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1 закладчик
Русско-немецкий финансово-экономическому словарь > закладчик
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2 закладчик
см. тж. залогодательНемецко-русский и русско-немецкий словарь деловой и банковской лексики > закладчик
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3 залогодатель
Verpfänder m, Pfandgeber mНемецко-русский и русско-немецкий словарь деловой и банковской лексики > залогодатель
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4 закладчик
Verpfänder устар. -
5 залогодатель
m Pfandgeber* * *залогода́тель m Pfandgeber* * *залогода́те|ль<- ля>мзалогода́тельниц|а<-ы>* * *n1) law. Pfandbesteiler, Pfandschuldner, Pfandbesteller2) econ. Pfandverleiher, Verpfänder3) f.trade. Hinterleger, Pfandgeber -
6 закладчик
n1) eng. Versatzhauer2) mining. Bergeausfüller, Bergeversetzer (рабочий на забутовке или закладке), Bergsetzer, Bergversetzer, Packer3) f.trade. Verpfänder -
7 закладчик уст.
nlaw. Pfandgeber, Verpfänder -
8 лицо, вносящее заклад
nbusin. VerpfänderУниверсальный русско-немецкий словарь > лицо, вносящее заклад
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9 залогодатель
Pfandgeber, VerpfänderРусско-немецкий финансово-экономическому словарь > залогодатель
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10 залогодатель
Pfandgeber, Verpfänder
См. также в других словарях:
Hypothek — (v. gr., Pignus, Pfand , Unterpfandsrecht), dasjenige dingliche Recht, welches einem Gläubiger an einer fremden Sache zur Sicherung einer Forderung dahin eingeräumt ist, daß er die verpfändete Sache (das Pfand, auch selbst H. genannt)… … Pierer's Universal-Lexikon
Pfandrecht — Ein Pfandrecht (lat. pignus) ist ein beschränkt dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder einem Recht, welches in der Regel zur Sicherung einer Forderung bestellt wird. Fällt der Gläubiger mit seinem Anspruch aus, so kann er sich… … Deutsch Wikipedia
Verpfändung — ist die rechtsgeschäftliche Sicherung einer Forderung durch Bestellung eines Pfandrechts an beweglichen Sachen, Rechten oder Forderungen zugunsten des Pfandgläubigers (Sicherungsnehmers). Dem Sicherungsnehmer wird die gesetzliche Befugnis… … Deutsch Wikipedia
Unterpfand — Verpfändung; Pfand * * * Un|ter|pfand [ ʊntɐpf̮ant], das; [e]s, Unterpfänder [ ʊntɐpf̮ɛndɐ] (geh.): Gegenstand, Person, Eigenschaft o. Ä. als Beweis, Zeichen von etwas: drei symbolische Ringe als Unterpfand ihrer Liebe. * * * Ụn|ter|pfand 〈n.… … Universal-Lexikon
Faustpfand — Ein Pfandrecht (lat. pignus) ist ein beschränkt dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder einem Recht, welches in der Regel zur Sicherung einer Forderung bestellt wird. Fällt der Gläubiger mit seinem Anspruch aus, so kann er sich… … Deutsch Wikipedia
Inkonnexes Pfandrecht — Ein Pfandrecht (lat. pignus) ist ein beschränkt dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder einem Recht, welches in der Regel zur Sicherung einer Forderung bestellt wird. Fällt der Gläubiger mit seinem Anspruch aus, so kann er sich… … Deutsch Wikipedia
Konnexes Pfandrecht — Ein Pfandrecht (lat. pignus) ist ein beschränkt dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder einem Recht, welches in der Regel zur Sicherung einer Forderung bestellt wird. Fällt der Gläubiger mit seinem Anspruch aus, so kann er sich… … Deutsch Wikipedia
Unbefugter Gebrauch von Pfandsachen — Der unbefugte Gebrauch von Pfandsachen ist einer der wenigen Fälle der strafbaren Gebrauchsanmaßung im deutschen Strafrecht. Ein weiterer Ausnahmefall ist die unbefugte Ingebrauchnahme von Fahrzeugen (§ 248b StGB). Tatbestand Der Tatbestand des § … Deutsch Wikipedia
Freischreibungserklärung — eine öffentlich beurkundete Erklärung, in der bei Verpfändung eines Rektapapiers der Eigentümer (Verpfänder) dem Pfandgläubiger den gemäß § 1277 BGB erforderlichen vollstreckbaren Titel auf Duldung der Zwangsvollstreckung an die Hand gibt, damit… … Lexikon der Economics
Forderungsübergang — Als Forderungsübergang (auch: Zession aus lat.: cessio) wird die Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen Gläubiger bezeichnet. Zu unterscheiden sind der gesetzliche (§ 412 BGB) (Legalzession oder cessio legis) und… … Deutsch Wikipedia
Partei kraft Amtes — Die Partei kraft Amtes führt im Wege der gesetzlichen Prozessstandschaft im eigenen Namen einen Prozess über ein fremdes Recht. Als Parteien kraft Amtes fungieren der Nachlassverwalter (§§ 1981 ff BGB), der Testamentsvollstrecker (§§ 2197 ff BGB) … Deutsch Wikipedia