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Gesamtbetrag

См. также в других словарях:

  • Gesamtbetrag der Einkünfte — Die Einkommensteuer (Abkürzung: ESt) ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Die Rechtsgrundlage befindet sich im Einkommensteuergesetz (EStG). Die… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesamtbetrag — Ge|sạmt|be|trag 〈m. 1u〉 der ganze Betrag * * * Ge|sạmt|be|trag, der: gesamter Betrag; Summe der Teilbeträge. * * * Ge|sạmt|be|trag, der: gesamter Betrag, Summe der Teilbeträge …   Universal-Lexikon

  • Gesamtbetrag — Ge|sạmt|be|trag …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Gesamtbetrag der Einkünfte — Begriff des Einkommensteuerrechts: Zwischengröße bei der Ermittlung des ⇡ zu versteuernden Einkommens. Der G.d.E. ermittelt sich aus der Summe der ⇡ Einkünfte aus den einzelnen Einkunftsarten des Steuerpflichtigen, vermindert um den ⇡… …   Lexikon der Economics

  • vom Verbraucher zu zahlender Gesamtbetrag — bendra vartojimo kredito gavėjo mokama suma statusas Aprobuotas sritis civilinė teisė ir procesas apibrėžtis Bendros vartojimo kredito sumos ir bendros vartojimo kredito kainos suma. atitikmenys: angl. total amount payable by the consumer vok.… …   Lithuanian dictionary (lietuvių žodynas)

  • Familieneinkommen — Gesamtbetrag der Jahreseinkommen aller zu einem Haushalt gehörender Familienmitglieder (⇡ Familie), die in Geld oder Geldwert erzielt werden wie z.B. Lohn, Gehalt, Unterhaltszahlungen oder Mietwert des eigengenutzten Wohnraums, abzüglich… …   Lexikon der Economics

  • Wechselobligo — Gesamtbetrag der von einem Kreditnehmer angekauften (diskontierten) Wechsel. Man unterscheidet zwischen Bezogenen und Einreicherobligo. Der Stand des W. wird in den Kreditlinien des Einreichers berücksichtigt …   Lexikon der Economics

  • Umlaufgrenze — nach den Vorschriften des Hypothekenbankgesetzes (HypBankG) i.d.F. vom 9.9.1998 (BGBl I 2674) m.spät.Änd. und den Vorschriften des zuletzt durch das Gesetz vom 5.4.2004 (BGBl I 502) geänderten Schiffsbankgesetzes (SchBankG) bestehende… …   Lexikon der Economics

  • Außergewöhnliche Belastung — Die außergewöhnliche Belastung (agB) ist in §§ 33 ff. Einkommensteuergesetz geregelt. Der Gesetzgeber will mit der steuermindernden Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen unzumutbare Härten bei der Einkommensteuer vermeiden.… …   Deutsch Wikipedia

  • Außergewöhnliche Belastungen — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Begriff außergewöhnliche Belastung (agB) spielt eine Rolle bei der Einkommensteuer. Der Gesetzgeber will mit der… …   Deutsch Wikipedia

  • Körperschaftsteuer (Deutschland) — Die Körperschaftsteuer (Abkürzung: KSt) ist die Steuer auf das Einkommen von inländischen juristischen Personen wie beispielsweise Kapitalgesellschaften, Genossenschaften oder Vereinen. Sie beträgt 15 % des zu versteuernden Einkommens. Auf… …   Deutsch Wikipedia

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