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1 Prozeßkosten
Prozeßkosten pl суде́бные изде́ржки; суде́бные расхо́ды -
2 Prozeßkosten
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3 Prozeßkosten
судебные издержки (pl.)Deutsch-Russische Handels-und Wirtschafts-Wörterbuch > Prozeßkosten
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4 Prozeßkosten
сущ.1) юр. процессуальные издержки, расходы по судебному делу, расходы по ведению дела (судебные пошлины, гонорар адвокату и т.д.)2) экон. судебные расходы3) патент. процессуальные расходы4) внеш.торг. судебные издержки (pl.) -
5 Prozeßkosten
суде́бные изде́ржки <расхо́ды> -
6 Einforderung von Prozeßkosten
сущ.Универсальный немецко-русский словарь > Einforderung von Prozeßkosten
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7 Festsetzung der Prozeßkosten
Универсальный немецко-русский словарь > Festsetzung der Prozeßkosten
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8 Sicherheitsleistung für die Prozeßkosten
сущ.юр. обеспечение гражданского иска, обеспечение искаУниверсальный немецко-русский словарь > Sicherheitsleistung für die Prozeßkosten
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9 Tragung der Prozeßkosten
сущ.Универсальный немецко-русский словарь > Tragung der Prozeßkosten
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10 Verteilung der Prozeßkosten
сущ.Универсальный немецко-русский словарь > Verteilung der Prozeßkosten
См. также в других словарях:
Prozeßkosten — oder Kosten eines Rechtsstreites heißen die Kosten. die den Parteien durch die Prozeßführung oder dadurch erwachsen sind, daß der Gegner sie zu diesen genötigt hat. Sie zerfallen in die Gerichtskosten (s. d.) und in außergerichtliche Kosten. Zu… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Armenrecht — Armenrecht, das Recht auf vorläufige Befreiung von den Kosten eines bürgerlichen Rechtsstreits wegen Armut. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 114 bis 127) hat darauf Anspruch, wer außer stande ist, ohne Beeinträchtigung des für ihn und… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Frachtrecht, internationales — Frachtrecht, internationales. Inhalt: I. Geschichtliches, Geltungsgebiet, Wesen und Anwendbarkeit des IÜ. – II. Der internationale Frachtvertrag. Sein Abschluß und Inhalt. – III. Ansprüche aus dem internationalen Frachtvertrag. – IV. Rückgriff. – … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Raoul Villain — (* 19. September 1885 in Reims; † 14. September 1936) war der französische Nationalist, der am 31. Juli 1914, im Laufe der Julikrise und unmittelbar vor dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges, den sozialistischen Politiker und Kriegsgegner Jean… … Deutsch Wikipedia
Beschwerde — Beschwerde, im allgemeinen jede Klage über eine angeblich verletzende Handlungsweise, namentlich über das Vorgehen eines Vorgesetzten, über eine obrigkeitliche Anordnung oder über die sonstige Maßregel einer Behörde. Die einzelnen Tatsachen,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Einrede — (lat. Exceptio, »Ausnahme«, Einwendung), im weitesten Sinne jede mündliche Verteidigung gegen einen Angriff. Im Zivilprozeß heißt E. im weitern Sinne die Verteidigung des Beklagten gegen die Klage. Im engern und eigentlichen Sinne versteht man… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gegenseitigkeitsprinzip — ist der Grundsatz, daß ein andrer Staat, bez. dessen Angehörige, innerhalb des eignen Staats genau so behandelt werden, wie dieser andre Staat den eignen Staat, bez. die eignen Untertanen behandelt. Dieses Gegenseitigkeitsverhältnis… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Hastings [2] — Hastings (spr. hēstings), 1) Warren, Generalgouverneur in Britisch Ostindien, geb. 6. Dez. 1732 in der Grafschaft Oxford, gest. 22. Aug. 1818, erhielt 1750 eine Anstellung bei der Ostindischen Kompanie und war 1761–64 Mitglied des Rates in… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Jordan [2] — Jordan, 1) Silvester, deutscher Politiker, geb. 30. Dez. 1792 in Omes bei Innsbruck, gest. 15. April 1861 in Kassel, Sohn eines armen Schuhmachers, besuchte nach einer traurigen Jugend das Gymnasium in Innsbruck, studierte 1812–17 Philosophie und … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Jugendliche Verbrecher — Jugendliche Verbrecher. Die Gesetzgebung unsrer Tage ist, im Gegensatze zu dem französischen Rechte, dem Preußen 1851 und Bayern 1861 folgten, überwiegend zu dem gemeinrechtlichen Grundsatze zurückgekehrt, nach dem in Beziehung auf die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Kostenfestsetzung — heißt in der deutschen Zivilprozeßordnung die Feststellung der Prozeßkosten (s. d.), die auf Grund des ergangenen Urteils einer (obsiegenden) Partei von der andern zu erstatten sind. Im Verfahren vor den Amtsgerichten darf dieser Betrag, wenn er… … Meyers Großes Konversations-Lexikon