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1 Ansprüche
m pl(см. тж Anspruch)Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > Ansprüche
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2 Ansprüche
plDas Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business-und Banking-Wörterbuch > Ansprüche
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3 Ansprüche
сущ.юр. претензии, требования -
4 Ansprüche anmelden
Ansprüche anmelden, Reklamationen anmelden, monieren заявля́ть прете́нзии; заявля́ть реклама́ции -
5 Ansprüche stellen
сущ. -
6 Ansprüche erfüllen
выполнять требованияDeutsch-Russische Handels-und Wirtschafts-Wörterbuch > Ansprüche erfüllen
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7 Ansprüche abgelten
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8 Ansprüche anmelden
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9 Ansprüche aus der wirtschaftlichen Rechnungsführung
сущ.Универсальный немецко-русский словарь > Ansprüche aus der wirtschaftlichen Rechnungsführung
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10 Ansprüche aus fälligen und nicht gezahlten Abgaben
сущ.Универсальный немецко-русский словарь > Ansprüche aus fälligen und nicht gezahlten Abgaben
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11 Ansprüche befriedigen
сущ.страх. удовлетворить требования, претензииУниверсальный немецко-русский словарь > Ansprüche befriedigen
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12 Ansprüche der Gläubiger
сущ.Универсальный немецко-русский словарь > Ansprüche der Gläubiger
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13 Ansprüche der Steuerschuldner
сущ.фин. рекламация по налогуУниверсальный немецко-русский словарь > Ansprüche der Steuerschuldner
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14 Ansprüche der Steuerzahler
сущ.фин. рекламация по налогуУниверсальный немецко-русский словарь > Ansprüche der Steuerzahler
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15 Ansprüche der gleichen Kategorie
сущ.Универсальный немецко-русский словарь > Ansprüche der gleichen Kategorie
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16 Ansprüche erfüllen
сущ.внеш.торг. выполнять требования -
17 Ansprüche erheben
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18 Ansprüche formulieren
сущ.Универсальный немецко-русский словарь > Ansprüche formulieren
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19 Ansprüche geltend machen
сущ.Универсальный немецко-русский словарь > Ansprüche geltend machen
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20 Ansprüche herleiten
сущ.
См. также в других словарях:
nichteheliche Lebensgemeinschaft: Rechte, Pflichten, Ansprüche — Die Rechtsprechung definiert die nicht eheliche Lebensgemeinschaft als »Verantwortungs und Einstehensgemeinschaft von Mann und Frau«. Beide fühlen sich aneinander gebunden. Anders als bei der Ehe fehlt jedoch eine umfassende… … Universal-Lexikon
Versessene Ansprüche — Versessene Ansprüche, so v. w. Verjährte Ansprüche … Pierer's Universal-Lexikon
Neue Ansprüche — werden in der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 529), soweit es sich um die Berufungsinstanz handelt, diejenigen Ansprüche genannt, die in der ersten Instanz noch nicht geltend gemacht worden sind. Sie dürfen in dieser Instanz regelmäßig nur mit… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
unbeschadet irgendwelcher Ansprüche — ohne Beeinträchtigung irgendwelcher Ansprüche … Universal-Lexikon
ohne Beeinträchtigung irgendwelcher Ansprüche — unbeschadet irgendwelcher Ansprüche … Universal-Lexikon
Unverfallbarkeit — Ansprüche des Arbeitnehmers aus der ⇡ betrieblichen Altersversorgung werden unverfallbar, wenn der Arbeitnehmer das 30. Lebensjahr vollendet hat und bereits mindestens fünf jahre im entsprechenden betrieb tätig ist (§ 1b I BetrAVG). D.h. auch… … Lexikon der Economics
Verpfändung von Erstattungsansprüchen — Ansprüche auf Erstattung von Steuern und steuerlichen Nebenleistungen, Steuervergütungen und Haftungsbeträgen können verpfändet werden (§ 46 I AO). Es sind die für die Abtretung dieser Ansprüche geltenden Bestimmungen sinngemäß anzuwenden … Lexikon der Economics
steuerliche Nebenleistungen — Ansprüche aus dem ⇡ Steuerschuldverhältnis, die jedoch nicht wie Steuern der Einnahmeerzielung, sondern bestimmten Nebenzwecken dienen. St.N. sind ausschließlich ⇡ Verspätungszuschläge, ⇡ Zinsen, ⇡ Zwangsgelder, ⇡ Säumniszuschläge, Kosten (§ 3 IV … Lexikon der Economics
Erlöschen von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis — Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlöschen bes. durch Zahlung, ⇡ Aufrechnung, ⇡ Steuererlass, ⇡ Festsetzungsverjährung, ⇡ Zahlungsverjährung und durch Eintritt der Bedingung bei auflösend bedingten Ansprüchen (§ 47 AO) … Lexikon der Economics
Pfändung von Erstattungsansprüchen — Ansprüche auf Erstattung von Steuern und steuerlichen Nebenleistungen, Steuervergütungen und Haftungsbeträgen können gepfändet werden (§ 46 I AO). Die Pfändung erfolgt durch Pfändungs und Überweisungsbeschluss des zuständigen… … Lexikon der Economics
Haftpflicht für Tötungen und Körperverletzungen — (insbes. die sog. Haftpflichtgesetze). Inhalt: A. Deutsches Reich. B. Österreich. C. Ungarn. D. Belgien. E. Frankreich. F. Italien. G. Niederlande, H. Schweiz. I. die skandinavischen Länder. K. Rußland. L. England (Amerika)1. Es finden sich die… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens