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1 Verordnung ьber die Wahrnehmung einzelner den Prьfstellen
abbrPatents: ЬVO (der Gebrauchsmusterstelle oder den Abteilungen des Deutschen Patentamts obliegenden Geschдfte durch Beamte des gehobenen oder mittleren Dienstes)Универсальный русско-немецкий словарь > Verordnung ьber die Wahrnehmung einzelner den Prьfstellen