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Amnestie

  • 1 Amnestie

    Amnestie f,..tien амни́стия, поми́лование

    Allgemeines Lexikon > Amnestie

  • 2 Amnestie

    (für jdn.) амни́стия (кому́-н.). auf Grund einer Amnestie freilassen по амни́стии

    Wörterbuch Deutsch-Russisch > Amnestie

  • 3 Amnestie

    f =,..tien
    амнистия, помилование

    БНРС > Amnestie

  • 4 Amnestie

    сущ.
    общ. помилование, амнистия

    Универсальный немецко-русский словарь > Amnestie

  • 5 Amnestie

    f <-, -íen> юр амнистия

    Универсальный немецко-русский словарь > Amnestie

  • 6 Amnestie

    Amnestíe f =,..st¦en
    амни́стия, поми́лование

    Большой немецко-русский словарь > Amnestie

  • 7 Amnestie

    Amnes'tie f amnestia

    Deutsch-Polnisch Wörterbuch neuer > Amnestie

  • 8 Amnestie

    f =,..stien
    амнистия, помилование

    Современный немецко-русский словарь общей лексики > Amnestie

  • 9 allgemeine Amnestie

    Универсальный немецко-русский словарь > allgemeine Amnestie

  • 10 amnesty

    Amnestie, Straferlass

    Deutsch-Russische Wörterbuch der Redewendungen mit Adjektiven und Partizipien > amnesty

  • 11 амнистия

    ж
    Amnestie f, pl -tien

    БНРС > амнистия

  • 12 амнистия

    амнистия ж Amnestie f, pl -ti|en

    БНРС > амнистия

  • 13 амнистия помилование

    БНРС > амнистия помилование

  • 14 Besserungsarbeitskolonie mit besonders strengen Bedingungen

    сущ.
    общ. исправительно-тр (zur Strafverbüßung besonders gefährlicher männlicher Rückfalltäter und zum Tode Verurteilter, denen auf Grund einer Amnestie oder Begnadigung die Todesstrafe erlassen wurde)

    Универсальный немецко-русский словарь > Besserungsarbeitskolonie mit besonders strengen Bedingungen

  • 15 Besserungsarbeitskolonie mit besonders strengen haftbedingungen

    сущ.
    общ. исправительн (zur Strafverbüßung besonders gefährlicher männlicher Rückfalltäter und zum Tode Verurteilter, denen auf Grund einer Amnestie oder Begnadigung die Todesstrafe erlassen wurde)

    Универсальный немецко-русский словарь > Besserungsarbeitskolonie mit besonders strengen haftbedingungen

  • 16 Zeit

    f. (ach) du Hebe Zeit! бог ты мой (возглас удивления, недоумения), bei [zu] nachtschlafender Zeit в ночное время. Bei nachtschlafender Zeit hat das Telefon dreimal geklingelt, und ich konnte danach nicht mehr schlafen, seine Zeit absitzen отсидеть своё время, срок (тж. в тюрьме). Wir dürfen noch nicht nach Hause gehen, müssen unsere Zeit absitzen, auch wenn keine Arbeit da ist.
    Dieser Gewaltverbrecher kann mit einer Amnestie nicht rechnen, er muß seine Zeit absitzen, die längste Zeit больше не... Wenn du das tust, bist du die längste Zeit mein Freund gewesen, irgendwo die längste Zeit gewesen sein не хотеть [не мочь] оставаться дольше где-л. seit ewigen Zeiten преувелич, целую вечность. die Zeit totschlagen убивать время, auf Zeit spielen спорт, тянуть время, jmdm. die Zeit stehlen неоправданно долго задерживать кого-л.

