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1 eine persönliche Klage
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2 eine schriftliche Klage
гл.общ. исковое заявление, исковое прошениеУниверсальный немецко-русский словарь > eine schriftliche Klage
См. также в других словарях:
Klage (Verhalten) — Maria, Johannes und Frauen aus Galilea beklagen den Tod Christi. Gemälde von Hans Memling aus dem späten 15. Jahrhundert. Eine Klage im Sinne der Kulturwissenschaft und der Psychologie ist eine soziale Handlung, die darin besteht, dass ein Mensch … Deutsch Wikipedia
Klage — Vorhaltung; Beschwerde; Anklage; Klageschrift; Wehklagen; Gejammer; Wehgeschrei; Lamento (umgangssprachlich); Jammer * * * Kla|ge [ kla:gə], die; , n … Universal-Lexikon
Klage, die — Die Klage, plur. die n, das Abstractum des folgenden Zeitwortes, die Handlung des Klagens, und die Worte und Töne, wodurch solches geschiehet, der Ausdruck unangenehmer Empfindungen durch Töne, und besonders durch Worte. 1. Überhaupt, wo es am… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Klage — Die Klage ist im Zivilprozess die Verfahrenseinleitung, also der Antrag auf gerichtliche Entscheidung, durch den Kläger gegen den Beklagten. Auch in den Verfahren vor den Verwaltungs , Sozial , Arbeits und Finanzgerichten bezeichnet man den das… … Deutsch Wikipedia
Klage — die Klage, n (Mittelstufe) Äußerung des Missmuts, Beschwerde Beispiel: Es gibt doch keinen Grund zur Klage. Kollokation: eine Klage über etw. führen die Klage, n (Mittelstufe) Beschwerde, die gegen jmdn. vor Gericht erhoben wird Beispiele: Ihre… … Extremes Deutsch
Klage — 1. Das kann keine Klage heissen, da kein Richter bei Gericht ist. – Graf, 441, 334; Klingen, 28a, 2. Die Klage konnte rechtswirksam nur am Gerichtsorte und vor dem Richter gestellt werden, nicht in dessen Wohnung oder sonst irgendwo. 2. Die Klage … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
Klage — Kla̲·ge die; , n; 1 geschr; laute Worte, mit denen man zu erkennen gibt, dass man Kummer oder Schmerzen hat ↔ Jubel: in laute Klagen ausbrechen 2 Klage (über jemanden / etwas) Worte, mit denen man zu erkennen gibt, dass man unzufrieden oder… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Klage — (lat. Actio), in Privatrechtsstreitigkeiten die Geltendmachung eines Anspruchs durch Anrufung des Gerichts. Die Partei, die K. erhoben hat, heißt Kläger (actor), der Gegner, gegen den sie gerichtet ist, Beklagter. In jedem privatrechtlichen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Klage [1] — Klage (lat. Actio), 1) jedes gerichtliche Mittel, welches Verfolgung u. Aufrechterhaltung von Rechten bezweckt; 2) im engeren Sinne das Anbringen einer Partei (des Klägers, Actor), worin diese ein streitiges Rechtsverhältniß zur Kenntniß des… … Pierer's Universal-Lexikon
Klage (Begriffsklärung) — Klage bezeichnet: Klage, zivilprozessrechtliche Verfahrenseinleitung Klage (Verhalten), emotionales Ausdrucksverhalten einen Kurzausdruck für die Nibelungenklage Siehe auch: Klagelied, literarische Gattung … Deutsch Wikipedia
Klage, Die — Klage, Die, mittelhochdeutsche Dichtung in vierhebigen Reimpaaren und mehr als 4 300 Versen. Die K. ist vermutlich um 1200 in räumlicher (Passau ?) und zeitlicher Nähe zum Nibelungenlied entstanden und stets zusammen mit ihm überliefert als… … Universal-Lexikon
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