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1 der Schuldverhältnisse
арт.Универсальный немецко-русский словарь > der Schuldverhältnisse
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2 Recht der Schuldverhältnisse
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > Recht der Schuldverhältnisse
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3 Recht der Schuldverhältnisse
сущ.юр. облигационное право уст., обязательственное правоУниверсальный немецко-русский словарь > Recht der Schuldverhältnisse
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4 Schuldverhältnis
n (сокр. Schuldverh.)правовые отношения между кредитором и должникомSchuldverhältnisse zur gesamten Hand — юр. совместные обязательстваRecht der Schuldverhältnisse — юр. обязательственное право -
5 Schuldverhältnis
Schuldverhältnis n; (Abk.) Schuldverh. правовы́е отноше́ния ме́жду кредито́ром и должнико́мSchuldverhältnisse zur gesamten Hand юр. совме́стные обяза́тельстваRecht der Schuldverhältnisse юр. обяза́тельственное пра́воSchuldverhältnis n правовы́е отноше́ния ме́жду кредито́ром и должнико́м -
6 Recht
n1) право2) закон; законность (см. тж Rechte)•sich das Recht vorbehalten — оставлять [оговаривать] за собой право
- alleiniges RechtRecht der internationalen Wirtschaftsbeziehungen — правовые нормы, регулирующие международные экономические отношения
- allgemein gültiges Recht
- Recht auf Arbeit
- Recht auf Erholung
- Recht auf materielle Versorgung
- Recht aus der Mitgliedschaft
- ausschließliches Recht
- bedingtes Recht
- beschränktes Recht
- bürgerliches Recht
- dingliches Recht
- dispositives Recht
- Recht der Ersitzung
- Recht der ersten Hand
- exklusives Recht
- formelles Recht
- fremdes Recht
- geltendes Recht
- gemeines Recht
- gemeinsames Recht
- geschriebenes Recht
- internationales Recht
- internationales öffentliches Recht
- kanonisches Recht
- kirchliches Recht
- legitimes Recht
- materielles Recht
- nachgiebiges Recht
- nachrangiges Recht
- objektives Recht
- öffentliches Recht
- örtliches Recht
- partikuläres Recht
- persönliches Recht
- positives Recht
- primitives Recht
- privates Recht
- prozessuales Recht
- Recht der Schuldverhältnisse
- subjektives Recht
- subsidiäres Recht
- unabdingbares Recht
- ungeschriebenes Recht
- unveräußerliches Recht
- verbrieftes Recht
- Recht der Verjährung
- Recht zur Klage
- zwingendes RechtDeutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > Recht
См. также в других словарях:
Recht der Schuldverhältnisse — im zweiten Buch des BGB geregelte Rechtsmaterie. Das R.d.Sch. enthält allgemeine Vorschriften, die für alle Schuldverhältnisse gelten (z.B. über Begründung eines Schuldverhältnisses, Schadensersatzpflicht, Rücktrittsrecht, Erfüllung, Aufrechnung … Lexikon der Economics
Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft — Die Enzyklopädie der Rechts und Staatswissenschaft erscheint seit 1922 im Springer Verlag, Berlin, in zwei Abteilungen. Begründet wurde sie vor dem Ersten Weltkrieg von Franz von Liszt und Walter Kaskel. Herausgegeben wurde die Abteilung… … Deutsch Wikipedia
Einseitige Schuldverhältnisse — Einseitige Schuldverhältnisse, vertragsmäßige Schuldverhältnisse, in denen durch den Vertragsabschluß der eine Kontrahent nur Gläubiger, der andre nur Schuldner werden kann, z. B. das Schenkungsversprechen, der Bürgschaftsvertrag. Zweiseitige… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Römische Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht vom 19.6.1980 — Das Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht vom 19. Juni 1980, auch Europäisches Schuldvertragsübereinkommen (EVÜ) genannt, wurde in Deutschland umgesetzt durch die Art. 27 ff EGBGB. Das EVÜ war einen … Deutsch Wikipedia
Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht vom 19.6.1980 — Das Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht vom 19. Juni 1980, auch Europäisches Schuldvertragsübereinkommen (EVÜ) genannt, wurde in Deutschland umgesetzt durch die Art. 27 ff EGBGB. Das EVÜ war einen … Deutsch Wikipedia
Einseitige Schuldverhältnisse — Einseitige Schuldverhältnisse, Schuldverhältnisse, bei denen nur der einen Partei eine Klage gegen die andere zusteht. Ist z.B. das Darlehn hingegeben, so handelt es sich nur um eine klagbare Schuld des Darlehnsempfängers auf Rückzahlung und… … Kleines Konversations-Lexikon
Haftung der Vertreter — Haftung des Vertreters bedeutet im deutschen Steuerrecht die Haftung des gesetzlichen Vertreters, Vermögensverwalters oder Verfügungsberechtigten. Sie ist geregelt in § 69 AO. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Vor … Deutsch Wikipedia
Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale — Parteivorsitzender Ulrich Rippert … Deutsch Wikipedia
Schuldverhältnis — Das Schuldverhältnis ist eine Rechtsbeziehung, durch die zwischen mindestens zwei Parteien eine Verpflichtung begründet wird und durch Vertrag, kraft Gesetz oder durch rechtsgeschäftsähnliche Umstände zustande kommt. Arten der Schuldverhältnisse… … Deutsch Wikipedia
Schuldverhältnis — (lat. obligatio), das zwischen zwei Personen bestehende Rechtsverhältnis, kraft dessen die eine, der Gläubiger, berechtigt ist, von der andern, dem Schuldner, eine Leistung zu fordern. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in seinem zweiten Buch, §… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Schuldrecht — Schụld|recht, das (Rechtsspr.): ↑ Recht (1 a), das die Schuldverhältnisse regelt. * * * Schuld|recht, Recht der Schuldverhältnisse, die Rechtsvorschriften, die das Entstehen, die Ausgestaltung und die Abwicklung der Schuldverhältnisse regeln.… … Universal-Lexikon