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1 заключить сделку
v1) gener. ein Abkommen eingehen, einen Geschäftsabschluß tätigen, einen Handel (mit j-m) eingehen (с кем-л.), (торговую) einen Händel abschließen, einen Händel elngeh, einen Händel elngehe, einen Händel mit (j-m) eingehen (с кем-л.), einen Kauf abschließen, abschließen (с кем-л.)2) colloq. ein Geschäft mächen3) law. ein Abkommen treffen, ein Abmachungen treffen, ein Geschäft abschließen, ein Geschäft festmachen, einen Abschluß tätigen, kontrahieren4) f.trade. einen Handel eingehen -
2 заключать сделку
v1) gener. Abmachungen treffen (über A), ein Geschäft festmachen, (деловую) einiggehen (mit j-m in A) (с кем-л.)2) book. eine Abmachung treffen, einen Abschluß tätigen3) law. ein Geschäft machen, ein Rechtsgeschäft abschließen, einen Händel abmachen, einen Händel abschließen, einen Händel eingehen, einen Händel machen, ins Geschäft kommen4) econ. einen Abschluß erzielen5) busin. ein Geschäft abschließen -
3 совершать сделку
v1) law. einen Händel abmachen, einen Händel abschließen, einen Händel eingehen, einen Händel machen2) fin. ein Geschäft abwickeln, eine Transaktion tätigen, einen Abschluß tätigen, einen Vertrag abschließen3) busin. Geschäft tätigen4) f.trade. abschließen, ein Geschäft tätigen -
4 σύμ-βολον
σύμ-βολον, τό, ein Zeichen, aus dem man Etwas schließt, woran man Etwas erkennt, Kennzeichen, Merkmal; σύμβολον πιστὸν ἀμφὶ πράξιος ἐσσομένας, Pind. Ol. 12, 7; σύμβολον ποιουμένη, Archil. 24; ἔχοντες σύμβολον σαφὲς λύπης, Soph. Phil. 401, vgl. O. R. 221; φυλάσσω λαμπάδος τὸ σύμβολον, Aesch. Ag. 8; neben τέκμαρ, 306; dah. auch Vogelzeichen, 142; εἰς ξύμβολ' ἐλϑόντες, Eur. Hel. 298; σύμβολον ἔχω σαφές, Rhes. 220; συμβόλοισι τοῖς σοῖς πέπεισμαι ϑυμόν, El. 577; Xen. Cyr. 6, 1, 46, vgl. Mem. 1, 1, 3, οἰωνοῖς τε χρῶνται καὶ φήμαις καὶ συμβόλοις (s. auch σύμβολος). – Uebh. Marke, tessera, wie in Athen z. B. die Richter in ihren Gerichtshöfen bekamen, Dem. 18, 210; vgl. Boeckh's Staatshaush. I p. 253; worauf Ar. Plut. 276 anspielt: ὁ δὲ Χάρων τὸ ξύμβολον δίδωσι, vgl. Schol.; od. in den Volksversammlungen, nach Ar. Eccl. 296; auch eine Art Aufenthaltskarte für die einpassirenden Fremden, vgl. Av. 1202 ff.; – ferner sind τὰ σύμβολα nach Harpocr. αἱ συνϑῆκαι, ἃς ἂν αἱ πόλεις ἀλλήλαις ϑέμεναι τάττωσι τοῖς πολίταις ὥςτε διδόναι καὶ λαμβάνειν τὰ δίκαια, eine Art Handelstractat, daß bei Handelsstreitigkeiten jeder Beklagte in seinem Staate u. nach seinen Gesetzen gerichtet werden sollte; eine solche Verbindung hieß ἡ ἀπὸ συμβόλων κοινωνία, eine solche Verbindung eingehen ἀπὸ συμβόλων κοινωνεῖν, vgl. Arist. pol. 3, 1, u. die dabei vorkommenden Streitigkeiten αἱ ἀπὸ συμβόλων δίκαι, s. Boeckh's Staatshaush. I p. 54. 434 u. vgl. Antiph. 5, 78; ὅτι συμβόλων οὐδὲν δέονται Μακεδόνες πρὸς Ἀϑηναίους, Dem. 7, 11, vgl. §. 9. 21. 173; ἀπὸ συμβόλων δικάζειν, solche Processe schlichten. – Unter Privatpersonen das Zeichen der Gastfreundschaft, die tessera hospitalitatis, welche in der Mitte durchgebrochen wurde, um sich durch Aneinanderpassen der Hälften wieder zu erkennen, worauf Plat. Conv. 191 d geht : ἕκαστος ἡμῶν ἐστιν ἀνϑρώπου ξύμβολον, u. ζητεῖ δὴ ἀεὶ τὸ αὑτοῦ ἕκαστος ξύμβολον, jeder sucht seine Hälfte. – Bei einem Picknick gab Jeder, welcher daran Theil nehmen wollte, dem, der die Besorgung übernommen hatte, eine Marke, σύμβολον, u. entrichtete gegen Vorzeigung derselben am Ende der Mahlzeit seinen Antheil an der Zeche, s. συμβολή a. E.; daher übh. Beitrag, πρός τι, Plat. Ep. XIII, 362 d. – Uebh. Zeichen, ein verabredetes, sowohl mündliches Zeichen, = σύνϑημα, Parole, als andere, wie die Münze, Plat. Rep. II, 371 b; dah. auch das Handgeld, welches man bei einem Handel od. Contract darauf giebt, um den Contract zu sichern. – Bes. auch ein sinnliches Zeichen für einen Begriff, ein Symbol.
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5 σύμβολον
σύμ-βολον, τό, ein Zeichen, aus dem man etwas schließt, woran man etwas erkennt, Kennzeichen, Merkmal; dah. auch Vogelzeichen. Übh. Marke, tessera, wie in Athen z. B. die Richter in ihren Gerichtshöfen bekamen; in den Volksversammlungen; auch eine Art Aufenthaltskarte für die einpassierenden Fremden; τὰ σύμβολα, eine Art Handelstractat, daß bei Handelsstreitigkeiten jeder Beklagte in seinem Staate u. nach seinen Gesetzen gerichtet werden sollte; eine solche Verbindung hieß ἡ ἀπὸ συμβόλων κοινωνία, eine solche Verbindung eingehen ἀπὸ συμβόλων κοινωνεῖν u. die dabei vorkommenden Streitigkeiten αἱ ἀπὸ συμβόλων δίκαι; ἀπὸ συμβόλων δικάζειν, solche Prozesse schlichten. Unter Privatpersonen das Zeichen der Gastfreundschaft, die tessera hospitalitatis, welche in der Mitte durchgebrochen wurde, um sich durch Aneinanderpassen der Hälften wieder zu erkennen; ἕκαστος ἡμῶν ἐστιν ἀνϑρώπου ξύμβολον, u. ζητεῖ δὴ ἀεὶ τὸ αὑτοῦ ἕκαστος ξύμβολον, jeder sucht seine Hälfte. Bei einem Picknick gab jeder, welcher daran Teil nehmen wollte, dem, der die Besorgung übernommen hatte, eine Marke, σύμβολον, u. entrichtete gegen Vorzeigung derselben am Ende der Mahlzeit seinen Anteil an der Zeche; daher übh. Beitrag. Übh. Zeichen, ein verabredetes, sowohl mündliches Zeichen, = σύνϑημα, Parole, als andere, wie die Münze; dah. auch das Handgeld, welches man bei einem Handel od. Kontract darauf gibt, um den Kontract zu sichern. Bes. auch ein sinnliches Zeichen für einen Begriff, ein Symbol
См. также в других словарях:
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