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Amtsverbrechen

См. также в других словарях:

  • Amtsverbrechen — (Amtsvergehen). I. Im Allgemeinen jede strafbare Verletzung der Pflichten eines Beamten od. Amtscandidaten bezüglich eines Amtes; bes. solche Verletzung bei einem wirklichen Beamten rücksichtlich wirklicher Amtspflichten; strafbar durch förmliche …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Amtsverbrechen — (Amtsdelikt), im weitern Sinn jede Pflichtverletzung eines Beamten (d.h. desjenigen, der auf Grund staatlicher Anstellung als Organ der Staatsgewalt und daher unter staatlicher Autorität für Staatszwecke tätig zu sein hat), im engern Sinn und in… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Amtsverbrechen — Ạmts|ver|bre|chen 〈n. 14〉 = Amtsdelikt …   Universal-Lexikon

  • Crimen — (lat.), Verbrechen, sowie alle Zusätze von Beiwörtern u. dgl, welche hier nicht zu finden sind, s. u. Verbrechen. C. ambĭtus, s. Ambitus; C. attentatus, s. u. Attentat; C. consummatum u. C. inchoatum, s. u. Verbrecherischer Versuch; C.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Verbrechen [2] — Verbrechen, 1) im Allgemeinen jede widerrechtliche, mit einer Strafe bedrohte Handlung (Violatio legis poenalis). Die Aufgabe des Staates solchen widerrechtlichen Handlungen zu begegnen theilt sich aber nach zwei Richtungen, je nachdem nämlich… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gefangenbefreiung — (Crimen effracti carceris), die eigenmächtige, unbefugte Erlösung eines Arrestanten aus dem Gewahrsam, in welchem er sich kraft obrigkeitlichen Befehles befindet. Geschah die G. a) durch den Gefangenen selbst, (Selbstbefreiung, Evasio e carcere)… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Disziplinargewalt — (Disziplinarstrafgewalt, Disziplinarstrafrecht), die dem Staat kraft seiner dienstherrlichen Stellung gegenüber seinen Beamten zustehende Strafgewalt wegen Verletzung der Dienstpflicht (Dienstvergehen). Die Dienstvergehen können strafrechtlich zu …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Amtsvergehen — Ạmts|ver|ge|hen 〈n. 14〉 = Amtsdelikt * * * Amtsvergehen,   Amtsdelikte, Amtsverbrechen, die strafrechtlich, nicht nur disziplinarisch (Disziplinarrecht) zu ahndenden Verletzungen der Amtspflicht (§§ 331 ff. StGB). Eigentliche (echte) Amtsvergehen …   Universal-Lexikon

  • Malversation — (v. fr., spr. Malwersasiong), schlechte Verwaltung, Veruntrenung, Unterschlagung; vgl. Amtsverbrechen II. C) b) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Norwegen [1] — Norwegen (Norre, Norrige, Norge), Königreich, dessen König zugleich König von Schweden ist, bildet den westlichen Theil der Skandinavischen Halbinsel; grenzt an das Eismeer, Rußland, Schweden, den Skager Rack, die Nordsee u. den Atlantischen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Obrigkeit — Obrigkeit, 1) die Würde u. das Amt eines Oberen, als eines Vorgesetzten, bes. solcher, welche eine gebietende Gewalt haben; 2) Personen, welche mit einer obrigkeitlichen Würde bekleidet sind. Diese Würde selbst beruht auf der Wichtigkeit u. dem… …   Pierer's Universal-Lexikon

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