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artīkel,+der

  • 61 Artikel 59

    1. Der Schutz des Vaterlandes ist Schuldigkeit und Pflicht des Bürgers der Rußländischen Föderation.
    2. Der Bürger der Rußländischen Föderation leistet Militärdienst gemäß dem Bundesgesetz. 3. Der Bürger der Rußländischen Föderation hat das Recht, falls die Ableistung des Militärdienstes seinen Überzeugungen oder seinem Glaubensbekenntnis widerspricht, und ebenso in anderen durch Bundesgesetz festgelegten Fällen statt dessen einen zivilen Ersatzdienst zu leisten. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 59[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 59[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 59[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 59

  • 62 Artikel 68

    1. Staatssprache der Rußländischen Föderation auf ihrem gesamten Territorium ist die russische Sprache.
    2. Die Republiken sind berechtigt, ihre eigenen Staatssprachen festzulegen. Diese werden in den Organen der Staatsgewalt, den Organen der örtlichen Selbstverwaltungs und den staatlichen Einrichtungen der Republiken gleichberechtigt neben der Staatssprache der Rußländischen Föderation verwendet. 3. Die Rußländische Föderation garantiert allen ihren Völkern das Recht auf Erhalt ihrer Muttersprache sowie die Schaffung von Bedingungen für deren Erlernen und deren Entwicklung. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 68[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 68[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 68[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 68

  • 63 Artikel 98

    1. Mitglieder des Bundesrates und Abgeordnete der Staatsduma genießen während der gesamten Dauer ihres Mandates Immunität. Sie dürfen nicht festgenommen, verhaftet oder durchsucht werden, außer bei Festnahme am Tatort, und keiner Leibesvisitation unterzogen werden, es sei denn, daß dies in einem Bundesgesetz zur Gewährleistung der Sicherheit anderer Menschen vorgesehen ist.
    2. Über die Aufhebung der Immunität entscheidet auf Vorlage des Generalstaatsanwalts der Rußländischen Föderation die entsprechende Kammer der Bundesversammlung. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 98[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 98[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 98[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 98

  • 64 Artikel 132

    1. Die Organe der örtlichen Selbstverwaltung verwalten selbständig das kommunale Eigentum, stellen den örtlichen Haushalt auf, bestätigen und vollziehen ihn, legen örtliche Steuern und sonstige Abgaben fest, sorgen für den Schutz der öffentlichen Ordnung und entscheiden sonstige Fragen von örtlicher Bedeutung.
    2. Den Organen der örtlichen Selbstverwaltung können durch ein Gesetz einzelne staatliche Zuständigkeiten übertragen werden, wobei sie mit den zu deren Wahrnehmung erforderlichen sachlichen und finanziellen Mitteln auszustatten sind. Die Ausübung der übertragenen Zuständigkeiten unterliegt der Kontrolle des Staates. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 132[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 132[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 132[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 132

  • 65 Artikel 133

    Die örtliche Selbstverwaltung wird in der Rußländischen Föderation garantiert durch das Recht auf gerichtlichen Schutz und auf die Erstattung zusätzlicher Ausgaben, die durch Entscheidungen von Organen der Staatsgewalt entstanden sind, sowie durch das Verbot einer Einschränkung der durch die Verfassung der Rußländischen Föderation und durch Bundesgesetze festgelegten Rechte der örtlichen Selbstverwaltung.
    __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 133[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 133[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 133[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 133

  • 66 Artikel 16

    1. Die Bestimmungen dieses Kapitels der Verfassung bilden die Grundlagen der Verfassungsordnung der Rußländischen Föderation und können nicht anders geändert werden als in dem durch diese Verfassung festgelegten Verfahren.
    2. Keine anderen Bestimmungen dieser Verfassung dürfen den Grundlagen der Verfassungsordnung der Rußländischen Föderation widersprechen. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 16[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 16[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 16[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 16

  • 67 Artikel 19

    1. Alle sind vor dem Gesetz und vor Gericht gleich.
    2. Der Staat garantiert die Gleichheit der Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers unabhängig von Geschlecht, Rasse, Nationalität, Sprache, Herkunft, Vermögensverhältnissen und Amtsstellung, Wohnort, religiöser Einstellung, Überzeugungen, Zugehörigkeit zu gesellschaftlichen Vereinigungen oder von anderen Umständen. Jede Form der Einschränkung der Bürgerrechte aus Gründen der sozialen, rassischen, nationalen, sprachlichen oder religiösen Zugehörigkeit ist verboten. 3. Mann und Frau haben gleiche Rechte und Freiheiten und gleiche Möglichkeiten, sie zu verwirklichen. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 19[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 19[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 19[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 19

