Перевод: со всех языков
- Со всех языков на:
- Все языки
- Английский
- Немецкий
- Русский
eines Eigentums/xx
Ничего не найдено.
Попробуйте поискать во всех возможных языках
или измените свой поисковый запрос.
См. также в других словарях:
Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums — Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (Österreich: Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des Geistigen Eigentums) oder TRIPS Abkommen (engl. Agreement on Trade Related Aspects of Intellectual… … Deutsch Wikipedia
Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums — Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (Österreich: Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des Geistigen Eigentums) oder TRIPS Abkommen (engl. Agreement on Trade Related Aspects of Intellectual… … Deutsch Wikipedia
Sozialpflichtigkeit des Eigentums — Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums (auch Sozialbindung des Eigentums) ist ein rechts und sozialphilosophischer Grundsatz. Vor dem Hintergrund einer grundsätzlichen Anerkennung des Instituts des Privateigentums und einer entsprechenden… … Deutsch Wikipedia
Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums — Kurztitel: Pariser Verbandsübereinkunft Titel (engl.): Paris Convention for the Protection of Industrial Property Abkürzung: PVÜ Datum: Inkrafttreten: 20. März 1883 … Deutsch Wikipedia
Heimfall — Heim|fall 〈m. 1u; unz.〉 Sy Erbfall (2) 1. bei Todesfall Rückkehr eines verpachteten od. zu Lehen gegebenen Gutes an den Eigentümer 2. Übergang eines Erbes an den Staat, wenn keine Nachkommen od. Verwandten vorhanden sind * * * Heim|fall, der… … Universal-Lexikon
Appropriation — (lat. appropriatio, von appropriare, „erwerben, (sich) aneignen, zu eigen machen, appropriieren“) bezeichnet die Aneignung sowohl von Sachen, also den Erwerb eines Eigentums, als auch die Aneignung im philosophisch geisteswissenschaftlichen Sinne … Deutsch Wikipedia
Appropriieren — Appropriation (lat. appropriatio, von appropriare, „erwerben, (sich) aneignen, zu eigen machen, appropriieren“) bezeichnet die Aneignung sowohl von Sachen, also den Erwerb eines Eigentums, als auch die Aneignung im philosophisch… … Deutsch Wikipedia
Auktor — Auk|tor der; s, ...oren <aus lat. auctor »Vertreter (eines Eigentums)«> (im österr. Zivilprozessrecht) der nach der Behauptung des verklagten Besitzers einer Sache od. eines dinglichen Rechts tatsächlich Berechtigte u. Verpflichtete … Das große Fremdwörterbuch
Patrimonial — Patrimoniāl, zum väterlichen Erbgute (Patrimonium, s.d.) gehörig, väterlich ererbt. Patrimonialgerichtsbarkeit, Erbgerichtsbarkeit, Gutsgerichtsbarkeit, die frühere Gerichtsbarkeit der Grundherren über ihre Erbzins und Lehnsleute, 1848 in den… … Kleines Konversations-Lexikon
Revindikation — Re|vin|di|ka|ti|on 〈[ vın ] f. 20; veraltet〉 Zurückforderung einer Sache [<lat. re... „wieder“ + vindicare „in Anspruch nehmen“] * * * Re|vin|di|ka|ti|on, die; , en [zu lat. re = zurück, wieder u. ↑Vindikation] (Rechtsspr. veraltet):… … Universal-Lexikon
revindizieren — re|vin|di|zie|ren 〈[ vın ] V. tr.; hat; veraltet〉 zurückfordern [<lat. re... „wieder“ + vindicare „in Anspruch nehmen“] * * * re|vin|di|zie|ren <sw. V.; hat [↑vindizieren] (Rechtsspr. veraltet): zurückfordern, einen Anspruch auf Herausgabe… … Universal-Lexikon