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1 verfügen
1) (еtw.) anordnen: Maßnahme распоряжа́ться распоряди́ться (о чём-н.). verfügen, daß … распоряди́ться, что́бы … es wird ferner verfügt … кро́ме того́, издаётся распоряже́ние … etw. letztwillig < testamentarisch> verfügen завеща́ть ipf/pf что-н. | ein verfügendes Organ Behörde распоряди́тельный о́рган2) über jdn. bestimmen располага́ть кем-н. über sich verfügen располага́ть собо́й. verfügen Sie über mich! располага́йте мной !4) über etw. besitzen: über Geldmittel, Reserven, Vorräte, Zeit располага́ть чем-н. über Eigenschaft, Erfahrung, Kenntnis, Wissen облада́ть чем-н. über Einfluß, Konto, Stimmenmehrheit име́ть что-н.
См. также в других словарях:
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Austen Henry Layard — Zeichnung 1848 von George Frederik Watts (1817–1904) Sir Austen Henry Layard (* 5. März 1817 in Paris; † 5. Juli 1894 in London) war einer der führenden britischen Amateur Archäologen des 19. Jahrhunderts. Er wurde berühmt durch seine… … Deutsch Wikipedia
Kredit — Inhaltsverzeichnis 1 Der sprachliche Befund 2 Technischer Gebrauch des Wortes 3 Kredit und Geldschöpfung 4 Rechtliche Einordnung … Deutsch Wikipedia
Einwilligungsvorbehalt — Angeordnete Einwilligungsvorbehalte in der Bundesrepublik Deutschland Der Einwilligungsvorbehalt ist eine spezielle Anordnung eines Betreuungsgerichtes, die zusätzlich zu einer Betreuerbestellung erfolgen kann und die die Geschäftsfähigkeit des… … Deutsch Wikipedia
Frankreich [3] — Frankreich (Gesch.). I. Vom Anfang der geschichtlichen Zeit bis zum Ende der römischen Herrschaft, 486 v. Chr. Die ersten Bewohner des heutigen F s waren Celten (s.d.), von den Römern Gallier genannt; nur einzelne Theile des Landes wurden zu der… … Pierer's Universal-Lexikon
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Fremdenverkehrsförderung — Fremdenverkehrsförderung. So alt wie die Eisenbahnen selbst ist das in ihrer kommerziellen Eigenart beruhende Streben, die Reiselust auf ihren Linien anzuregen und damit die Einnahmen des Personenverkehrs, mittelbar auch des Güterverkehrs zu… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Kontopfändung — ist im deutschen Recht die Beschlagnahme eines Bankkontos des Schuldners (Kontoinhabers) im Rahmen der Zwangsvollstreckung durch einen gerichtlich erwirkten Pfändungsbeschluss nach § 829 ZPO (meistens in Verbindung mit einem… … Deutsch Wikipedia
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