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1 Nichtigkeit
Nichtigkeit <-, -en> f -
2 Niederlegung
Nie derlegung <-, -en> f2) ( Beendigung)die \Niederlegung eines Amtes ustąpienie nt z urzędudie \Niederlegung der Arbeit strajk mdie \Niederlegung der Waffen złożenie nt broni -
3 einseitig
ei nseitigI. adj1) ( auf einer Seite) Liebe, Zuneigung nie odwzajemniony; Willenserklärung, Absicht, Lungenentzündung jednostronny2) ( unausgewogen) Ausbildung, Studium w jednej specjalności; Begabung w jednym kierunku; Ernährung nieurozmaicony3) ( voreingenommen) stronniczy4) infor jednostronny\einseitige Aufzeichnungsdichte jednostronna gęstość f zapisuII. adv2) ( unausgewogen)sich \einseitig ernähren odżywiać się monotonnie
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Zugang einer Willenserklärung — im Sinn des Bürgerlichen Rechts in dem Zeitpunkt, in dem die ⇡ Willenserklärung in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, z.B. in seinen Briefkasten eingeworfen ist (§ 130 BGB) … Lexikon der Economics
Willenserklärung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Im deutschen Zivilrecht ist die Willenserklärung (lat.: voluntatis declaratio) die Äußerung eines Rechtsfolgewillens,… … Deutsch Wikipedia
Willenserklärung — Willensäußerung; Absichtserklärung; Willensbekundung * * * Wịl|lens|er|klä|rung 〈f. 20〉 Willensäußerung mit dem Ziel, auf eine Rechtslage einzuwirken * * * Wịl|lens|er|klä|rung, die (bes. Rechtsspr.): Willensäußerung mit dem Ziel, rechtlich etw … Universal-Lexikon
Willenserklärung — im Sinn des Bürgerlichen Rechts eine Äußerung einer Person, durch die sie bewusst eine auf dem Gebiet des Bürgerlichen Rechts liegende Rechtsfolge herbeiführen will, z.B. Vertragsangebot, Kündigung, Rücktritt vom Vertrag, Anfechtung.… … Lexikon der Economics
Konkludente Willenserklärung — Konkludentes Handeln (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“), auch Schlüssiges Verhalten, Stillschweigende Willenserklärung oder Konkludente Handlung, bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine Handlung, die auf eine bestimmte… … Deutsch Wikipedia
Willensbekundung — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. In der Zivilrechtswissenschaft ist die Willenserklärung (lat.:… … Deutsch Wikipedia
Willensmangel — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. In der Zivilrechtswissenschaft ist die Willenserklärung (lat.:… … Deutsch Wikipedia
Konkludentes Handeln — (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“) (auch schlüssiges Verhalten, stillschweigende Willenserklärung oder konkludente Handlung) liegt im Rechtsverkehr vor, wenn jemand seinen Willen stillschweigend zum Ausdruck bringt und der… … Deutsch Wikipedia
Schweigen (Recht) — Schweigen im Rechtsverkehr bedeutet weder „Ja“ noch „Nein“, weder Zustimmung noch Ablehnung zu einem Rechtsgeschäft, sondern gar nichts. Es ist grundsätzlich keine Willenserklärung. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Arten des Schweigens 2.1… … Deutsch Wikipedia
Konkludent — Konkludentes Handeln (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“), auch Schlüssiges Verhalten, Stillschweigende Willenserklärung oder Konkludente Handlung, bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine Handlung, die auf eine bestimmte… … Deutsch Wikipedia
Konkludente Handlung — Konkludentes Handeln (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“), auch Schlüssiges Verhalten, Stillschweigende Willenserklärung oder Konkludente Handlung, bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine Handlung, die auf eine bestimmte… … Deutsch Wikipedia