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1 Grundschuldbrief
сущ.1) юр. закладная уст., официальное свидетельство и принадлежащем владельцу праве на земельный участок, выдаваемое должностным лицом, ведущим земельную книгу, ипотечное свидетельство, свидетельство о праве на земельный участок (собственности или владения)2) экон. закладная -
2 Grundschuldbrief
mофициальное свидетельство о наличии записи об ипотечном долге в поземельной книге (выдаётся учреждением, ведущим поземельную книгу)Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > Grundschuldbrief
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3 Grundschuldbrief
Das Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business-und Banking-Wörterbuch > Grundschuldbrief
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4 Belehnungsbrief
Belehnungsbrief m, Grundschuldbrief m закладна́я
См. также в других словарях:
Grundschuldbrief — Grundschuldbrief, s. Grundschuld … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Grundschuldbrief — über eine ⇡ Grundschuld (Briefgrundschuld) vom Grundbuchamt auszustellende Urkunde. Der G. enthält Angaben über Inhalt der Eintragung im ⇡ Grundbuch (Betrag der Grundschuld, Zinsen, Fälligkeit) dient dem Gläubiger zur Legitimation und erleichtert … Lexikon der Economics
Briefgrundschuld — Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Die … Deutsch Wikipedia
Buchgrundschuld — Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Die … Deutsch Wikipedia
Grundschuld — Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Die … Deutsch Wikipedia
Inhabergrundschuld — Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Die … Deutsch Wikipedia
Wertpapier — Anteilschein; Papier (umgangssprachlich); Handelspapier * * * Wert|pa|pier [ ve:ɐ̯tpapi:ɐ̯], das; s, e (Wirtsch.): Urkunde über ein privates [Vermögens]recht, das meist mit regelmäßigen Erträgen aus Zinsen oder Dividenden verbunden ist:… … Universal-Lexikon
Ausgabepreis — Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig. Eine Urkunde… … Deutsch Wikipedia
Namenspapier — Namenspapiere (früher Rektapapiere; vom lateinischen recta (via) = auf geradem Weg; das heißt, der Verpflichtete soll direkt leisten) sind auf einen bestimmten Namen lautende Wertpapiere, deren verbriefter Anspruch durch Einigung, Abtretung und… … Deutsch Wikipedia
Wertpapier — Ein Wertpapier oder eine Wertschrift (schweizerisch) ist eine Urkunde, die ein privates Recht in der Weise verbrieft, dass das Recht aus der Urkunde gegenüber dem Schuldner nur geltend gemacht werden kann, wenn der Inhaber der Urkunde diese dem… … Deutsch Wikipedia
Wertpapiere — Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig. Eine Urkunde… … Deutsch Wikipedia