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1 MBO
MBO (Abk. für Management-Buy-Out) FIN, MGT MBO, management buyout (durch das Management des erworbenen Unternehmens; anders: Leveraged Buyout)* * *abbr (Management-Buy-Out) <Finanz, Mgmnt> MBO (management buyout) (durch das Management des erworbenen Unternehmens ; anders: Leveraged Buyout) -
2 MBO
англ.; сокр. от management buy-outприобретение контрольного пакета акций предприятия его собственными менеджерамиDeutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > MBO
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3 MBO
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4 MBO
Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > MBO
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5 Embolie
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6 Embolie
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7 mittlere reife
mbo-diploma -
8 mittlerer bildungsabschluß
mbo-diplomaDeutsch-Niederländisches Wörterbuch > mittlerer bildungsabschluß
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9 Bauprodukte
nach dem Bauproduktengesetz Baustoffe, Bauteile und Anlagen, die hergestellt werden, um dauerhaft in bauliche Anlagen des Hoch- und Tiefbaus eingebaut zu werden, sowie aus Baustoffen vorgefertigte Anlagen, die hergestellt werden, um mit dem Erdboden verbunden zu werden, wie Fertighäuser und Fertiggaragen. Die Landesbauordnungen und die Musterbauordnung unterscheiden gleichermaßen zwischen - geregelten Bauprodukten (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MBO), - nicht geregelten Bauprodukten (§ 20 Abs. 3 Satz 1 MBO), - nach BauPG oder Vorschriften zur Umsetzung anderer EU-Richtlinien in Verkehr gebrachten Bauprodukten - mit CE-Zeichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MBO), - sonstigen Bauprodukten (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MBO). Aufgrund des § 20 Abs. 1 Musterbauordnung( MBO) dürfen Bauprodukte in der Regel nur verwendet, d. h. in eine bauliche Anlage eingebaut werden, wenn sie - bekannt gemachten technischen Regeln entsprechen oder nach dem BauPG und anderen EU-Recht umsetzenden Vorschriften in Verkehr gebracht und gehandelt werden dürfen und - das übereinstimmungszeichen (ü-Zeichen - künftig das europäische Konformitätszeichen CE -) tragen, - vom Deutschen Institut für Bautechnik in einer Liste C bekannt gemachte Bauprodukte von untergeordneter baurechtlicher Bedeutung (§ 20 Abs. 3 Satz 2 MBO) sind. Geregelte Bauprodukte werden nach technischen Regeln hergestellt, welche in Teil 1 der Bauregelliste A vom Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin (DIBt) im Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichtsbehörden der Bundesländer im jährlichen Turnus bekannt gemacht werden. Bauprodukte gelten auch noch als "geregelt", wenn sie nur unwesentlich von den technischen Regeln der Bauregelliste A abweichen. Von nicht geregelten Bauprodukten ist dann auszugehen, wenn die Bauprodukte entweder wesentlich von den in der Bauregelliste A Teil 1 enthaltenen technischen Regeln abweichen oder wenn es für sie keine derartigen technischen Regeln gibt. Nicht geregelte Bauprodukte bedürfen daher eines besonderen Verwendbarkeitsnachweises nach § 20 Abs. 3 MBO. Als solche sind nach Bauordnungsrecht vorgesehen: - die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt (§ 21 MBO) oder - das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (§ 21 a MBO) - "kleine Zulassung" - einer dafür nach § 24 c MBO anerkannten Prüfstelle oder - die Zustimmung im Einzelfall durch die oberste Bauaufsichtsbehörde (§ 22 MBO). Unter sonstigen Bauprodukten werden Bauprodukte verstanden, die für die Erfüllung der bauaufsichtlichen Anforderungen nicht von besonderer sicherheitsrelevanter Bedeutung sind, für die technische Vorschriften von Seiten regelsetzender technisch-wissenschaftlicher Vereinigungen, fachspezifischer Institutionen und Ingenieur-Verbände (z. B. VDI Verein Deutscher Ingenieure, DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) als allgemein anerkannte Regeln der Technik zwar bestehen, deren Aufnahme in die Bauregelliste A aber von der Bauaufsicht nicht als notwendig angesehen wird. Die Landesbauordnungen fordern für diese Bauprodukte keine Verwendbarkeits- und übereinstimmungsnachweise. Somit entfällt auch die Kennzeichnung mit dem ü-Zeichen.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Bauprodukte
