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angerechnet+xx

  • 1 anrechnen

    anrechnen, I) in Rechnung (Anrechnung) bringen: imputare (eig. u. uneig.). – rationibus inferre. in rationem inducere, auch bl. inferre, inducere, jmdm. alci (übh. in die Rechnung eintragen, z. B. alci sumptum: u. bil dt., inducere peccatum alcis voluntati). – jmdm. etw. als eine Gefälligkeit, Gunst a., alci alqd gratiae apponere. – jmdm. etw. hoch anrechnen, α) eig., alci alqd grandi od. ingenti pecuniā inducere. β) uneig., alci alqd magni inducere (als Verdienst anrechnen); graviter ferre alqd (etwas sehr übel nehmen). – II) auslegen: dare. ducere (irgendwie anschlagen, beurteilen). – vertere (auslegen); alle m. Dat. dessen, wozu etw. angerechnet wird (z. B. zum Fehler, vitio). – tribuere auch m. Dat. (beimessen, z. B. als Stolz, superbiae). – etw. als eine Wohltat a., in beneficii loco ponere od. numerare alqd: es sich zum Ruhm (zur Ehre) a., daß etc., in gloria ducere m. folg. Akk. u. Infin.

    deutsch-lateinisches > anrechnen

  • 2 Verschulden, das, -ung

    Verschulden, das, -ung, culpa (die Schuld als Vergehen, das jmdm. angerechnet wird). – meritum (die Schuld als Handlung, durch die man sich schlecht um jmd. oder sich selbst verdient macht). – eine V. auf sich laden, culpam in se admittere: es ist nicht mein V., daß etc., non fit meo vitio, ut etc.: es war sein V., daß nicht etc., stetit per eum, quo minus m. Konj.: ohne V., immerito (unverdienterweise): ohne mein V., nullā meā culpā (ohne meine Schuld).

    deutsch-lateinisches > Verschulden, das, -ung

См. также в других словарях:

  • anrechnen — aufrechnen; miteinander ausgleichen; verrechnen * * * an|rech|nen [ anrɛçnən], rechnete an, angerechnet <tr.; hat: [bei einem zu bezahlenden Betrag] mit berücksichtigen: diesen Calvados rechne ich nicht an (er braucht nicht bezahlt zu werden); …   Universal-Lexikon

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  • BAföG — Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus dem Gesetz ergibt. Das… …   Deutsch Wikipedia

  • Bafög — Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus dem Gesetz ergibt. Das… …   Deutsch Wikipedia

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