    Deutsch-Russisches Woerterbuch der umgangssprachlichen und saloppen > Zeit

  • 17 Artikel 103

    1. Zur Zuständigkeit der Staatsduma gehören:
    a) die Erteilung der Zustimmung an den Präsidenten der Rußländischen Föderation zur Ernennung des Vorsitzenden der Regierung der Rußländischen Föderation;
    b) die Entscheidung der Vertrauensfrage der Regierung der Rußländischen Föderation; c) die Ernennung und Entlassung des Vorsitzenden der Zentralbank der Rußländischen Föderation; d) die Ernennung und Entlassung des Vorsitzenden des Rechnungshofes und der Hälfte seiner Prüfer; e) die Ernennung und Entlassung des Menschenrechtsbeauftragten, der gemäß einem Bundesverfassungsgesetz tätig ist; f) die Verkündung einer Amnestie; g) die Anklageerhebung gegen den Präsidenten der Rußländischen Föderation zur Amtsenthebung.
    2. Die Staatsduma faßt Beschlüsse zu Fragen, für die die nach Verfassung der Rußländischen Föderation zuständig ist.
    3. Beschlüsse der Staatsduma werden mit der Stimmehrheit der Gesamtabgeordnetenzahl der Staatsduma gefaßt, sofern die Verfassung der Rußländischen Föderation kein anderes Beschlußverfahren vorsieht. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 103[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 103[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 103[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 103

  • 18 Artikel 71

    Zur Zuständigkeit der Rußländischen Föderation gehören:
    a) die Verabschiedung und Änderung der Verfassung der Rußländischen Föderation und der Bundesgesetze sowie die Kontrolle über ihre Einhaltung;
    b) der bundesstaatliche Aufbau und das Territorium der Rußländischen Föderation; c) die Regelung und der Schutz der Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers; die Staatsangehörigkeit der Rußländischen Föderation; die Regelung und der Schutz der Rechte der nationalen Minderheiten; d) die Festlegung des Systems der Bundesorgane der gesetzgebenden, vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt sowie der Ordnung ihrer Organisation und Tätigkeit; die Bildung von Bundesorganen der Staatsgewalt; e) das Bundeseigentum und dessen Verwaltung; f) die Festlegung der Grundsätze der Bundespolitik sowie Bundesprogramme auf dem Gebiet der staatlichen, wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen, kulturellen und nationalen Entwicklung der Rußländischen Föderation; g) die Festlegung der rechtlichen Grundlagen eines einheitlichen Marktes; die Regelung des Finanz-, Währungs-, Kredit- und Zollwesens, die Geldemission, die Grundsätze der Preispolitik; die Bundeswirtschaftsdienste einschließlich der Banken des Bundes; h) der Bundeshaushalt; die Bundessteuern und -abgaben; die Bundesfonds für Regionalentwicklung; i) die Bundes-Energiesysteme, Kernenergie, spaltbare Materialien; Bundesverkehr, Bundesverkehrswege sowie Informations-, Post- und Fernmeldewesen des Bundes; Aktivitäten im Weltraum; j) die Außenpolitik und die internationalen Beziehungen der Rußländischen Föderation, völkerrechtliche Verträge der Rußländischen Föderation; Fragen von Krieg und Frieden; k) die außenwirtschaftlichen Beziehungen der Rußländischen Föderation; l) Verteidigung und Sicherheit; Rüstungsproduktion; die Bestimmung des Verfahrens für Verkauf und Kauf von Waffen, Munition, Militärtechnik und anderem Militärgut; die Produktion von Giftstoffen und Betäubungs-mitteln sowie die Ordnung ihres Gebrauchs; m) die Bestimmung des Status und der Schutz der Staatsgrenze, des Küstenmeers, des Luftraums, der ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels der Rußländischen Föderation; n) die Gerichtsverfassung; die Staatsanwaltschaft; die Straf-, Strafprozeß- und Strafvollzugsgesetzgebung; Amnestie und Begnadigung; die Zivil-, Zivilprozeß- und Arbitrageverfahrensgesetzgebung; die rechtliche Regelung des geistigen Eigentums; o) das Bundeskollisionsrecht; p) der meteorologische Dienst, Industriestandards, Eichmaße, metrisches System und Zeitberechnung; Vermessungswesen und Kartographie; Benennungen geographischer Objekte, amtliche Statistik und Buchführung; q) die staatlichen Auszeichnungen und Ehrentitel der Rußländischen Föderation; r) der Staatsdienst des Bundes.
    __________
    <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 71[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 71[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 71[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 71