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10 übereinstimmungsnachweis
der übereinstimmungsnachweis (§ 24 MBO) unterscheidet drei mögliche Verfahren (üH, üHP, üZ) je nach Sicherheitsrelevanz des Bauprodukts für die bauliche Anlage, für die es verwendet wird. Welches Verfahren als Nachweis der übereinstimmung mit den technischen Regeln nach § 20 Abs. 2 MBO, den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen/Prüfzeugnissen oder den Zustimmungen im Einzelfall durchzuführen ist, wird in der Bauregelliste A oder in den besonderen Verwendbarkeitsnachweisen (Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis/Zustimmung im Einzelfall) angegeben. Bei den Verfahren üHP und üZ sind beim übereinstimmungsnachweis staatlich anerkannte Prüf-, überwachungs- und Zertifizierungsstellen (sogenannte PüZ-Stellen) nach § 24 c Abs. 1 MBO zur Prüfung und Bewertung der Bauprodukte vertraglich einzuschalten. Die Bestätigung der übereinstimmung aufgrund des übereinstimmungszertifikates einer anerkannten Zertifizierungsstelle setzt eine Fremdüberwachung mit laufender Kontrolle der Produktherstellung durch eine überwachungsstelle voraus. Bei der übereinstimmungserklärung kann eine einmalige Erstprüfung des Bauproduktes durch eine dafür anerkannte Prüfstelle gefordert werden, während im einfachsten Fall der Hersteller allein die übereinstimmung seines Produktes mit den technischen Regeln erklären kann (üH-Verfahren). Zentrales Element aller drei übereinstimmungsnachweisverfahren ist die vom Hersteller durchzuführende werkseigene Produktionskontrolle zur überprüfung und Bewertung des Bauproduktes sowie zur Steuerung des Produktionsablaufs. Schon bisher galt diese ureigene Unternehmenstätigkeit als der entscheidende Bestandteil der bis etwa zum Jahre 1995 für "überwachungs- und prüfzeichenpflichtige Baustoffe und Bauteile" vorgeschriebenen Eigen- und Fremdüberwachung. Bauprodukt-Kennzeichnung; Abschluss des übereinstimmungsnachweises bildet die Kennzeichnung des Bauprodukts mit dem ü-Zeichen durch den Hersteller selbst gemäß den Vorgaben der übereinstimmungszeichen-Verordnung. Das übereinstimmungszeichen ist somit für alle am Bau Beteiligten augenfälliges Merkmal der nachgewiesenen Verwendungsfähigkeit des Bauprodukts; es darf nach § 24 MBO angepasst an die baupraktischen Gegebenheiten für Lieferung, Lagerhaltung und Verwendung der Bauprodukte, auf dem Bauprodukt selbst, auf einem Beipackzettel oder auf seiner Verpackung oder, wenn dies Schwierigkeiten bereitet - wie z. B. bei in größeren Mengen angeliefertem Betonzuschlag aus Sand und Kies -, auf dem Lieferschein oder einer Anlage zum Lieferschein angebracht werden. Die Zuordnung zum Bauprodukt auf der Baustelle muss in jedem Falle gegeben sein und belegt werden.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > übereinstimmungsnachweis
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11 Embolie
f; -, -n; MED. embolism* * *die Embolieembolism* * *Em|bo|lie [ɛmbo'liː]f -, -n[-'liːən] (MED) embolism* * *Em·bo·lie<-, -n>[ɛmboˈli:, pl ɛmboˈli:ən]f MED embolism* * *die; Embolie, Embolien (Med.) embolism* * ** * *die; Embolie, Embolien (Med.) embolism* * *-n f.embolism n. -
12 Management-Buy-Out
