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1 seinige
seinige: der, die (das) seinige sin, sit, hans; dens, dets;die Seinigen pl sin (hans) familie
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seinige — sei|ni|ge 〈Possessivpron.〉 seine ● der, die, das seinige/Seinige [→ sein1] * * * sei|ni|ge, der, die, das; n, n <Possessivpron.> [spätmhd. (md.) sīnec] (geh. veraltend): der, die, das ↑ 2seine (2): sie stellte ihr Fahrrad neben das s.;… … Universal-Lexikon
Seinige (das) — 1. Gib und lass jedem das Seinige. – Körte, 5527. 2. Jedem das Seinige, das ist nicht zu viel. – Hollenberg, I, 8; Braun, I, 4073. Frz.: Chacun veut avoir le sien. (Leroux, II, 199.) 3. Jeder kann das Seinige gebrauchen wie er will. It.: Ognuno… … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
Seinige, der, die, das — Der, die, das, Seinige, das Abstractum des zueignenden Fürwortes sein, welches den bestimmten Artikel erfordert, und ohne Hauptwort stehet, sich aber auf eine Person männlichen Geschlechtes beziehet. Gib ihm das seinige. Das sind nicht unsere… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Mohammed und die Anfänge des Islam: Im Namen Allahs — Damals wiesen wir Ibrahim den Ort des Hauses zu: Geselle mir nichts bei! Halte mein Haus rein für die, die es umkreisen, für die, die beim Gebet stehen, sich beugen, sich niederwerfen! Rufe unter den Menschen die Pilgerfahrt aus! Zu Fuß sollen… … Universal-Lexikon
Ruhe, die — Die Ruhe, plur. die n, von dem Zeitworte ruhen. Es ist in einer doppelten Hauptbedeutung üblich. I. Als ein Abstractum, und ohne Plural, der Zustand, da ein Ding ruhet. 1. In weiterer Bedeutung, der Zustand, da ein Ding sich nicht beweget, seinen … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Obsorge, die — Die Obsorge, plur. inus. ein gleichfalls nur im Oberdeutschen einheimisches Wort, für Vorsorge, gleichfalls von ob, über oder für. Eben daselbst hat man auch das Zeitwort obsorgen; dem Seinigen obsorgen, für das Seinige sorgen … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Eigentumsklage — Die Eigentumsklage (lat. rei vindicatio ) ist im österreichischen Sachenrecht die Klage des nichtbesitzenden Eigentümers gegen den besitzenden Nichteigentümer auf Herausgabe der streitgegenständlichen Sache. Sie ist nur möglich, wenn dem… … Deutsch Wikipedia
Rei vindicatio — Die Eigentumsklage (lat. rei vindicatio ) ist im österreichischen Sachenrecht die Klage des nichtbesitzenden Eigentümers gegen den besitzenden Nichteigentümer auf Herausgabe der streitgegenständlichen Sache. Sie ist nur möglich, wenn dem… … Deutsch Wikipedia
Lansquenet — (spr. Langskenäh), französisches Hazardspiel, bei dem die Zahl der Spieler nicht beschränkt ist. Wenn der Satz bestimmt ist, so gibt die Vorhand (der Banquier) jedem der gegen ihn Spielenden (Coupeurs), rechts herum eine Karte, worauf dieser… … Pierer's Universal-Lexikon
Nachbar — 1. A Nobesch Kenger un Renger vergibt mer sich net. (Bedburg.) Nachbarskinder kennt man und dessen Rinder auch. 2. An gâden Nâibar as bêdarüsh an fiiren (widjen) Frinj. (Amrum.) – Haupt, VIII, 366, 260; Johansen, 150. Ein guter Nachbar ist besser … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
Besitzer — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Begriff Besitz, die gleichnamige Gemeinde im Landkreis Ludwigslust siehe unter Besitz (Mecklenburg). Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache… … Deutsch Wikipedia