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artikel+82

  • 121 Artikel 86

    Der Präsident der Rußländischen Föderation:
    a) hat die Leitung der Außenpolitik der Rußländischen Föderation inne;
    b) führt Verhandlungen und unterzeichnet die völkerrechtlichen Verträge der Rußländischen Föderation; c) unterzeichnet die Ratifikationsurkunden; d) nimmt die Beglaubigungs- und Abberufungsurkunden der bei ihm akkreditierten diplomatischen Vertreter entgegen.
    __________
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    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 86

  • 122 Artikel 87

    1. Der Präsident der Rußländischen Föderation ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Rußländischen Föde-ration.
    2. Im Falle eines Angriffs gegen die Rußländische Föderation oder eines unmittelbar drohenden Angriffs verhängt der Präsident der Rußländischen Föderation unter unverzüglicher Benachrichtigung des Bundesrates und der Staatsduma den Kriegszustand über das Territorium der Rußländischen Föderation oder einzelne ihrer Gegenden. 3. Das Regime des Kriegszustands wird durch Bundesverfassungsgesetz bestimmt. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 87[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 87[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 87[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 87

  • 123 Artikel 88

    Der Präsident der Rußländischen Föderation verhängt unter sofortiger Benachrichtigung des Bundesrates und der Staatsduma unter den Umständen und in dem Verfahren, die durch Bundesverfassungsgesetz vorgesehen sind, über das Territorium der Rußländischen Föderation oder einzelne ihrer Gegenden den Ausnahmezustand.
    __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 88[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 88[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 88[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 88

  • 124 Artikel 89

    Der Präsident der Rußländischen Föderation:
    a) entscheidet Fragen der Staatsangehörigkeit der Rußländischen Föderation und der Gewährung politischen Asyls;
    b) verleiht die staatlichen Auszeichnungen der Rußländischen Föderation, die Ehrentitel der Rußländischen Föderation sowie die höchsten militärischen Ränge und die höchsten Dienstränge; c) übt das Begnadigungsrecht aus.
    __________
    <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 89[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 89[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 89[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 89

  • 125 Artikel 9

    1. Grund und Boden und die anderen Naturvorräte werden in der Rußländischen Föderation als Grundlage des Lebens und Wirkens der Völker, die auf dem entsprechenden Territorium leben, genutzt und geschützt.
    2. Grund und Boden und die anderen Naturvorräte können sich in privater, staatlicher, kommunaler oder anderer Form des Eigentums befinden. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 9[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 9[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 9[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 9

  • 126 Artikel 90

    1. Der Präsident der Rußländischen Föderation erläßt Ukaze und Verfügungen.
    2. Ukaze und Verfügungen des Präsidenten der Rußländischen Föderation müssen auf dem gesamten Territorium der Rußländischen Föderation ausgeführt werden. 3. Ukaze und Verfügungen des Präsidenten der Rußländischen Föderation dürfen der Verfassung der Rußländische Föderation und den Bundesgesetzen nicht widersprechen. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 90[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 90[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 90[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 90

  • 127 Artikel 91

    Der Präsident der Rußländischen Föderation genießt Immunität.
    __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 91[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 91[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 91[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 91

  • 128 Artikel 92

    1. Der Präsident der Rußländischen Föderation beginnt die Ausübung seiner Amtsbefugnisse mit seiner Eidesleistung und beendet sie nach dem Ablauf seiner Amtsperiode mit der Eidesleistung des neu gewählten Präsidenten der Rußländischen Föderation.
    2. Der Präsident der Rußländischen Föderation beendet die Ausübung seiner Amtsbefugnisse vorzeitig im Fall seines Rücktritts, im Fall, daß er die ihm zukommenden Befugnisse aus Gesundheitsgründen nicht wahrnehmen kann, oder durch Amtsenthebung. In diesen Fällen müssen Wahlen zum Präsidenten der Rußländischen Föderation spätestens drei Monate ab vorzeitiger Amtsbeendigung stattfinden. 3. In allen Fällen, in denen der Präsident der Rußländischen Föderation nicht in der Lage ist, seine Pflichten wahrzunehmen, erfüllt sie vorübergehend der Vorsitzende der Regierung der Rußländischen Föderation. Der geschäftsführende Präsident der Rußländischen Föderation hat nicht das Recht, die Staatsduma aufzulösen, ein Referendum anzusetzen und Vorlagen über Änderungen oder eine Überarbeitung von Bestimmungen der Verfassung der Rußländischen Föderation einzubringen. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 92[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 92[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 92[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 92

