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Generalĭen

См. также в других словарях:

  • Generalĭen — (lat. Generalia), allgemeine Angelegenheiten im Gegensatz zu den Spezialien oder Spezialsachen, insbes. bei einer Behörde diejenigen Angelegenheiten, die den Dienst im allgemeinen anbetreffen, und worüber Generalakten ergehen, im Gegensatz zu den …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Generalien — Generalĭen (lat. generalĭa), allgemeine Angelegenheiten und Fragen (bes. vor Gericht), im Gegensatz zu Spezialgegenständen …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Generalien — Ge|ne|ra|li|en 〈Pl. von〉 1. Generale 2. 〈österr.〉 Personalien …   Universal-Lexikon

  • Generalien — Ge|ne|ra|li|en 〈Pl. von〉 1. Generale 2. 〈österr.〉 Personalien …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Geschäftsverteilungspläne des Geheimen Staatspolizeiamtes — Dieser Artikel|gibt einen Überblick über die Geschäftsverteilungspläne des Geheimen Staatspolizeiamtes in Berlin als der Zentrale (Gestapa) der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) als Gesamtorganisation. Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht über die… …   Deutsch Wikipedia

  • Eugen Jäger — Dr. Eugen Jäger, katholischer Verleger, Bayerischer Landtags und Deutscher Reichstagsabgeordneter …   Deutsch Wikipedia

  • Baierisches Recht — Baierisches Recht, das älteste Gesetzbuch der Baiern, ist das von dem Frankenkönig Dagobert I. 630–638 veranstaltete, in lateinischer Sprache verabfaßte Rechtsbuch, Baierisches Gesetz, Leges Bajuvariorum (Ausg. v. Mederer, Ingolst. 1793; in… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Auswärtiges Amt des Deutschen Reiches — eine aus dem preußischen Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten hervorgegangene Reichsbehörde (in Berlin), welche die auswärtigen Angelegenheiten des Reiches wahrzunehmen hat. Das Auswärtige Amt zerfällt in vier Abteilungen. Die erste… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Generalakten — Generalakten, s. Generalien …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Spezĭalakten — Spezĭalakten, s. Generalien …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Reichsbehörden — Unmittelbar unter dem Reichskanzler steht die Reichskanzlei, die als Zentralbureau den amtlichen Verkehr des Reichskanzlers mit den Vorständen der einzelnen Reichsämter vermittelt. Die nachstehend aufgeführten Reichsbehörden haben, sofern nicht… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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