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Forderungen einziehen

См. также в других словарях:

  • Einziehen — Einziehen, verb. irreg. (S. Ziehen,) welches in doppelter Gattung üblich ist. I. Als ein Activum. 1. Hinein ziehen, in einen Ort ziehen. Einen Balken, eine Schwelle einziehen, in einem bereits stehenden Gebäude einen Balken, eine Schwelle… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Negativwirkung — eine Auswirkung des ⇡ Publizitätsprinzips des Handelsregisters. Die N. besagt, dass die im Handelsregister fehlende Eintragung und Bekanntmachung die Unkenntnis des Dritten entschuldigt (§ 15 I HGB), soweit es sich um eintragungspflichtige… …   Lexikon der Economics

  • Bank [2] — Bank (Hdlgsw.), eine auf Rechnung mehrerer Personen od. des Staates errichtete Anstalt, welche mit Geld Geschäfte macht, d.h. gegen Hinterlegung von Geld, Werthpapieren od. werthvollen Gegenständen od. auch gegen Bürgschaft Credit gewährt, den… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • DIE REPUBLIKANER — Partei­vor­sit­zender Rolf Schlierer …   Deutsch Wikipedia

  • Die Republikaner — Partei­vorsitzender Rolf Schlierer …   Deutsch Wikipedia

  • Inkasso — In|kạs|so 〈n.; s, kạs|si; österr.〉 das Einziehen von Außenständen [zu ital. incassare „einkassieren“, eigtl. „in einen Kasten bringen“; zu cassa „Kasten“] * * * In|kạs|so, das; s, s u. (österr. nur) …si [ital. incasso, zu: incassare = Geld… …   Universal-Lexikon

  • Revolution in Ägypten 2011 — Demonstranten, die am 29. Januar 2011 auf einem Armee Lastwagen in der Innenstadt von Kairo stehen Die Revolution in Ägypten 2011 ist ein Machtwechsel in Ägypten, bei dem Massenproteste unterschiedlicher Teile der ägyptischen Bevölkerung eine… …   Deutsch Wikipedia

  • Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern 2011 — Landtagswahl 2011 (Zweitstimmen in %)[1] …   Deutsch Wikipedia

  • Außenstände — Rückstände; Rückstand; ausstehende Forderungen; Schulden; Verbindlichkeiten * * * Au|ßen|stän|de [ au̮sn̩ʃtɛndə], die <Plural>: ausstehende finanzielle Forderungen: (bei seinen Schuldnern) Außenstände eintreiben. Syn.: ↑ Anspruch… …   Universal-Lexikon

  • Cessio — Abtretung oder Zession oder Cession (vom lateinischen cessio) ist im (deutschen und österreichischen) Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 398 des deutschen BGB bzw.§ 1392 des österreichischen ABGB die Übertragung einer Forderung von dem… …   Deutsch Wikipedia

  • Cession — Abtretung oder Zession oder Cession (vom lateinischen cessio) ist im (deutschen und österreichischen) Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 398 des deutschen BGB bzw.§ 1392 des österreichischen ABGB die Übertragung einer Forderung von dem… …   Deutsch Wikipedia

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