  • 19 Gnadenakt

    1) акт ми́лости
    2) Jura поми́лование. Amnestie амни́стия

    Wörterbuch Deutsch-Russisch > Gnadenakt

См. также в других словарях:

  • Amnestie — Sf Begnadigung erw. fach. (16. Jh., Form 17. Jh.) Entlehnung. Zunächst in der Form amnistia (gemäß der damaligen Aussprache des gr. ē ) entlehnt aus l. amnēstia Vergebung, Vergessen , dieses aus gr. amnēstíā Vergeßlichkeit, Amnestie , einem… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Amnestie — (v. gr.), 1) eigentlich das Nichteingedenksein, bes. 2) Nichteingedenksein u. deshalb Nichtahndung eines begangenen Unrechts od. Verbrechens; bes. 3) (lat. Abolitlo facti, Oblivio), Zusicherung, ein geschehenes Vergehen als nicht geschehen zu… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Amnestīe — (griech., »das Vergessen«), allgemeine Begnadigung in Bezug auf eine ganze Klasse von Verbrechen oder Verbrechern, im Gegensatze zu der in einem einzelnen Falle gewährten Begnadigung; kommt am häufigsten bei sogen. politischen Verbrechen vor und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Amnestie — Amnestīe (grch.), gänzliche Verzeihung und Befreiung von Strafe, bestimmten Gruppen von Rechtsverletzungen und deren Tätern durch außerordentliche Verfügung des Souveräns gewährt, am häufigsten bei polit. Vergehen. Amnestieren, A. gewähren,… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Amnestie — Amnestie, Verzeihung, Straferlaß, gemeiniglich eine politische Handlung, welche denjenigen, die zu ihrer Pflicht zurückkehren, Vergebung verheißt und ihr Vergehen oder Verbrechen als nicht geschehen betrachtet. Amnestien werden bei… …   Damen Conversations Lexikon

  • Amnestie — Amnestie, Vergessenheit, Verzeihung, besonders von der Verzeihung politischer Vergehen gebraucht …   Herders Conversations-Lexikon

  • Amnestie — die Großmut des Staats jenen übeltätern gegenüber, deren Bestrafung zu kostspielig wäre. «Ambrose Bierce» * Besser, man riskiert, einen Schuldigen zu retten, als einen Unschuldigen zu verurteilen. «Voltaire, Zadig» …   Zitate - Herkunft und Themen

  • Amnestie — Amnestie: Das Wort für »Begnadigung; Straferlass« wurde im 16. Jh. aus griech.( lat.) amnēstía »Vergessen; Vergebung« entlehnt. Es ist gebildet mit 2↑ a..., ↑ A... und griech. mnāsthai »sich erinnern«, das verwandt ist mit griech. maínesthai… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Amnestie — Eine Amnestie (altgr. amnēstia ,Vergessen, Vergeben’, auch Abolition) ist ein vollständig oder zu Teilen erfolgter Straferlass. Eine Amnestie beseitigt weder das Urteil noch die Schuld des Straftäters. Im Gegensatz zur Begnadigung wirkt die… …   Deutsch Wikipedia

  • Amnestie — Begnadigung; Straferlass * * * Am|nes|tie [amnɛs ti:], die; , Amnestien [amnɛs ti:ən]: Erlass oder Milderung der Strafe (besonders für politische Vergehen): eine Amnestie fordern, erlassen, gewähren; unter die Amnestie fallen. * * * Am|nes|tie 〈f …   Universal-Lexikon

  • Amnestie — Am·nes·tie die; , n [ iːən]; eine (von der Legislative beschlossene) Aufhebung oder Milderung der Strafe für eine Gruppe von meist politischen Häftlingen <eine Amnestie erlassen, unter die Amnestie fallen> || NB: im Unterschied zur Amnestie …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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