-
1 Anspruch
Anspruch <-(e) s, -sprüche> mauf etw \Anspruch haben bir şeye hakkı olmakhohe Ansprüche an jdn stellen birinden çok şeyler istemek [o talep etmek];den Ansprüchen gerecht werden istenilenleri karşılamak;etw in \Anspruch nehmen bir şeyden yararlanmak;das nimmt sehr viel Zeit in \Anspruch bu çok fazla vakit alır;er ist sehr in \Anspruch genommen çok meşgul;jdn völlig in \Anspruch nehmen birini tamamıyla uğraştırmak [o meşgul etmek], birinin bütün vaktini almak -
2 Anspruch
Anspruch haben auf üzerinde hakkı olmak;hohe Ansprüche stellen an jemanden -in b-nden büyük beklentileri olmak;in Anspruch nehmen -den faydalanmak (haktan vs);jemanden in Anspruch nehmen b-ni yormak -
3 bemühen
bemühen* [bə'my:ən]I vrsich \bemühen ( sich Mühe geben) uğraşmak (um için), gayret göstermek (um için), çaba harcamak (um için);bitte \bemühen Sie sich nicht! lütfen zahmet etmeyin!;sich um etw \bemühen bir şey için uğraşmak [o gayret göstermek];sich um eine Stelle \bemühen bir iş yeri bulmak için uğraşmak;sich um jdn \bemühen biri için zahmete girmek [o katlanmak];wärst du so freundlich, dich zu mir zu \bemühen? zahmet olmazsa bana gelebilir misin?jdn zu sich \bemühen birinin yanına gelmesini rica etmek
См. также в других словарях:
(in Anspruch) nehmen — (in Anspruch) nehmen … Deutsch Wörterbuch
in Anspruch nehmen — annektieren; (sich) einverleiben; besetzen; in Beschlag nehmen; vereinnahmen; beschäftigen * * * In Anspruch nehmen »Jemanden oder etwas in Anspruch nehmen« bedeutet »jemanden beanspruchen; von etwas Gebrauch machen«: Darf ich Sie einen Moment… … Universal-Lexikon
Anspruch — Recht; Anrecht; Bedarf; Funktionalität; Anforderung; Forderung; Erfordernis; zustehender Betrag * * * An|spruch [ anʃprʊx], der; [e]s, Ansprüche [ anʃprʏçə]: 1. etwas, was jmd. [für sich] beansprucht, fordert … Universal-Lexikon
nehmen — annehmen; entgegennehmen * * * neh|men [ ne:mən], nimmt, nahm, genommen <tr.; hat: 1. a) mit der Hand greifen, erfassen und festhalten: er nahm seinen Mantel und ging; er nimmt sie am Arm, um sie hinauszuführen. b) [ergreifen und] an sich, in… … Universal-Lexikon
Anspruch — Ạn·spruch der; 1 oft Pl; ein Anspruch (an jemanden / etwas) (oft relativ hohe) Erwartungen oder Forderungen, die man in Bezug auf jemanden hat <seine Ansprüche herabsetzen>: Er stellt hohe Ansprüche an seine Mitarbeiter 2 (ein) Anspruch… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
nehmen — ne̲h·men; nimmt, nahm, hat genommen; [Vt] 1 etwas nehmen etwas mit der Hand greifen und es (fest)halten, von irgendwo entfernen oder zu sich (heran)holen: eine Tasse aus dem Schrank nehmen; eine Katze auf den Schoß nehmen; ein Glas in die Hand… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Anspruch, der — Der Anspruch, des es, plur. die sprüche. 1) Die Handlung des Ansprechens, theils bey den Jägern für Anzeige, Urtheil, Benennung, theils aber auch so fern dieses Verbum ein Recht auf etwas behaupten bedeutet. In diesem letztern Falle bezeichnet… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
nehmen — 1. aufnehmen, [er]fassen, [er]greifen, packen, zu fassen bekommen/kriegen, zur Hand nehmen; (landsch.): hernehmen. 2. akzeptieren, annehmen, sich geben lassen, in Anspruch nehmen, zusagen. 3. a) sich aneignen, an sich nehmen/reißen, sich… … Das Wörterbuch der Synonyme
Anspruch — Ạn|spruch ; etwas in Anspruch nehmen … Die deutsche Rechtschreibung
ganz in Anspruch nehmen — fesseln; faszinieren … Universal-Lexikon
Anspruch auf rechtliches Gehör — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Nach Art. 103 Absatz 1 Grundgesetz (GG) hat in Deutschland vor Gericht jedermann Anspruch auf re … Deutsch Wikipedia