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1 due diligence
due diligence 1. FIN, MGT, STOCK Due Diligence f, Due-Diligence-Prüfung f, Sorgfältigkeitsprüfung f (IPO, mergers & acquisitions, Fusionen und Übernahmen); 2. GEN erforderliche Sorgfalt f, gebotene Sorgfalt f, gebührende Sorgfalt f; 3. LAW Sorgfaltspflicht f (duty); verkehrsübliche Sorgfalt f (diligence grading: I reasonable, II ordinary, III great, IV extraordinary, V due)Englisch-Deutsch Fachwörterbuch der Wirtschaft > due diligence
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2 market due diligence
market due diligence FIN, MGT Prüfung f des strategischen Unternehmenspotenzials (IPO, mergers & acquisitions)Englisch-Deutsch Fachwörterbuch der Wirtschaft > market due diligence
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Due-Diligence-Prüfung — Due Diligence (DD), bekannt als „Sorgfaltspflicht“ (z. B. von Banken), bezeichnet die „gebotene Sorgfalt“, mit der beim Kauf bzw. Verkauf von Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien oder einem Börsengang das Objekt im Vorfeld der… … Deutsch Wikipedia
Due Diligence — (DD), bekannt als „Sorgfaltspflicht“ (z. B. von Banken), bezeichnet die „gebotene Sorgfalt“, mit der beim Kauf bzw. Verkauf von Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien oder einem Börsengang das Objekt im Vorfeld der Akquisition oder des… … Deutsch Wikipedia
Due diligence defense — Mit dem aus dem amerikanischen Recht stammenden Begriff due diligence defense wird im Kapitalmarktrecht eine spezielle Form der Verteidigung des Beklagten gegen eine Prospekthaftungsklage bezeichnet. Auch im Rahmen eines Unternehmenskaufes… … Deutsch Wikipedia
due diligence defense — Mit dem aus dem amerikanischen Recht stammenden Begriff due diligence defense wird im Kapitalmarktrecht eine spezielle Form der Verteidigung des Beklagten gegen eine Prospekthaftungsklage bezeichnet. Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 2 due… … Deutsch Wikipedia
Due Diligence — Due Di|li|gence [dju: dɪlɪd̮ʒəns ], die; , s [engl. due diligence, eigtl. = gebührende Sorgfalt, aus: due = gebührend, angemessen (< mengl. due = zahlbar < afrz. deu = geschuldet, zu lat. debere, ↑ Debitor) u. diligence = Eifer, Fleiß, über … Universal-Lexikon
Due Diligence — engl. für gebotene Sorgfalt; Prüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens, die ein Käufer des Unternehmens vornimmt, um sich zu überzeugen, dass die Annahmen, auf die er sein Kaufangebot gründet, zutreffen, und… … Lexikon der Economics
Due Diligence — Due Di|li|gence [dju: dɪlɪdʒ̮əns ], die; , s <englisch> (Wirtschaft umfassende Prüfung eines Unternehmens) … Die deutsche Rechtschreibung
Market Due Diligence — Konzept der ⇡ Due Diligence, das die derzeitige und zukünftige Marktlage des zum Kauf stehenden Unternehmens in die Prüfung einbezieht … Lexikon der Economics
Gebotene Sorgfalt — Due Diligence (DD), bekannt als „Sorgfaltspflicht“ (z. B. von Banken), bezeichnet die „gebotene Sorgfalt“, mit der beim Kauf bzw. Verkauf von Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien oder einem Börsengang das Objekt im Vorfeld der Akquisition… … Deutsch Wikipedia
Aktien-Neuemission — Unter einem Börsengang, engl. Initial Public Offering oder kurz IPO (früher auch „Going Public“ genannt) oder auch Primary Offering, versteht man das erstmalige Angebot der Aktien eines Unternehmens auf dem organisierten Kapitalmarkt. Die… … Deutsch Wikipedia
Börsegang — Unter einem Börsengang, engl. Initial Public Offering oder kurz IPO (früher auch „Going Public“ genannt) oder auch Primary Offering, versteht man das erstmalige Angebot der Aktien eines Unternehmens auf dem organisierten Kapitalmarkt. Die… … Deutsch Wikipedia