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der+schuldverhältnisse

См. также в других словарях:

  • Recht der Schuldverhältnisse — im zweiten Buch des BGB geregelte Rechtsmaterie. Das R.d.Sch. enthält allgemeine Vorschriften, die für alle Schuldverhältnisse gelten (z.B. über Begründung eines Schuldverhältnisses, Schadensersatzpflicht, Rücktrittsrecht, Erfüllung, Aufrechnung …   Lexikon der Economics

  • Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft — Die Enzyklopädie der Rechts und Staatswissenschaft erscheint seit 1922 im Springer Verlag, Berlin, in zwei Abteilungen. Begründet wurde sie vor dem Ersten Weltkrieg von Franz von Liszt und Walter Kaskel. Herausgegeben wurde die Abteilung… …   Deutsch Wikipedia

  • Einseitige Schuldverhältnisse — Einseitige Schuldverhältnisse, vertragsmäßige Schuldverhältnisse, in denen durch den Vertragsabschluß der eine Kontrahent nur Gläubiger, der andre nur Schuldner werden kann, z. B. das Schenkungsversprechen, der Bürgschaftsvertrag. Zweiseitige… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Römische Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht vom 19.6.1980 — Das Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht vom 19. Juni 1980, auch Europäisches Schuldvertragsübereinkommen (EVÜ) genannt, wurde in Deutschland umgesetzt durch die Art. 27 ff EGBGB. Das EVÜ war einen …   Deutsch Wikipedia

  • Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht vom 19.6.1980 — Das Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht vom 19. Juni 1980, auch Europäisches Schuldvertragsübereinkommen (EVÜ) genannt, wurde in Deutschland umgesetzt durch die Art. 27 ff EGBGB. Das EVÜ war einen …   Deutsch Wikipedia

  • Einseitige Schuldverhältnisse — Einseitige Schuldverhältnisse, Schuldverhältnisse, bei denen nur der einen Partei eine Klage gegen die andere zusteht. Ist z.B. das Darlehn hingegeben, so handelt es sich nur um eine klagbare Schuld des Darlehnsempfängers auf Rückzahlung und… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Haftung der Vertreter — Haftung des Vertreters bedeutet im deutschen Steuerrecht die Haftung des gesetzlichen Vertreters, Vermögensverwalters oder Verfügungsberechtigten. Sie ist geregelt in § 69 AO. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Vor …   Deutsch Wikipedia

  • Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale — Partei­vorsitzender Ulrich Rippert …   Deutsch Wikipedia

  • Schuldverhältnis — Das Schuldverhältnis ist eine Rechtsbeziehung, durch die zwischen mindestens zwei Parteien eine Verpflichtung begründet wird und durch Vertrag, kraft Gesetz oder durch rechtsgeschäftsähnliche Umstände zustande kommt. Arten der Schuldverhältnisse… …   Deutsch Wikipedia

  • Schuldverhältnis — (lat. obligatio), das zwischen zwei Personen bestehende Rechtsverhältnis, kraft dessen die eine, der Gläubiger, berechtigt ist, von der andern, dem Schuldner, eine Leistung zu fordern. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in seinem zweiten Buch, §… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schuldrecht — Schụld|recht, das (Rechtsspr.): ↑ Recht (1 a), das die Schuldverhältnisse regelt. * * * Schuld|recht,   Recht der Schuldverhältnisse, die Rechtsvorschriften, die das Entstehen, die Ausgestaltung und die Abwicklung der Schuldverhältnisse regeln.… …   Universal-Lexikon

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