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Eigentums-

См. также в других словарях:

  • Eigentums- — Eigentums …   Deutsch Wörterbuch

  • Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums — Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (Österreich: Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des Geistigen Eigentums) oder TRIPS Abkommen (engl. Agreement on Trade Related Aspects of Intellectual… …   Deutsch Wikipedia

  • Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums — Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (Österreich: Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des Geistigen Eigentums) oder TRIPS Abkommen (engl. Agreement on Trade Related Aspects of Intellectual… …   Deutsch Wikipedia

  • Sozialpflichtigkeit des Eigentums — Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums (auch Sozialbindung des Eigentums) ist ein rechts und sozialphilosophischer Grundsatz. Vor dem Hintergrund einer grundsätzlichen Anerkennung des Instituts des Privateigentums und einer entsprechenden… …   Deutsch Wikipedia

  • Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums — Kurztitel: Pariser Verbandsübereinkunft Titel (engl.): Paris Convention for the Protection of Industrial Property Abkürzung: PVÜ Datum: Inkrafttreten: 20. März 1883 …   Deutsch Wikipedia

  • Welttag des geistigen Eigentums — Der Welttag des geistigen Eigentums wurde durch die UNESCO angeregt, und im Jahr 2000 von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) erstmals ausgerufen, um den Wert und die Wichtigkeit von Kreativität und geistigem Eigentum transparent… …   Deutsch Wikipedia

  • Verein zum Schutz des Eigentums — Als Junkerparlament wurde bereits zeitgenössisch die in Permanenz tagende Generalversammlung des konservativen Vereins zur Wahrung der Interessen des Grundbesitzes und zur Förderung des Wohlstands aller Klassen (später Verein zum Schutz des… …   Deutsch Wikipedia

  • Aufgabe des Eigentums — Dereliktion (lat., Aufgabe des Besitzes) bezeichnet als Rechtsbegriff die Aufgabe des Eigentums an einer Sache durch den Eigentümer. Sie geschieht nach deutschem Sachenrecht bei beweglichen Sachen gem. § 959 BGB durch Besitzaufgabe mit dem Willen …   Deutsch Wikipedia

  • Beschädigung fremden Eigentums — Beschädigung fremden Eigentums, s. Sachbeschädigung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Internationaler Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums — Internationaler Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums, s. Fabrik und Handelszeichen, S. 256 …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ) — mehrseitiger völkerrechtlicher Vertrag vom 20.3.1883 mit Änderungen von 1925 (Haag), 1934 (London), 1958 (Lissabon) und 1967 (Stockholm), für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft in der Stockholmer Fassung (BGBl 1970 II 391 ff.), für eine… …   Lexikon der Economics

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