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calcei+nigri

  • 1 senator

    senātor, ōris, m. (senex), der Senator, ein Mitglied des röm. Senates, der von Romulus aus hundert unter den Vollbürgern ( populus) durch Alter, Erfahrung u. Lebensweisheit ausgezeichneten Männern gebildet wurde, zu denen er nach Unterwerfung der Sabiner aus deren edelsten Geschlechtern noch hundert Senatoren hinzugefügt haben soll. Tarquinius der Ältere vermehrte die Zahl der Senatoren um hundert u. nannte diese patres minorum gentium, während die früheren nun patres maiorum gentium hießen. Sulla erhöhte die Zahl der Senatoren auf vierhundert, Cäsar sogar auf neunhundert, während Augustus sie wieder auf sechshundert herabsetzte. – Zu den Erfordernissen, in den Senat gewählt zu werden, gehörte in den früheren Zeiten vor allem, Patrizier zu sein; spätere Ergänzungen geschahen vorzüglich aus dem Ritterstande, der deshalb auch seminarium senatus genannt wurde (Liv. 42, 61, 5). In den früheren Zeiten des Freistaates wurden nur Männer über sechzig Jahre (senes), später weit jüngere aufgenommen. Zur Zeit der Könige hing die Wahl der Senatoren von diesen ab; in der ersten Zeit des Freistaates hatten sie die Konsuln u. Diktatoren, später die Zensoren, und zwar diese bei jedem Lustrum u. zugleich so, daß sie diejenigen Senatoren, deren Ruf irgendwie befleckt war, aus dem Senate stießen. Zur Aufnahme in den Senatorenstand war auch ein bestimmtes Vermögen (census) nötig, das früher 800000 HS, später 1000000 bis 1200000 HS an Wert haben mußte, da eine Besoldung nicht gewährt wurde u. der Senator doch standesgemäß leben mußte. Indessen gab es auch arme Senatoren (Liv. 2, 16, 7 t. 2, 33, 11). – Die äußeren Ehrenzeichen eines Senators waren ein breiter Purpurstreif an der Tunika (latus clavus, tunica laticlavia), schwarze Lederschuhe (calcei nigri ex aluta), mit einem C (lanula gen.) mit Elfenbein od. Silber verziert. Außerdem wurden sie in den szenischen Schauspielen später durch besondere, der Orchestra zunächstliegende Plätze geehrt, ebenso in den zirzensischen usw., wo sie dem Schauplatze zunächst saßen, Cic. Clu. 132. Suet. Caes. 80, 2. – übtr., von Mitgliedern einer das allgemeine Beste beratenden Versammlung bei anderen Völkern, wie bei den Nerviern, Caes. b. G. 2, 28, 2: bei den Rhodiern, Cic. de rep. 3, 48: bei den Mazedoniern (σύνεδροι), Liv. 45, 32, 2.

    lateinisch-deutsches > senator

  • 2 senator

    senātor, ōris, m. (senex), der Senator, ein Mitglied des röm. Senates, der von Romulus aus hundert unter den Vollbürgern ( populus) durch Alter, Erfahrung u. Lebensweisheit ausgezeichneten Männern gebildet wurde, zu denen er nach Unterwerfung der Sabiner aus deren edelsten Geschlechtern noch hundert Senatoren hinzugefügt haben soll. Tarquinius der Ältere vermehrte die Zahl der Senatoren um hundert u. nannte diese patres minorum gentium, während die früheren nun patres maiorum gentium hießen. Sulla erhöhte die Zahl der Senatoren auf vierhundert, Cäsar sogar auf neunhundert, während Augustus sie wieder auf sechshundert herabsetzte. – Zu den Erfordernissen, in den Senat gewählt zu werden, gehörte in den früheren Zeiten vor allem, Patrizier zu sein; spätere Ergänzungen geschahen vorzüglich aus dem Ritterstande, der deshalb auch seminarium senatus genannt wurde (Liv. 42, 61, 5). In den früheren Zeiten des Freistaates wurden nur Männer über sechzig Jahre (senes), später weit jüngere aufgenommen. Zur Zeit der Könige hing die Wahl der Senatoren von diesen ab; in der ersten Zeit des Freistaates hatten sie die Konsuln u. Diktatoren, später die Zensoren, und zwar diese bei jedem Lustrum u. zugleich so, daß sie diejenigen Senatoren, deren Ruf irgendwie befleckt war, aus dem
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    Senate stießen. Zur Aufnahme in den Senatorenstand war auch ein bestimmtes Vermögen (census) nötig, das früher 800000 HS, später 1000000 bis 1200000 HS an Wert haben mußte, da eine Besoldung nicht gewährt wurde u. der Senator doch standesgemäß leben mußte. Indessen gab es auch arme Senatoren (Liv. 2, 16, 7 u. 2, 33, 11). – Die äußeren Ehrenzeichen eines Senators waren ein breiter Purpurstreif an der Tunika (latus clavus, tunica laticlavia), schwarze Lederschuhe (calcei nigri ex aluta), mit einem C (lanula gen.) mit Elfenbein od. Silber verziert. Außerdem wurden sie in den szenischen Schauspielen später durch besondere, der Orchestra zunächstliegende Plätze geehrt, ebenso in den zirzensischen usw., wo sie dem Schauplatze zunächst saßen, Cic. Clu. 132. Suet. Caes. 80, 2. – übtr., von Mitgliedern einer das allgemeine Beste beratenden Versammlung bei anderen Völkern, wie bei den Nerviern, Caes. b. G. 2, 28, 2: bei den Rhodiern, Cic. de rep. 3, 48: bei den Mazedoniern (σύνεδροι), Liv. 45, 32, 2.

    Ausführliches Lateinisch-deutsches Handwörterbuch > senator

См. также в других словарях:

  • CAMPACUS sen CAMPAGUS — CAMPACUS, sen CAMPAGUS ὐπο τὸν καμπῆς, a flexura vocatus, quod multas καμπὰς et decusses in calceando feceret, ex corrigiarum alligaturis, apud recentioris aevi Scriptores dictus est calceus Patriciorum et Senatorum, solô colore ab Imperatorio… …   Hofmann J. Lexicon universale

  • SENATORIA Vestis — Tunica fuit laticlavia, et Toga candida, sed illa inprimis. Non enim Senatores solum, sed et Equites ac Magistratus, imo divites quoscumque, candidis Togis usos fuisse, patet ex illo Iuvenalis, Sat. 10. v. 45. Niveosque ad frena Quirites, Imo… …   Hofmann J. Lexicon universale

  • CAMPAGI — Principum sive Imperatorum Romanor. calceamenta erant, cultu, pretiô coloreque ab aliorum distincta. Iul. Capitolin. in Maximine Iun. c. 2. Calceamentum eius, i. e. campagum regium, quidam posuerunt, Trebell. Pollio in Gallien. c. 16. caligas… …   Hofmann J. Lexicon universale

  • CERINUS — coloris genus, Graece κηρινὸν χρῶμα; et κηρινόχρους, occurrit apud Plinium, l. 19. c. 5. ubi cerini cucumeres: Crescunt quâ coguntur formâ. In Italia virides et quammnimi, in provinciis quamma???imi et cerini aut nigri placent, copiosissimi in… …   Hofmann J. Lexicon universale

  • CONVIVIA — vide de iis iam aliquid supra, in voce Cibus: item Cena. In iis, Varro convivarum numerum incipere voluit a Gratiarum numero. et progredi ad Musarum, quibus Apollinem quoque suum indulget Erasinus. Vettius tamen apud Macrob. l. 1. Saturn. c. 7.… …   Hofmann J. Lexicon universale

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