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1 receipt
receipt1 v GEN Empfang bestätigen; quittieren (payment); den Empfang bescheinigen (goods) receipt2 (rcpt, recpt) 1. GEN Annahme f, Erhalt m, Empfang m, Entgegennahme f (of goods); Quittung f, Empfangsbescheinigung f, Bon m (payment for goods); 2. S&M Annahme f, Zahlungsbestätigung f • be in receipt of GEN erhalten haben (letter, payment) • on receipt of GEN bei Erhalt von, bei Eingang von
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bescheinigen — V. (Mittelstufe) etw. in Schriftform bestätigen Synonym: attestieren Beispiel: Der Arzt hat den Tod bescheinigt. Kollokation: den Empfang einer Sendung bescheinigen … Extremes Deutsch
bescheinigen — bestätigen; zertifizieren; nachweisen; attestieren; bezeugen * * * be|schei|ni|gen [bə ʃai̮nɪgn̩] <tr.; hat: schriftlich bestätigen: den Empfang des Geldes bescheinigen. Syn.: ↑ beglaubigen, ↑ … Universal-Lexikon
Empfang — Rezeption; Eingang; Aufnahme; großer Bahnhof (umgangssprachlich); Begrüßung * * * Emp|fang [ɛm pf̮aŋ], der; [e]s, Empfänge [ɛm pf̮ɛŋə]: 1. <ohne Plural> a) das Entgegennehmen (von etwas, was jmdm. gebracht, geschickt wird): den Empfang … Universal-Lexikon
bescheinigen — be·schei·ni·gen; bescheinigte, hat bescheinigt; [Vt] 1 (jemandem) etwas bescheinigen durch seine Unterschrift bestätigen, dass man etwas erhalten hat oder dass etwas wahr ist: den Empfang eines Briefes, den Erhalt des Geldes bescheinigen;… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Von den Juden und ihren Lügen — Martin Luther, Portrait von Lucas Cranach d.Ä., 1529 Unterschrift Martin Luthers Martin Luther ( … Deutsch Wikipedia
Von den Jüden und iren Lügen — Martin Luther, Portrait von Lucas Cranach d.Ä., 1529 Unterschrift Martin Luthers Martin Luther ( … Deutsch Wikipedia
Quittieren — (frz.), den Empfang bescheinigen (durch Quittung); aufgeben, niederlegen (ein Amt) … Kleines Konversations-Lexikon
quittieren — quit|tie|ren <französisch> ([den Empfang] bescheinigen; veraltend für [ein Amt] niederlegen); etwas mit einem Achselzucken quittieren (hinnehmen) … Die deutsche Rechtschreibung
quittieren — würdigen; anerkennen; honorieren; bestätigen * * * quit|tie|ren [kvɪ ti:rən] <tr.; hat: 1. durch Unterschrift bestätigen, dass man etwas Bestimmtes erhalten hat: [jmdm.] den Empfang des Geldes quittieren; auch itr.> auf der Rückseite [der… … Universal-Lexikon
Quittiren — Quittiren, verb. reg, act. 1) Ein schriftliches Zeugniß einer bezahlten Geldsumme geben. Jemanden quittiren, ihm ein solches Zeugniß ertheilen. Jemanden über eine Summe quittiren, ihm ein Zeugniß wegen dieser bezahlten Summe ertheilen. Eine Summe … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
quittieren — quit|tie|ren 〈V.〉 1. einen Betrag quittieren den Empfang eines B. bescheinigen 2. den Dienst quittieren den D. aufgeben, das Amt niederlegen 3. eine Rechnung quittieren den Empfang des Betrages auf der R. bescheinigen 4. 〈fig.; umg.〉 eine… … Lexikalische Deutsches Wörterbuch