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1 Erschließungsaufwand
Erschließungsaufwand
development expenditure -
2 Erschließungsaufwand
Kosten für den Erwerb und die Freilegung der für die Erschließungsmaßnahme erforderlichen Flächen, die erstmalige Herstellung der Anlagen einschließlich Beleuchtung und Entwässerung der Flächen und ggf. die übernahme von vorhandenen Anlagen durch die Gemeinde. Erschließungsaufwand nach BauGB § 128 umfasst nicht die Kosten für Brücken, Tunnels und ihre Rampen sowie für Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen und Landstraßen I. und II. Ordnung.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Erschließungsaufwand
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3 Erschließungsaufwand
mDeutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > Erschließungsaufwand
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4 Erschließungsaufwand
mзатраты на вскрытие (месторождения)Deutsch-Russische Wörterbuch für Wasserwirtschaft > Erschließungsaufwand
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5 Erschließungsaufwand
сущ.экон. затраты на вскрытие месторождения, затраты на подготовку участка к застройкеУниверсальный немецко-русский словарь > Erschließungsaufwand
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6 Erschließungsabgabe
Erschließungsabgabe
development land tax (Br.);
• Erschließungsaufwand development expenditure;
• Erschließungsbeitrag local improvement assessment, development fee.
См. также в других словарях:
Erschließungsaufwand — Kosten für den Erwerb und die Freilegung der für die Erschließungsmaßnahme erforderlichen Flächen, die erstmalige Herstellung der Anlagen einschließlich Beleuchtung und Entwässerung der Flächen und ggf. die übernahme von vorhandenen Anlagen durch … Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens
Erschließungsaufwand — Voraussetzung für die Bebauung ist die gesicherte Erschließung der Grundstücke Erschließung, auch Aufschließung umfasst die Gesamtheit von baulichen Maßnahmen und rechtlichen Regelungen zur Herstellung der Nutzungsmöglichkeiten eines oder… … Deutsch Wikipedia
Erschließungsbeiträge — Erschließungsbeiträge, die durch die Gemeinden nach dem Baugesetzbuch (BauGB, früher: Bundesbaugesetz) zur Deckung ihres Erschließungsaufwands von den Grundstückseigentümern zu erhebenden Abgaben. Die Gemeinden können nur dann für die in § 127… … Universal-Lexikon
Anschluss- und Benutzungszwang — Der Anschluss und Benutzungszwang ist eine kommunalrechtliche Pflicht, womit Gemeinden den Anschluss an gemeindliche Anstalten, wie der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung, der Abfallentsorgung, der Straßenreinigung vorschreiben sowie deren … Deutsch Wikipedia