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Dienstherr

См. также в других словарях:

  • Dienstherr — ist gem. § 2 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) die beamtenrechtliche Bezeichnung für eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Körperschaft, Anstalt oder Stiftung), die das Recht hat, Beamte zu beschäftigen. Bund, Länder und Gemeinden… …   Deutsch Wikipedia

  • Dienstherr — Dienstherr, 1) der Jemand in seinem Dienste hat; 2) dem die Unterthanen fröhnen müssen …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Dienstherr — Geschäftsherr; Prinzipal (veraltet); Leiter; hohes Tier (umgangssprachlich); Superior; Vorgesetzter; Chef; Dienstvorgesetzter; Boss * * * Dienst|herr …   Universal-Lexikon

  • Dienstherr — der Dienstherr, en (Aufbaustufe) eine Person oder Institution, die andere Menschen beschäftigt Beispiel: Der Angestellte arbeitete zur vollen Zufriedenheit seines Dienstherrn …   Extremes Deutsch

  • Dienstherr (Begriffsklärung) — Dienstherr steht für: Dienstherr, eine moderne beamtenrechtliche Bezeichnung Dienstherr, eine ältere Bezeichnung für den hauswirtschaftlichen Arbeitgeber, siehe Dienstbote Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidu …   Deutsch Wikipedia

  • Dienstherr, der — Der Diensthêrr, des en, plur. die en, in einigen Gegenden, derjenige, dem ein Unterthan Frohndienste leisten muß, und der oft noch von dem Gutsherren verschieden ist. Ingleichen der Hausherr, im Gegensatze seines Gesindes …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Dienstherr — Dienst·herr der; 1 ≈ Arbeitgeber 2 die Behörde, die jemandem ↑dienstlich (2) vorgesetzt ist …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Dienstherr — Deenshär (der) …   Kölsch Dialekt Lexikon

  • Dienstherr — Dienst|herr …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Dienstherrenfähigkeit — Dienstherr ist gem. § 121 Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) die beamtenrechtliche Bezeichnung für eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Körperschaft, Anstalt oder Stiftung), die das Recht hat, Beamte zu beschäftigen. Bund, Länder und… …   Deutsch Wikipedia

  • Dienstherrnfähigkeit — Dienstherr ist gem. § 121 Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) die beamtenrechtliche Bezeichnung für eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Körperschaft, Anstalt oder Stiftung), die das Recht hat, Beamte zu beschäftigen. Bund, Länder und… …   Deutsch Wikipedia

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