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Verletzer

  • 1 antasten

    antasten, attrectare; contrectare. – Uneig., manus afferre alci rei (Hand anlegen, gewalttätig angreifen, z. B. fremdes Eigentum, alienis bonis). – invadere alqm, alqd. irruere in alqd (anfallen). – impugnare alqd (anfechten). – violare alqd (verletzen). – etw. od. jmd. nicht a., abstinere od. se abstinere mit Abl. – jmds. Rechte u. Gesetze a., aliquid de iure et de legibus alcis deminuere: jmds. Ehre a., detrahere de fama alcis; violare alcis existimationem; impugnare alcis dignitatem: jmds. Meinung a., impugnare alcis sententiam. Antasten, das, attrectatio. contrectatio (eig.). – violatio (uneig., Verletzung). – Antaster, violator (Verletzer, z. B. iuris gentium). Antastung, die, s. Antasten, das.

    deutsch-lateinisches > antasten

  • 2 verletzen

    verletzen, laedere (versehren übh., auch bildl., z.B. alcis famam). – sauciare. vulnerare (verwunden, vuln. auch übtr. – z.B. navem: u. alqm verbis). – violare (gewalttätig behandeln, z.B. jmd., alqm manu [tätlich], verbis; bildl., alcis famam: und foedus: u. ius). – rumpere (bildl., brechen, z.B. indutias, foedus, ius gentium). – abire ab alqa re (von etwas abgehen, z.B. a iure). – der Sturm verletzt die Schiffe, tempestas afflictat naves: es verletzt etwas das Ohr jmds., alqd aures alcis perstringit. Verletzer, violator (z.B. iuris gentium). – ruptor (z.B. foederis, pacis). verletzlich, violabilis. Verletzung, vulneratio. sauciatio (Verwundung; vuln. [2500] auch bildl., z.B. famae). – vulnus (Wunde). – ohne V. der Pflicht, sa Ivo officio: V. der Religion, s. Religionsverletzung: über V. der Treue klagen, de fide queri.

    deutsch-lateinisches > verletzen

  • 3 übertreten

    übertreten, I) v. intr. 1) von Gewässern, s. austreten (vom Wasser). – 2) übergehen (w. vgl.): transire, zu etc., ad alqm (z.B. ad hostes, ad plebem), in etc., in alqd (z.B. in alienam familiam). – se conferre ad etc. (sich hinüberbegeben zu etc., z.B. ad plebem). – II) v. tr. dagegen handeln: migrare. transcendere (überschreiten, darüber hinausgehen, z.B. ius gentium: u. morem). – neglegere (vernachlässigen, nicht beachten, z.B. legem). – violare (verletzen, z.B. ius gentium). – das Gesetz nicht üb., nihil committere contralegem. Übertreter, violator (Verletzer, z.B. iuris gentium).

    deutsch-lateinisches > übertreten

См. также в других словарях:

  • Verletzer — Ver|lẹt|zer, der; s, : jmd., der etw. verletzt (3 a): Um nicht allein als V. des Völkerrechts zu gelten ... (Konzelmann, Allah 219); Es gibt reißende Wölfe, die sich traditionsgemäß unter dem Schafsfell der »Menschenrechte« verbergen und sich… …   Universal-Lexikon

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  • Patente — Ein Patent (von lat. patens, patentis – „offen darliegend“) ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen. Dieser Artikel oder… …   Deutsch Wikipedia

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  • Patentwesen — Ein Patent (von lat. patens, patentis – „offen darliegend“) ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen. Dieser Artikel oder… …   Deutsch Wikipedia

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  • Patent — Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen. Das deutsche Wort wurde im 17. Jahrhundert aus dem französischen… …   Deutsch Wikipedia

  • Torpedo (Recht) — Im Bereich der gewerblichen Schutzrechte wird von einem Torpedo bzw. einer Torpedoklage gesprochen, wenn ein Schutzrechtsverletzer durch Erhebung einer negativen Feststellungsklage beispielsweise als Reaktion auf eine Abmahnung einen gegen ihn… …   Deutsch Wikipedia

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