics
ausländische Einkünfte — I. Begriff:Einkünfte, die unbeschränkt steuerpflichtige natürliche und juristische Personen (⇡ unbeschränkte Steuerpflicht) aus einem ausländischen Staat beziehen. Das Vorhandensein a.E. ist Voraussetzung für die Anrechnung ausländischer Steuern… … Lexikon der Economics
Grenzpendler — Grenzpendler, Grenzgänger, Steuerrecht: Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und von dort aus zu ihrer Arbeitsstelle im Inland pendeln (oder umgekehrt). Grenzpendler wären, sofern keine besonderen Regelungen existierten, im Land der… … Universal-Lexikon
Cardināl — (v. lat.), 1) ursprünglich jeder Bischof, Priester u. Diakon, welcher einer Kirche wirklich einverleibt war, zum Unterschied von solchen, die sich nur vorübergehend dabei aufhielten. Es kamen daher in allen Gegenden C e vor, u. einige Pfarrer in… … Pierer's Universal-Lexikon
Orden — (v. lat.), 1) ursprünglich jeder Verein, dessen Mitglieder durch gewisse Regeln u. Ordnungen (Ordines) miteinander verbunden sind; 2) Geistliche O., Vereine, durch ein feierliches Gelübde (Ordensgelübde) verpflichtet, nach einer bestimmten Regel… … Pierer's Universal-Lexikon
Clerĭci — (lat., Cleriker), Geistliche, bes. im Gegensatz zu den Laien, s. Geistliche. C. acephăll, Cleriker, die sich von der bischöflichen Aufsicht frei machten. C. non canonici (Petriner), Geistliche, welche von keiner Kirche Einkünfte beziehen, sondern … Pierer's Universal-Lexikon
Eiserne Krone — Eiserne Krone, 1) die aus einem 3 Finger breiten Goldstreifen, welcher inwendig mit einem schmalen Eisenstreifen (daher der Name) besetzt ist, bestehende, mit Edelsteinen besetzte Krone ohne Zacken, welche die longobardische Prinzessin… … Pierer's Universal-Lexikon
Fellows [1] — Fellows (engl., spr. Fellohs), 1) Genossen, vorzugsweise Mitglieder gelehrter Gesellschaften u. wissenschaftlicher Vereine; 2) diejenigen Mitglieder der Colleges auf englischen Universitäten, welche zusammen die Verwaltung des College führen u.… … Pierer's Universal-Lexikon