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1 Seefrachtgeschäft
See·fracht·ge·schäftnt carriage by sea -
2 Seefrachtgeschäft
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > Seefrachtgeschäft
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3 Seefrachtgeschäft
сделка на перевозку груза моремDeutsch-Russische Handels-und Wirtschafts-Wörterbuch > Seefrachtgeschäft
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4 Seefrachtgeschäft
сущ.3) бизн. сделка на перевозку грузов морем4) внеш.торг. сделка на перевозку груза морем5) судостр. морская фрахтовая сделка
См. также в других словарях:
Seefrachtgeschäft — Seefrachtgeschäft, Seefrachtvertrag, s. Fracht … Kleines Konversations-Lexikon
Seefrachtgeschäft — See|fracht|ge|schäft, das: den Transport von Gütern mit Schiffen auf hoher See betreffendes ↑Geschäft (1 a) … Universal-Lexikon
Seefrachtgeschäft — Güterbeförderung zur See. 1. Rechtsgrundlagen: §§ 556–663 HGB. 2. Begriff: Dem Frachtführer des Land und Flussfrachtgeschäfts entspricht hier der Verfrachter (der Reeder oder Ausrüster sein kann), dem Absender der Befrachter. Außerdem kennt das… … Lexikon der Economics
Seefrachtgeschäft — See|fracht|ge|schäft … Die deutsche Rechtschreibung
DHL — International GmbH Rechtsform GmbH (seit 2002) Gründung 1969 Sitz … Deutsch Wikipedia
Chartepartie — (Certepartie, ital. Carta partita, franz. Charte partie, Police d affrétement, engl. Charter party), im Seefrachtgeschäft eine Urkunde, durch die zwischen dem Befrachter, d. h. dem Absender der Waren, und dem Verfrachter, d. h. dem… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Empfänger — (Destinatär), im Land und Seefrachtgeschäft derjenige, an den ein Gut durch den Frachtführer oder Verfrachter gebracht werden soll. Vgl. Frachtgeschäft … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Löschzeit — Löschzeit, die im Seefrachtgeschäft (s. Befrachtungsvertrag) dem Empfänger zur Ausladung (Löschung) zu gewährende Frist. Bezüglich ihres Beginns und ihrer Dauer gelten ähnliche Bestimmungen wie bezüglich der Ladezeit (s. Frachtgeschäft II) Ohne… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Ladezeit — Ladezeit, die im Seefrachtgeschäft (s. Befrachtungsvertrag) dem Befrachter eingeräumte Frist, binnen der die Befrachtung zu erfolgen hat (vgl. Liegetage, Frachtgeschäft; s. auch Binnenschiffahrtsgesetz, § 27 ff.) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Marine [1] — Marine (franz., v. lat. [res] marina, »Seewesen«), die Gesamtheit der Einrichtungen eines Seestaates, um Seepolitik und Seehandel zu treiben; man nennt Kriegsmarine, auch kurz M., die Kriegsflotte als Machtmittel der Seepolitik und zum Schutze… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Verfügungen von hoher Hand — Verfügungen von hoher Hand, im Seerecht Anordnungen der staatlichen Autorität, durch welche die Schiffahrt überhaupt oder in Ansehung der Seereise eines einzelnen Schiffes gehemmt oder verboten wird. Dahin gehören die Fälle, in denen ein Schiff… … Meyers Großes Konversations-Lexikon