  • 68 Artikel 27

    1. Jeder, der sich rechtmäßig auf dem Territorium der Rußländischen Föderation aufhält, hat das Recht, sich frei zu bewegen und seinen Aufenthalts- und Wohnort zu wählen.
    2. Jeder kann frei aus der Rußländischen Föderation ausreisen. Der Bürger der Rußländischen Föderation hat das Recht, ungehindert in die Rußländische Föderation zurückzukehren. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 27[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 27[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 27[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 27

  • 69 Artikel 41

    1. Jeder hat das Recht auf Schutz der Gesundheit und auf medizinische Hilfe. Medizinische Hilfe in staatlichen und kommunalen Einrichtungen des Gesundheitsschutzes wird den Bürgern unentgeltlich zu Lasten des entsprechenden Haushalts, von Versicherungsbeiträgen und anderen Einnahmen geleistet.
    2. In der Rußländischen Föderation werden Bundesprogramme zum Schutz und zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung finanziert, Maßnahmen zur Entwicklung des staatlichen, kommunalen und privaten Systems des Gesundheitsschutzes ergriffen und die Tätigkeit, die die Stärkung der Gesundheit des Menschen, die Entwicklung von Körperkultur und Sport sowie die ökologische und hygienisch-epidemiologische Wohlfahrt unterstützt, gefördert. 3. Amtsträger, die Tatsachen und Umstände verheimlichen, die eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen darstellen, haften gemäß Bundesgesetz. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 41[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 41[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 41[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 41

  • 70 Artikel 43

    1. Jeder hat das Recht auf Bildung.
    2. Die allgemeine Zugänglichkeit und die Unentgeltlichkeit der Vorschul-, der grundlegenden Allgemein- und der mittleren Berufsbildung in staatlichen oder kommunalen Bildungseinrichtungen und in Betrieben wird garantiert. 3. Jeder ist berechtigt, aufgrund eines Auswahlverfahrens mit Wettbewerbscharakter unentgeltlich eine Hoch-schulbildung in einer staatlichen oder kommunalen Bildungseinrichtung oder in einem Betrieb zu erhalten. 4. Die grundlegende Allgemeinbildung ist obligatorisch. Die Eltern oder die sie ersetzenden Personen gewährleisten, daß die Kinder die grundlegende Allgemeinbildung erhalten. 5. Die Rußländische Föderation legt bundeseinheitliche staatliche Bildungsstandards fest und unterstützt die unterschiedlichen Formen der Bildung und der Selbstbildung. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 43[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 43[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 43[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 43

  • 71 Artikel 10

    Die Staatsgewalt in der Rußländischen Föderation wird auf der Grundlage der Aufteilung in gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Gewalt ausgeübt. Die Organe der gesetzgebenden, vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt sind selbständig.
    __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 10[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 10[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 10[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 10

  • 72 Artikel 100

    1. Bundesrat und Staatsduma tagen getrennt.
    2. Die Sitzungen des Bundesrates und der Staatsduma sind öffentlich. In von der Geschäftsordnung einer Kammer vorgesehenen Fällen ist diese berechtigt, geschlossene Sitzungen abhalten. 3. Zur Anhörung von Botschaften des Präsidenten der Rußländischen Föderation, von Botschaften des Verfassungsgerichts der Rußländischen Föderation oder Reden ausländischer Staatsführer dürfen die Kammern gemeinsam zusammentreten. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 100[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 100[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 100[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 100

  • 73 Artikel 12

    In der Rußländischen Föderation wird die örtliche Selbstverwaltung anerkannt und garantiert. Die örtliche Selbstverwaltung ist im Rahmen ihrer Befugnisse selbständig. Die Organe der örtlichen Selbstverwaltung gehören nicht zum System der Organe der Staatsgewalt.
    __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 12[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 12[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 12[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 12

  • 74 Artikel 123

    1. Die Verhandlung ist in allen Gerichten öffentlich. Verhandlungen unter Ausschluß der Öffentlichkeit sind in den durch ein Bundesgesetz vorgesehenen Fällen zulässig.
    2. Eine gerichtliche Verhandlung von Strafsachen in Abwesenheit des Angeklagten ist außer in den durch ein Bundesgesetz vorgesehenen Fällen unzulässig. 3. Das Gerichtsverfahren wird auf der Grundlage des kontradiktorischen Prinzips und der Gleichberechtigung der Parteien durchgeführt. 4. In den durch ein Bundesgesetz vorgesehenen Fällen findet das Gerichtsverfahren unter Mitwirkung von Geschworenen statt. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 123[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 123[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 123[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 123

  • 75 Artikel 136

    Änderungen an den Kapiteln 3-8 der Verfassung der Rußländischen Föderation werden nach dem Verfahren verabschiedet, das für die Verabschiedung eines Bundesverfassungsgesetzes vorgesehen ist, und treten nach Billigung durch die Gesetzgebungsorgane von mindestens zwei Dritteln der Subjekte der Rußländischen Föderation in Kraft.
    __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 136[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 136[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 136[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 136

