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Geschäftsfähigkeit

См. также в других словарях:

  • Geschäftsfähigkeit — Geschäftsfähigkeit, früher Handlungsfähigkeit genannt, ist die Fähigkeit, Geschäfte mit voller rechtlicher Wirksamkeit vorzunehmen. Diese G. haben in der Regel nur volljährige, d. h. 21jährige und für vollfährig erklärte Personen.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Geschäftsfähigkeit — Geschäftsfähigkeit, s.v.w. Dispositionsfähigkeit (s. Disposition) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Geschäftsfähigkeit — Ge|schạ̈fts|fä|hig|keit 〈f. 20; unz.〉 Fähigkeit, Rechtsgeschäfte vorzunehmen (Verträge abzuschließen usw.); Ggs Geschäftsunfähigkeit * * * Ge|schạ̈fts|fä|hig|keit, die <o. Pl.> (Rechtsspr.): das Geschäftsfähigsein. * * * Geschäftsfähigkeit …   Universal-Lexikon

  • Geschäftsfähigkeit — In den Rechtsordnungen verschiedener Länder bezeichnet Geschäftsfähigkeit die Fähigkeit sich selbst durch rechtsgeschäftliche Erklärungen wirksam zu binden. Die Regelungen dienen dem Schutz derjenigen, deren geistige Entwicklung nicht das… …   Deutsch Wikipedia

  • Geschäftsfähigkeit (Deutschland) — In der deutschen Rechtswissenschaft bezeichnet Geschäftsfähigkeit die Fähigkeit Rechtsgeschäfte wirksam selbst vorzunehmen. Inhaltsverzeichnis 1 Kinder unter 7 Jahren 1.1 Geschäftsunfähigkeit 2 Minderjährige ab 7 Jahren …   Deutsch Wikipedia

  • Geschäftsfähigkeit (Österreich) — In der österreichischen Rechtswissenschaft bezeichnet Geschäftsfähigkeit die Fähigkeit, sich selbst durch eigene Erklärungen zu berechtigen und zu verpflichten. Die Geschäftsfähigkeit richtet sich nach dem Alter und dem geistigen Zustand der… …   Deutsch Wikipedia

  • Geschäftsfähigkeit — Fähigkeit, ⇡ Willenserklärungen rechtsgültig abzugeben und entgegenzunehmen. 1. Unbeschränkte G. wird i.d.R. mit der ⇡ Volljährigkeit erreicht. 2. Geschäftsunfähig sind (§ 104 BGB): (1) Kinder unter sieben Jahren; (2) Personen, die sich in einem… …   Lexikon der Economics

  • beschränkte Geschäftsfähigkeit — beschränkte Geschäftsfähigkeit,   Geschäftsfähigkeit …   Universal-Lexikon

  • beschränkte Geschäftsfähigkeit — Zustand, in dem sich eine Person, bes. ein ⇡ Minderjähriger, nur unter bes. Voraussetzungen rechtlich verpflichten kann (§§ 106 ff. 1903 BGB). Gegensatz: ⇡ Geschäftsfähigkeit …   Lexikon der Economics

  • Erwerb von Minderjährigen — ⇡ Geschäftsfähigkeit …   Lexikon der Economics

  • Beschränkt geschäftsfähig — Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben, zum Beispiel Verträge zu schließen. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Kinder unter 7 Jahren 1.1.1 Geschäftsunfähigkeit 1.2 Minderjä …   Deutsch Wikipedia

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