Management-Buy-out n FIN, MGT management buyout, MBO (durch das Management des erworbenen Unternehmens; anders: Leveraged Buyout)* * *n <Finanz, Mgmnt> management buyout (MBO) (durch das Management des erworbenen Unternehmens ; anders: Leveraged Buyout) -
13 zielgesteuerte Unternehmensführung
zielgesteuerte Unternehmensführung f MGT management by objectives, MbO (mehrdimensionales Führungskonzept, integriert wichtige Elemente des MbD und MbE)* * *f <Mgmnt, Verwalt> management by objectives (MBO)* * *zielgesteuerte Unternehmensführung
management by resultsBusiness german-english dictionary > zielgesteuerte Unternehmensführung
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14 Combo
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15 Jumbo
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16 Symbolismus
m Kunst Symbolism* * *Sym|bo|lịs|mus [zʏmbo'lɪsmʊs]m -, no plsymbolism* * *Sym·bo·lis·mus<->[zʏmboˈlɪsmʊs]▪ der \Symbolismus Symbolism* * *der; Symbolismus: symbolism; (Kunstrichtung) Symbolism no art* * ** * *der; Symbolismus: symbolism; (Kunstrichtung) Symbolism no art -
17 Embolie
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18 Jumbo[jet]
Jumbo[jet]Jụmbo[jet]RR , Jụmbo[-Jet] ['j62c8d4f5ʊ/62c8d4f5mbodʒεt]<-s, -s> Substantiv Maskulingros-porteur Maskulin -
19 Management (n) nach Zielvorgaben
<Mgmnt, Verwalt> Führung durch Zielvorgaben management by objectives (MBO)Business german-english dictionary > Management (n) nach Zielvorgaben
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20 Bimbo
См. также в других словарях:
mbo — mbo·ri; … English syllables
Mbo — ist: Mbo (Nigeria), eine Local Government Area in Nigeria Mbo (Volk), eine Ethnie in Kamerun Mbo (Sprache, Kamerun), eine Bantusprache in Kamerun Mbo (Sprache, Demokratische Republik Kongo), eine Bantusprache in der Demokratischen Republik Kongo… … Deutsch Wikipedia
Mbo — may be: Mbo language (Cameroon), a language spoken in Cameroon Mbo language (Congo), spoken by the Mbo people of Ituri Province, Mambasa Territory in the Democratic Republic of the Congo Management by objectives, a performance management system… … Wikipedia
MBO — (от англ. Managerial BuyOut) выкуп доли компании собственным менеджментом. Часто применяется в тех случаях, когда компания находится в экономически слабом положении, и владельцы компании отказываются ее финансировать далее. В… … Википедия
MBO — ist die Abkürzung für: Management buy out, eine besondere Form eines Unternehmensankaufs durch das eigene Management Management by objectives, eine Methode aus der Betriebswirtschaftslehre Max Beckmann Oberschule, eine Berliner Gesamtschule… … Deutsch Wikipedia
MBO — MBO, abréviation de l expression anglaise Management Buy Out, consiste dans le rachat d une entreprise par ses dirigeants ou ses salariés. Articles connexes Capital investissement LBI LBO Portail de la finance … Wikipédia en Français
MBO — (management buy out)A transaction where a company is bought by its existing managers from the person, family or company which owns it. Usually this involves their raising development capital for a new company which is then used to buy the target… … Law dictionary
MBO — MBO: bk. für Management Buy out … Das große Fremdwörterbuch
Mbo — Cette page d’homonymie répertorie les différents sujets et articles partageant un même nom. Mbo peut être : mbo, langue bantoue du Cameroun ; Mbos, peuple du Cameroun ; mbo, langue bantoue du Congo Kinshasa ; Mbo, zone de… … Wikipédia en Français
MbO — Management by objectives (MbO) (deutsch: Führen durch Zielvereinbarung) ist eine Methode aus der Betriebswirtschaftslehre zur Führung von Mitarbeitern eines Unternehmens, die 1955 von Peter F. Drucker erfunden wurde. Unter arbeits und… … Deutsch Wikipedia
MBO — ( management buyout) leveraged buyout whereby the acquiring group is led by the firm s management. Bloomberg Financial Dictionary See buyout * * * MBO MBO abbreviation for management by objectives; management buyout … Financial and business terms