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Arglisteinrede

См. также в других словарях:

  • Arglisteinrede — Die Arglisteinrede nach § 853 BGB stellt einen Fall der unzulässigen Rechtsausübung dar[1] und schließt die Verjährung des Schadensersatzanspruchs eines Geschädigten im Falle einer unerlaubten Handlung aus. Ausgangslage ist die, dass der… …   Deutsch Wikipedia

  • Arglisteinrede — Arglist|einrede,   lateinisch excẹptio dọli, im römischen und gemeinen Recht ein die Rechtsausübung begrenzender Rechtsbehelf (Hauptfälle: exceptio doli specialis »Einwand des arglistigen Rechtserwerbs« und exceptio doli generalis »Einwand der… …   Universal-Lexikon

  • Recht der unerlaubten Handlungen — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Deliktsrecht ist der zivilrechtliche Teil der Haftung für unerlaubte Handlungen (daher auch: Recht der unerlaubten… …   Deutsch Wikipedia

  • Unerlaubte Handlung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Deliktsrecht ist der zivilrechtliche Teil der Haftung für unerlaubte Handlungen (daher auch: Recht der unerlaubten… …   Deutsch Wikipedia

  • Unrechtshaftung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Deliktsrecht ist der zivilrechtliche Teil der Haftung für unerlaubte Handlungen (daher auch: Recht der unerlaubten… …   Deutsch Wikipedia

  • Deliktsrecht (Deutschland) — Das Deliktsrecht befasst sich mit dem zivilrechtlichen Teil der Haftung für unerlaubte Handlungen (man sagt daher auch: Recht der unerlaubten Handlung(en)). Die zivilrechtliche Schadensersatzhaftung aus einem solchen deliktischen Vergehen wird… …   Deutsch Wikipedia

  • Actio de dolo — Die actio de dolo, die Klage wegen Arglist, ist im System des Römischen Privatrechts eine subsidiäre Klage. Sie wird auf den Juristen C. Aquilius Gallus zurückgeführt und bei Ulpian folgendermaßen beschrieben: quae dolo malo facta esse dicentur,… …   Deutsch Wikipedia

  • Peremptorische Einrede — Unter einer peremptorischen bzw. dauerhaften Einrede (peremptio (lat.) = Vernichtung) versteht man in der Rechtswissenschaft eine Einwendung gegen einen Anspruch, die dazu führt, dass der Anspruch dauerhaft nicht durchsetzbar ist. Die bekannteste …   Deutsch Wikipedia

  • Verjährung — ist im Zivilrecht der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen. Im öffentlichen Recht führt die Verjährung regelmäßig zum Erlöschen des Anspruchs. Die strafrechtliche… …   Deutsch Wikipedia

  • Unzulässige Rechtsausübung — ist nach deutschem Recht die rechtsmissbräuchliche Geltendmachung eines formellen Rechts, die dem Grundsatz von Treu und Glauben widerspricht. Inhaltsverzeichnis 1 Tatbestand 2 Rechtsfolgen 3 Siehe auch 4 …   Deutsch Wikipedia

  • Exceptio — Ex|cẹp|tio 〈f.; , ti|o|nes; Rechtsw.〉 Einrede [lat., „Ausnahme“] * * * Excẹptio   [lateinisch eigentlich »Ausnahme«] die, /...ti ones, die sich aus dem römischen Prozessrecht (der Beklagte war zu verurteilen, ausgenommen, es lagen bestimmte… …   Universal-Lexikon

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