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Berufungskläger

См. также в других словарях:

  • Berufungskläger — Be|ru|fungs|klä|ger 〈m. 3〉 Kläger im Berufungsverfahren; Sy Appellant (2) * * * Be|ru|fungs|klä|ger, der (Rechtsspr.): Kläger in einem Berufungsverfahren …   Universal-Lexikon

  • Appellant — Ap|pel|lạnt 〈m. 16〉 1. jmd., der an etwas appelliert, an jmdn. einen Appell richtet 2. 〈Rechtsw.; veraltet〉 = Berufungskläger [→ appellieren] * * * Ap|pel|lạnt, der; en, en [lat. appellans (Gen. appellantis), 1. Part. von: appellere,… …   Universal-Lexikon

  • Истец — тот из тяжущихся, который начал гражданский процесс предъявлением иска; в обширном смысле тот, по чьей инициативе возбуждено производство в любой судебной инстанции, напр. в герм. судопроизводстве Berufungskläger истец по апелляции, апеллятор.… …   Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона

  • Flucht in die Säumnis — Das Versäumnisurteil ist nach deutschem Zivilprozessrecht eine gerichtliche Entscheidung, die gegen eine Partei ergeht, die in der mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist oder die trotz Erscheinens nicht zur Sache …   Deutsch Wikipedia

  • Partei (Recht) — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. In einem Gerichtsverfahren sind jeweils mehrere Parteien vertreten. Im Zivilprozess sind dies regelmäßig der Kläger und… …   Deutsch Wikipedia

  • Prozesspartei — In einem Gerichtsverfahren sind jeweils mehrere Parteien vertreten. Im Zivilprozess sind dies regelmäßig der Kläger und der Beklagte, ebenso im Rechtsstreit vor den Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Arbeitsgerichten. Jedoch gibt es in… …   Deutsch Wikipedia

  • Verfahrensbeteiligter — In einem Gerichtsverfahren sind jeweils mehrere Parteien vertreten. Im Zivilprozess sind dies regelmäßig der Kläger und der Beklagte, ebenso im Rechtsstreit vor den Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Arbeitsgerichten. Jedoch gibt es in… …   Deutsch Wikipedia

  • Versäumnisurteil — Das Versäumnisurteil ist nach deutschem Zivilprozessrecht eine gerichtliche Entscheidung, die gegen eine Partei ergeht, die in der mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist oder die trotz Erscheinens nicht zur Sache …   Deutsch Wikipedia

  • Versäumnisverfahren — Das Versäumnisurteil ist nach deutschem Zivilprozessrecht eine gerichtliche Entscheidung, die gegen eine Partei ergeht, die in der mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist oder die trotz Erscheinens nicht zur Sache …   Deutsch Wikipedia

  • Anschließung — (früher Adhäsion), in der Rechtssprache die gerichtliche Erklärung, einer von einem andern bereits vorgenommenen Prozeßhandlung beitreten zu wollen. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 521 ff. u. 556) darf sich der Berufungsbeklagte der von… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Berufung [2] — Berufung (Appellation) hat in der Rechtssprache verschiedene Bedeutungen. B. heißt unter anderm die der Übernahme eines Amtes, z. B. der Vormundschaft (s. d.) vorausgegangene Aufforderung, ferner der Anfall einer Erbschaft (s. d.). Im Prozeß… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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