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1 подчинить своей власти
v1) gener. (кого-л.) (j-n) in (seinen) Bann schlagen, (j-n) unter seine Gewalt bringen, j-n in (seinen) schlagen (кого-л.), j-n seiner Botmäßigkeit unterwerfen, j-n unter seine Botmäßigkeit bringen, j-n unter seine Botmäßigkeit zwingen, j-n unter seine Gewalt bringen, (кого-л.) j-n unter seine Herrschaft bringen2) law. unter seine Gewalt bringenУниверсальный русско-немецкий словарь > подчинить своей власти
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2 покорить
v1) gener. (j-m) den Nacken beugen (кого-л.), (j-m) den Nacken ins Joch zwingen (кого-л.), (кого-л.) (j-n) unter seine Gewalt bringen, (кого-л.) (j-n, etw.) in seine Gewalt bringen, bewältigen, erstürmen (вершину - альпинизм), j-n seiner Botmäßigkeit unterwerfen (кого-л.), j-n unter seine Botmäßigkeit bringen (кого-л.), j-n unter seine Botmäßigkeit zwingen (кого-л.), j-n unter seine Gewalt bringen (кого-л.), kaptivieren, nfederbeugen2) obs. mächtigen3) liter. j-s mächtig werden (кого-л.), niederzwingen -
3 власть
f (36; ab Gpl. e.) Macht; Gewalt; pl. Obrigkeit, Behörde(n f/pl.); во власти fig. im Bann; ваша власть + wie es beliebt* * *власть f (ab Gpl. e.) Macht; Gewalt; pl. Obrigkeit, Behörde(n f/pl.);во вла́сти fig. im Bann;ва́ша власть veralt wie es beliebt* * *<вла́сти>жзахвати́ть власть die Macht ergreifenборьба́ за власть Machtkampf mсме́на вла́сти Machtwechsel m2. (администра́ция) Behörde fме́стные вла́сти die örtlichen Behördenросси́йские вла́сти die russische Führung* * *n1) gener. Herrschaft, (верховная) Imperium, Regiment, (тк.sg) Macht, Gewalt, Machtbefugnis2) obs. Botmäßigkeit, Obrigkeit (тж. шутл.)3) law. Amt, Autorität, Machtorgane, Staatsgewalt, Staatsmacht, Staatsorgane5) fin. Behörden6) politics. Macht -
4 господство
n Herrschaft f* * *госпо́дство n Herrschaft f* * *госпо́дств|о<-а>ср Herrschaft f; (госпо́дствующее положе́ние) Vorherrschaft f, Dominanz fгоспо́дство на ры́нке Marktbeherrschung f* * *n1) gener. Beherrschung, Hoheit, Machthaberei, Präponderanz, (тк.sg) Herrschaft, Oberherrschaft, Regiment, Vorherrschaft2) obs. Reich, Botmäßigkeit3) law. Herrschaft, Machtausübung, Verfügungsgewalt -
5 зависимость
f Abhängigkeit (в П от Р je nach D); ставить в зависимость abhängig machen; в зависимости зависимый (42 K.) abhängig; angewiesen (от Р auf A)* * *зави́симость f Abhängigkeit (в П от Р je nach D);ста́вить в зави́симость abhängig machen;в зави́симости → зави́симый abhängig; angewiesen (от Р auf A)* * *зави́симос|ть<- ти>ж Abhängigkeit f* * *n1) gener. Freiheitsbeschränkung, Interkommunikation, Unfreiheit, Unselbständigkeit, Suchtprobleme (алкогольная и т.п.), Freiheitslosigkeit, Hörigkeit, Abhängigkeit2) Av. Zuordnung, (причинная) Zusammenhang3) obs. Botmäßigkeit4) gram. Obliquität5) construct. Relation, Scheinaktivität6) law. Beziehung, Dependenz, Bindung7) econ. Beeinflußbarkeit (показателей, факторов), Hilfsaktivität, Scheintätigkeit, Scheinvorgang8) mining. Anpassung9) microel. Funktion10) pompous. Konnex11) f.trade. Zusammenhang -
6 подвластность
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7 подчинённость
n1) gener. Hörigkeit, Unterstellungsverhältnis, Posteriorität2) obs. Botmäßigkeit3) milit. Unterordnung4) law. Dienstbarkeit, Submission, Subordination, Unterstellung, Unterstellungsart, Inferiorität (напр., нормы) -
8 подчинение
n1) gener. Beugung, Einpassung (обстоятельствам, требованиям), Fügung, Subalternation, Unterjochung, Untertänigkeit, Unterwerfung, Subjektion, Supposition2) obs. Subordination3) milit. (тк.sg) Unterstellung4) gram. Hypotaxe, Hypotaxe (предложений), Hypotaxis (предложений), Unterordnung (предложений)5) law. Botmäßigkeit, Niederhaltung, Zuordnung, Submission6) econ. Unterstellung7) psych. Unterlegenheit8) IT. Nachkommenschaft (PL/1), Zuordnen9) busin. Unterordnung10) nav. Befehlsbereich
См. также в других словарях:
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Botmäßigkeit — Botmäßigkeit,die:1.⇨Herrschaft(1)–2.unterseineB.bringen:⇨unterwerfen(1) … Das Wörterbuch der Synonyme
Botmäßigkeit — Bot|mä|ßig|keit 〈f. 20; unz.〉 Herrschaft ● jmdn. unter seine Botmäßigkeit bringen; unter jmds. Botmäßigkeit stehen * * * Bot|mä|ßig|keit, die; (veraltet): Herrschaft; ↑ Gewalt (1): unter fremder B. stehen; … Universal-Lexikon
Botmäßigkeit — Bot|mä|ßig|keit, die; … Die deutsche Rechtschreibung
Gerichtsuntertan — Botmäßigkeit, als Eigenschaft auch gerichtsuntertan[1], ist die dem Richter vom Landesherrn übertragene landesherrliche Gerichtsbarkeit. Der Richter übte als sogenannter Gerichtsuntertan die Gerichtsbarkeit nur im Sinne des Landesherrn aus, er… … Deutsch Wikipedia
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