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Wechselobligo

См. также в других словарях:

  • Wechselobligo — Gesamtbetrag der von einem Kreditnehmer angekauften (diskontierten) Wechsel. Man unterscheidet zwischen Bezogenen und Einreicherobligo. Der Stand des W. wird in den Kreditlinien des Einreichers berücksichtigt …   Lexikon der Economics

  • Obligo — Haftung; Haftpflicht; Verantwortlichkeit * * * Ọb|li|go 〈n. 15〉 Verbindlichkeit, Haftung ● ohne Obligo 〈Abk.: o. O.〉 ohne Haftung, ohne Gewähr [ital.] * * * Ob|li|go [auch: ɔb… ], das; s, s [ital. ob(b)ligo, zu: ob(b)ligare < lat. obligare =… …   Universal-Lexikon

  • Wechselkopierbuch — Wechselkopierbuch,   Wechselbuch, im weiteren Sinn Nebenbuch der Buchführung, in das alle wesentlichen Merkmale aller eingehenden Wechsel in zeitlicher Reihenfolge eingetragen werden, um schnell einen Überblick über die Wechselverbindlichkeiten… …   Universal-Lexikon

  • Akzeptkredit — Diskontkredit, Wechselkredit. 1. Begriff: Kredit, den eine Bank gewährt, indem sie innerhalb einer festgelegten Kreditgrenze (⇡ Wechselobligo) vom Kreditnehmer ausgestellte ⇡ Wechsel akzeptiert (⇡ Bankakzept). Durch die Akzeptierung stellt die… …   Lexikon der Economics

  • Obligo — 1. Kaufmännischer Sprachgebrauch: Verpflichtung, Verbindlichkeit (z.B. ⇡ Wechselobligo). 2. Gewähr, z.B. in der ⇡ Freizeichnungsklausel „ohne Obligo“. 3. Das für jeden Diskontkunden zur Überwachung seiner Wechselverpflichtungen seitens des… …   Lexikon der Economics

  • Schuldwechsel — 1. Begriff: ⇡ Wechsel, aus dem der ⇡ Bezogene als Hauptschuldner verpflichtet wird. Vgl. auch ⇡ Akzept. Gegensatz: ⇡ Besitzwechsel. 2. Bilanzierung: In der Jahresbilanz sind Sch. unter den Passiven gesondert, also bes. getrennt von den ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Umkehrwechsel — umgedrehter Wechsel, Scheck Wechsel Verfahren, Wechsel Scheck Verfahren. 1. Begriff: Ein Käufer bezahlt eine Warenlieferung sofort per Scheck unter Abzug des ⇡ Skontos. Gleichzeitig lässt er zum Zweck der Refinanzierung der Zahlung vom… …   Lexikon der Economics

  • Verbindlichkeiten — Begriff des Bilanz und Steuerrechts: V. zählen zu den ⇡ Schulden und sind – im Gegensatz zu ⇡ Rückstellungen – prinzipiell dem Grunde und der Höhe nach gewiss. Zu den V. gehören Anleihen, V. gegenüber Kreditinstituten, Anzahlungen von Kunden, V.… …   Lexikon der Economics

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