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1 Versammlungsrecht
Versammlungsrecht
right of assembly -
2 Versammlungsrecht
Versammlungsrecht n law of meetings; right of assembly -
3 Versammlungsrecht
Versammlungsrecht n пра́во собра́ний -
4 Versammlungsrecht
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5 Versammlungsrecht
n POL. right of assembly* * *Ver|sạmm|lungs|rechtntright of assembly* * *Ver·samm·lungs·rechtnt JUR right of assembly* * * -
6 Versammlungsrecht
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7 Versammlungsrecht
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8 Versammlungsrecht
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9 Versammlungsrecht
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10 Versammlungsrecht
пра́во (ми́тингов и) собра́ний -
11 Versammlungsrecht
Versámmlungsrecht n - (e)sпра́во собра́ний -
12 Versammlungsablauf
Versammlungsablauf
meeting procedure;
• Versammlungsbericht report on a public meeting;
• Versammlungsbeschlüsse resolutions of a [public] meeting;
• Versammlungsfreiheit freedom of assembly;
• Versammlungsleiter chairman of a meeting, conference leader;
• Versammlungsort meeting place;
• Versammlungsprotokoll minutes of a meeting;
• Versammlungsraum assembly (common) room;
• Versammlungsrecht right of assembly;
• Versammlungsteilnehmer conference member, assembler, conventioner (US);
• Versammlungszweck purpose of a meeting.
См. также в других словарях:
Versammlungsrecht — Versammlungsrecht, s. Verein … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Versammlungsrecht — Versammlungsrecht, das seit 1848 in Deutschland grundsätzlich bestehende Recht, zum Zwecke der Verhandlung bestimmter Angelegenheiten in öffentlichen wie in solche Versammlungen, welche nur bestimmten Personen zugänglich sind, zusammenzutreten.… … Kleines Konversations-Lexikon
Versammlungsrecht — Versammlungsfreiheit bezeichnet ein Grundrecht. Es wird unter anderem durch Artikel 8 des deutschen Grundgesetzes, Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 22 der Schweizer … Deutsch Wikipedia
Versammlungsrecht — Ver|sạmm|lungs|recht, das: Versammlungsfreiheit. * * * Ver|sạmm|lungs|recht, das <o. Pl.>: Versammlungsfreiheit … Universal-Lexikon
Versammlungsrecht — Ver|sạmm|lungs|recht … Die deutsche Rechtschreibung
E.V. — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… … Deutsch Wikipedia
E. V. — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… … Deutsch Wikipedia
Eingetragener Verein — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… … Deutsch Wikipedia
Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… … Deutsch Wikipedia
Trägerverein — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… … Deutsch Wikipedia
Vereinsbaum — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… … Deutsch Wikipedia