См. также в других словарях:

  • Artikel — (v. lat.), 1) so v.w. Articulus; 2) (Geschlechtswort), Wort, welches das Substantivum, bei dem es steht, genauer bestimmt od. individualisirt, indem es ausdrückt, daß dasselbe einen bestimmten Gegenstand unter den mehreren, die unter demselben… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Artikel — (lat. articulus „Abschnitt“, „Teil“ (einer Rede)) bezeichnet: Artikel (Wortart) oder Geschlechtswort, in der Grammatik Wörter in Verbindung mit einem Substantiv und dieses näher bestimmend als Gebrauchsgut eine Sonderform einer Ware einen Text zu …   Deutsch Wikipedia

  • Artikel — Artikel, das Geschlechtswort, das im Deutschen vor das Hauptwort gesetzt wird, und dessen Eigenthümlichkeit und Selbstständigkeit bezeichnet. Es gibt einen bestimmten (der, die, das,) und einen unbestimmten (ein, eine, ein,) Artikel. Manche… …   Damen Conversations Lexikon

  • Artikel — Sm Warengattung, Aufsatz, Geschlechtswort std. (13. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus l. articulus Glied, Abschnitt , einem Diminutivum zu l. artus Gelenk, Glied . Das Wort wird zunächst in die Kanzleisprache entlehnt als Abschnitt eines Vertrags ,… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Artikel — Artikel: Lat. articulus »kleines Gelenk; Glied; Abschnitt; Teilchen«, eine Verkleinerungsbildung zu lat. artus »Gelenk; Glied« (vgl. hierüber das Fremdwort ↑ Artist), gelangte in spätmhd. Zeit in die deutsche Kanzleisprache mit der Bed.… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Artikel — [Aufbauwortschatz (Rating 1500 3200)] Auch: • Ware • Gegenstand • Zeitungsartikel • Beitrag Bsp.: • Haushaltsartikel gibt es im dritten Stock. • …   Deutsch Wörterbuch

  • Artikel — (lat.), ein Redeteil, den viele Sprachen dem Substantiv beifügen, um den Begriff als einen bestimmten (der Mann) oder als einen unbestimmten (ein Mann) vorzustellen. Der Name stammt aus dem Latein (articulus) und ist eine Übersetzung des zuerst… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Artikel — (vom lat. articŭlus), Gelenk, Glied, Teil eines gegliederten Ganzen (einer Schrift, eines Dokuments, des christl. Glaubens etc.); Warengattung; in der Grammatik das Geschlechtswort: bestimmter A. (der, die, das) und unbestimmter A. (ein, eine,… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Artikel — (articulus, Gelenk, Glied), in vielen Sprachen ein dem Nomen vorgesetztes Wort, dessen eigentliche Bestimmung ist, den einzelnen Gegenstand aus der Masse der Gattung herauszuheben. Deßwegen ist er ursprünglich gar nichts anderes, als ein… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Artikel — § 58. Das Vorhandensein des Artikels ist eine Besonderheit, die die deutsche Sprache von vielen anderen Sprachen, darunter auch von der russischen, unterscheidet. Der Artikel bezeichnet die grammatischen Merkmale des Substantivs und gibt die… …   Deutsche Grammatik

  • Artikel — Paragraf; Absatz; Passage; Passus; Paragraph; Abschnitt; Textabschnitt; Kapitel; Textstelle; Begleiter; Geschlechtswort; Paper ( …   Universal-Lexikon

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