  • 76 Artikel 18

    Die Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers gelten unmittelbar. Sie bestimmen den Sinn, den Inhalt und die Anwendung der Gesetze, die Tätigkeit der gesetzgebenden und der vollziehenden Gewalt sowie der örtlichen Selbstverwaltung und werden durch die Rechtsprechung gewährleistet.
    __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 18[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 18[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 18[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 18

  • 77 Artikel 37

    1. Die Arbeit ist frei. Jeder hat das Recht, frei über seine Arbeitsfähigkeiten zu verfügen und die Art seiner Tätigkeit und seines Berufes frei zu wählen.
    2. Zwangsarbeit ist verboten. 3. Jeder hat das Recht auf Arbeitsbedingungen, die den Sicherheits- und Hygieneerfordernissen entsprechen, auf Arbeitsentgelt ohne wie auch immer geartete Diskriminierung und nicht unter dem Maß des durch Bundesge-setz festgelegten Mindestlohns sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. 4. Das Recht auf individuellen und kollektiven Arbeitsstreitigkeiten unter Anwendung der durch Bundesgesetz festgelegten Mittel zu seiner Entscheidung, einschließlich des Streikrechts, wird anerkannt. 5. Jeder hat das Recht auf Erholung. Dem arbeitsvertraglich Beschäftigten werden die bundesgesetzlichen Festlegungen der Arbeitszeit, der wöchentlichen Ruhetage, der Feiertage und des bezahlten Jahresurlaubs garantiert. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 37[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 37[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 37[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 37

  • 78 Artikel 6

    1. Die Staatsangehörigkeit der Rußländischen Föderation wird erworben und endet gemäß Bundesgesetz; sie ist einheitlich und gleich, unabhängig von den Gründen ihres Erwerbs.
    2. Jeder Bürger der Rußländischen Föderation genießt auf ihrem Territorium alle Rechte und Freiheiten und trägt die gleichen durch die Verfassung der Rußländischen Föderation vorgesehenen Pflichten. 3. Dem Bürger der Rußländischen Föderation darf seine Staatsangehörigkeit oder sein Recht, sie zu wechseln, nicht entzogen werden. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 6[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 6[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 6[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 6

  • 79 Artikel 67

    1. Das Territorium der Rußländischen Föderation umfaßt die Territorien ihrer Subjekte, die Inneren Gewässer, das Küstenmeer und den darüberliegenden Luftraum.
    2. Die Rußländische Föderation verfügt über die souveränen Rechte und übt die Jurisdiktion über den Festlandsockel und die ausschließliche Wirtschaftszone der Rußländischen Föderation gemäß der durch Bundesgesetz und Völkerrechtsnormen bestimmten Ordnung aus. 3. Grenzen zwischen Subjekten der Rußländischen Föderation können bei deren gegenseitigem Einvernehmen geändert werden. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 67[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 67[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 67[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 67

  • 80 Artikel 70

    1. Staatsflagge, -wappen und -hymne der Rußländischen Föderation, ihre Beschreibung und das Verfahren ihrer offiziellen Verwendung werden durch Bundesverfassungsgesetz festgelegt.
    2. Hauptstadt der Rußländischen Föderation ist die Stadt Moskau. Der Status der Hauptstadt wird durch Bundesgesetz festgelegt. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 70[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 70[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 70[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 70

См. также в других словарях:

  • Artīkel, der — Der Ártīkel, des s, plur. ut nom. sing. Diminutivum Ártīkelchen, von dem Latein. Articulus, ein Glied. 1. Ein Theil einer Rede oder Schrift, und eine in besondere Abschnitte getheilte Schrift und Urkunde selbst. In dieser Bedeutung hat man so… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Haupt-Artikel, der — Der Haupt Artikel, des s, plur. ut nom. sing. der vornehmste, wichtigste Artikel, der den Grund der übrigen in sich enthält; zum Unterschiede von den Neben Artikeln …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Neben-Artikel, der — Der Nêben Artikel, des s, plur. ut nom. sing. ein Artikel, welcher neben und außer dem Haupt Artikel verfasset wird, S. dieses Wort. In der Theologie sind die Neben Artikel Glaubenslehren, welche nicht zum unentbehrlichen Grunde der geoffenbarten …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Glaubens-Artikel, der — Der Glaubens Artikel, des s, plur. ut nom. sing. 1) Eben daselbst, ein Artikel, d.i. größerer Theil des Lehrgebäudes der Glaubenslehre; eine Gaubenslehre in engerer Bedeutung. 2) Eine jede wesentliche Grundwahrheit des gottesdienstlichen… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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