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als+ausländer

  • 1 fremd

    fremd, I) ausländisch, auswärtig, 1) eig: peregrinus (von peregre, in fremden Landen seinen eigentlichen Sitz habend und von dort erst, sei es auf kurze od. längere Zeit, zu uns gekommen). – externus. exterus (auswärtig, u. zwar mit dem Untersch., daß externus, v. Pers. u. Sachen, den Gegenstand bezeichnet, der übh. außer den Grenzen eines Landes ist u. von dorther kommt, Ggstz. intestinus; exterus aber, nur v. Pers., bes. v. Kollektiven, den Gegenstand, der nichts mit unserm Staa te gemein hat, ihn nichts angeht. zu demselben im Verhältnis eines Fremden steht). – adventicius (was aus dem Auslande zu uns kommt, wie Waren, Vögel etc., Ggstz. vernaculus). – advecticius (aus dem Auslande eingeführt, z.B. vinum). barbarus (nicht römisch, bes. in bezug auf Sprache, Sitten u. Wesen). – sub alieno caelo natus (unter [943] einem andern Himmelsstrich geboren, z.B. beluae). – fr. (ausländische) Sprache, fr. (ausl.) Dialekt, peregrinitas. – der Fremde (der Fremdling, Ausländer), die Fremde (die Ausländerin), externus, externa (sofern er ein Ausbürger, sie eine Ausbürgerin ist, Ggstz. civis, popularis). – alienigena (hinsichtlich der Geburt im Auslande, Ggstz. indigena). – advena, ae,c. (sofern er od. sie ins Land gekommen, nicht darin geboren ist, Ggstz. indigena). – peregrinus od. (Femin.) peregrina. homo od. (Fem.) mulier peregrinae condicionis (eig. der Ausländer, der sich als Reisender, die Ausländerin, die sich als Reisende eine kürzere oder längere Zeit bei uns aufhält; dann übh. der im röm. Reiche wohnende Nichtrömer, Ggstz. civis). – hospes od. (Femin.) hospĭta (der peregrinus, die peregrina, sofern er od. sie das Gastrecht entweder des Staats oder eines einzelnen Bürgers genießt). – barbarus od. (Femin.) barbara (der Nicht-Römer, die Nicht-Römerin, bes. insofern er oder sie nicht-römische Sprache, Sitten, Wesen hat). – ein Fr. sein (dem Stande nach), peregrinae condicionis esse: ich bin hier ein Fr. od. eine Fr. (ich bin hier fremd), ego sum hic hospes od. hospĭta. – das Fremde (Ausländische), externa,n. pl. (z.B. nicht nach dem Fr. greifen, non quaerere externa); peregrina,n. pl. (z.B. laß alles Fr. od. Ausl., peregrina omnia relinque). – 2) übtr.: a) unbekannt in od. mit etwas, in der Redensart: fremd (ein Fremdling) sein in etwas, in alqa re peregrinum, hospitem, non versatum esse; in alqa re peregrinum atque hospitem esse; alienum esse in alqa re (nicht vertraut sein mit etwas); rudem esse in alqa re (ganz unbewandert sein in etwas, fast gar keine Kenntnis von etwas haben): fr. in dieser Stadt, ignarus huius urbis. – b) ungewöhnlich: insolitus. insolens. – novus (neu). – mirus (auffallend, wunderbar). – es kommt mir etwas fr. vor, mirum alqd mihi videtur; miror, admiror alqd: es ist mir etwas fr., d. i. neu, unbekannt, alqd mihi est ignotum; alqd nondum audivi, vidi. – II) Richt meine Person od. meine Familie angehend, nicht mir etc. angehörend: 1) eig.: extraneus (nicht zu meiner Familie gehörend, sie nichts angehend, Ggstz. domesticus). – alienus (wer od. was mich übh. nichts angeht, v. Pers. bes. in bezug auf Verwandtschaft oder Freundschaft, von Sachen bes. in bezug auf den Besitz, Ggstz. meus od. noster, amicus, propinquus). – fremde Leute, Personen, alieni; extranei: ganz fr., alienissimi. – fr. Sachen, fr. Gut, res alienae: in fr. Hände kommen, in alienas manus incĭdere: auf fr. Boden Krieg führen, alieno in agro bellare. – 2) übtr., einer Person od. Sache fremd sein, d. i. ihr nicht angemessen: alienum esse od. abhorrere ab etc. – einer Sache ganz fr. sein, longe od. procul abhorrere ab alqa re: Fremdes treiben, aliud agere.

    deutsch-lateinisches > fremd

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