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1 авалировать
v1) law. (wechselmäßig) bürgen2) f.trade. avalieren (поручиться по векселю), einen Wechsel garantieren
См. также в других словарях:
Akzept — (lat., »angenommen«), die auf einen gezogenen Wechsel (Tratte) gebrachte Erklärung des Bezogenen (Trassaten), bez. auch des Notadressaten, daß er den in dem Wechsel enthaltenen Zahlungsauftrag annehme (»akzeptiere«). Der Bezogene wird dadurch als … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Indossieren — (v. ital. in dosso, »auf dem Rücken«, endossieren) oder girieren (v. ital. giro, spr. dschiro, »Kreislauf, Umlauf«), ein Wertpapier, insbes. einen Wechsel begeben, d. h. durch einen Vermerk auf der Urkunde (Indossament, Indosso, Giro) an einen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Nachindossament — (Indossament nach Verfall), das Indossament (s. d.), das auf einen verfallenen Wechsel nach Ablauf der Protestfrist gesetzt wird. Ist der Wechsel gültig protestiert worden, so überträgt das N. die Rechte des protestierenden Wechselgläubigers… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Pro forma — (lat.), nur der Form halber, um der Form zu genügen, zum Schein; demnach Proforma oder Scheinwechsel ein Wechsel, bei dessen Ausstellung die beteiligten Personen nicht die Absicht hatten, sich wechselmäßig zu verpflichten; vgl. Kellerwechsel … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Wucher — Wucher, im allgemeinen die Ausbeutung der Notlage andrer bei Kauf und Darlehen. Man spricht demgemäß auch vom Kornwucher (s. d.). Im engern Sinne versteht man unter W. den Zinswucher, der sich auf das Nehmen von Zinsen bezieht, und zwar… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Regréß — (lat.), Rückgriff, Rückanspruch auf Schadloshaltung gegen einen Dritten auf Grund besonderer Verpflichtung des leztern; R. nehmen, jemand wegen Schadloshaltung in Anspruch nehmen; kommt bes. im Wechselrecht vor (Wechsel R.), wenn ein gezogener… … Kleines Konversations-Lexikon
Wechsel — Austausch; Übergang; Wandel; Wandlung; Transition; Umbruch; Zu und Abgang; Fluktuation; Trassierung; Ziehung; Tratte * * * Wech|sel [ vɛksl̩] … Universal-Lexikon
Akzeptkredit — Diskontkredit, Wechselkredit. 1. Begriff: Kredit, den eine Bank gewährt, indem sie innerhalb einer festgelegten Kreditgrenze (⇡ Wechselobligo) vom Kreditnehmer ausgestellte ⇡ Wechsel akzeptiert (⇡ Bankakzept). Durch die Akzeptierung stellt die… … Lexikon der Economics
Wechsel — I. Begriff:Urkunde, die die unbedingte Anweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, eine bestimmte Geldsummen an eine im W. genannte Person oder deren Order zu zahlen. Die Urkunde muss im Text als W. bezeichnet sein und gilt kraft Gesetzes … Lexikon der Economics
Wechselbürgschaft — Wechselaval; schriftliche Verpflichtungserklärung eines Dritten oder einer anders als durch ⇡ Akzept bereits beteiligten Person (Art. 30 II WG), die auf den ⇡ Wechsel selbst oder einen ⇡ Anhang gesetzt wird (Art. 31 I WG). Die W. unterscheidet… … Lexikon der Economics