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1 Bankauftrag
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Bankauftrag — Bạnk|auf|trag, der: Auftrag an eine ↑ 2Bank (1 a), ein Geldgeschäft durchzuführen. * * * Bạnk|auf|trag, der: Auftrag an eine 2↑Bank (1 a), ein Geldgeschäft durchzuführen … Universal-Lexikon
Bankauftrag — ⇡ Geschäftsbesorgungsvertrag, der mit der ⇡ Bank geschlossen wird, bes. geregelt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken und Sparkassen. Danach müssen Aufträge jeder Art den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen;… … Lexikon der Economics
Auftrag — I. Bürgerliches Recht:Vertrag nach §§ 662–674 BGB, durch den sich eine Partei (der Beauftragte) verpflichtet, ein ihr von der anderen Partei (dem Auftraggeber) übertragenes Geschäft für diese unentgeltlich sorgfältig auszuführen. 1. Annahme: Wer… … Lexikon der Economics